Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Baubewilligung für die neue Tramstrecke von Bern nach Ostermundigen erteilt. Die Bewilligung betrifft die rund 4,4 Kilometer lange Neubaustrecke vom Viktoriaplatz bis ins Oberfeld in Ostermundigen und markiert einen wichtigen Etappensieg für das Projektteam der TBO AG – dem Zusammenschluss von Bernmobil, der Stadt Bern und der Gemeinde Ostermundigen. Rechtskräftig wird der Entscheid jedoch erst nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist.
Verfahren und Ausblick
Die Genehmigung schliesst ein langes Baubewilligungsverfahren ab, das sich wegen der technischen Komplexität und eingegangener Einsprachen verzögerte. Sollte eine Beschwerde eingereicht werden, wäre das Bundesverwaltungsgericht die nächste Instanz. Die TBO-Partner zeigten sich in ihrer Mitteilung zuversichtlich und rechnen mit einem zügigen Bau – gestützt auf den einstimmigen politischen Auftrag, den Stimmberechtigte in Ostermundigen, Bern und dem Kanton in den Jahren 2016 bis 2018 bereits gutgeheissen hatten.
Erwarteter Nutzen für Fahrgäste und Gebiet
Das Tram soll die stark ausgelastete Buslinie ersetzen, die aktuell jährlich von über 8,5 Millionen Fahrgästen genutzt wird. Vorgesehen sind längere Fahrzeuge mit mehr Sitz- und Stehplätzen sowie eine höhere Fahrgastkapazität. Die Haltestellen werden eine Länge von 45 Metern haben und barrierefrei gestaltet, damit stufenloses Ein- und Aussteigen möglich ist und die Betriebssicherheit des Fahrplans zunimmt.
Die Gemeinde Ostermundigen rechnet mit einer stärkeren Funktion ihres Bahnhofs als Umsteigeknoten: Bis 2040 wird dort ein Zuwachs der Umsteigenden um zwei Drittel erwartet. Im Zuge des Projekts wird der Strassenraum entlang der Strecke neu organisiert, Fussgängerübergänge bei Kreiseln und Haltestellen verbessert und fast durchgängige Velostreifen in beiden Richtungen geplant.
Kontext und Konkurrenz
Parallel zum offiziellen Projekt läuft in Ostermundigen eine Volksinitiative mit dem Titel «Bus 10 – Macht vorwärts mit dem ÖV», die eine Alternative mit verstärktem Busangebot anstelle eines Trams fordert. Die Unterschriftensammlung dauert noch bis zum 21. Februar 2027. Sollte die Initiative erfolgreich sein oder zu weiteren Rechtsmitteln führen, könnte dies den zeitlichen Ablauf verzögern oder Änderungen am Projekt nötig machen.
- Projektträger: TBO AG (Bernmobil, Stadt Bern, Gemeinde Ostermundigen)
- Streckenlänge: ca. 4,4 km
- Aktuelle Busnutzung: über 8,5 Mio. Fahrgäste pro Jahr
- Haltestellen: 45 m, barrierefrei
- Beschwerdefrist: 30 Tage
Praktische Folgen während Bauphase
Das Projekt sieht nicht nur Gleise und Haltestellen vor, sondern umfassende Anpassungen des Strassenraums. Das bedeutet kurzfristig Baustellen, Umleitungen und Bauphasen mit temporären Einschränkungen für den motorisierten Verkehr, den Langsamverkehr und den ÖV. Verkehrsbetriebe und Gemeinden werden in den Bauphasen voraussichtlich detaillierte Informationen zu Linienführungen, Ersatzangeboten und zeitlichen Abläufen kommunizieren. Konkrete Zeitpläne für den Baubeginn wurden in der Mitteilung nicht genannt; die TBO-Partner erwarten jedoch einen zügigen Start, sobald die Bewilligung rechtskräftig ist.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Streckenlänge | ca. 4,4 km |
| Jährliche Busnutzung (aktuell) | über 8,5 Mio. Fahrgäste |
| Haltestellenlänge | 45 m, barrierefrei |
| Beschwerdefrist | 30 Tage |
Politische und regionale Bedeutung
Die Tramverbindung ist Teil einer längerfristigen Verkehrs- und Siedlungsstrategie: Höhere Kapazität, bessere Verknüpfungen zwischen Bahn, Bus und Tram sowie eine städtische Aufwertung des Bahnhofareals sollen die Region ökologisch und verkehrstechnisch stärken. Gleichzeitig zeigt der Widerstand durch die Initiative und Einsprachen, dass die Wahl der Verkehrsträger – Tram versus Bus – in der Bevölkerung kontrovers diskutiert bleibt. Entscheidend wird sein, inwiefern die Projektverantwortlichen in den nächsten Monaten die offenen Fragen zu Kosten, Baustellenmanagement und Ersatzangeboten für den öffentlichen Verkehr klären und transparent kommunizieren.
Die nun erteilte Baubewilligung stellt jedenfalls einen zentralen Meilenstein dar. Ob und wie rasch die Baumaschinen anrollen, hängt nun vor allem davon ab, ob innert der Beschwerdefrist Einsprachen eingereicht werden und wie diese gegebenenfalls rechtlich behandelt werden.