Im Mai 2005 tötete ein damals 13-jähriger Bewohner eines sozialtherapeutischen Jugendheims in Güttingen TG eine 15-jährige Mitbewohnerin. Zwei Jahrzehnte später lebt der heute erwachsene Urner, über den in Berichten der Name geändert wird («Fabio»), mit den Folgen dieser Tat. Er sagt, die Tat sei «kaltblütig», und ist überzeugt, dass das Geschehene zu verhindern gewesen wäre.
Konsequenzen für den Betroffenen
Nach der Tat erfolgte eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. «Fabio» verbrachte seine Jugend in verschiedenen Heimen und Haftanstalten, laut Berichten auch zeitweise im Hochsicherheitstrakt. Trotz Verbüssung der eigentlichen Strafe blieb er anschliessend im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung weiter institutionalisiert, weil psychiatrische Einrichtungen ihn als weiterhin gefährlich einstufen sollen. Zuletzt war er in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg inhaftiert.
Eigenes Urteil: «Ich hätte Hilfe gebraucht»
Gegenüber den Medien sagte der Mann, er sei sich «zu 100 Prozent sicher, dass die Tat hätte verhindert werden können». Er ergänzt, er habe damals Hilfe gebraucht, «auch wenn ich das damals nicht wusste». Solche Aussagen lenken die Debatte weg von alleiniger Schuldfrage hin zur Verantwortung von Institutionen und Behandlern.
«Ich hätte Hilfe gebraucht – auch wenn ich das damals nicht wusste.»
Fehler in der Unterbringung und Betreuung
Nach der Tat stellte der Kanton fest, dass weder der Täter noch das Opfer in jenem Heim hätten untergebracht werden dürfen. Dem Heim fehlten demnach Fachpersonal und eine angemessene Betreuung. In der Folge wurde die Einrichtung geschlossen. Aus den Akten und Berichten geht hervor, dass der Heranwachsende bereits vor der Gewalttat in psychiatrischer Behandlung war; ein behandelnder Therapeut warnte schriftlich vor möglicher Gewalt. Die Therapie wurde jedoch abgebrochen, weil eine Kostengutsprache fehlte.
Widersprüchliche Verantwortung
Die Darstellung wirft mehrere Fragen auf: Wer trägt die Verantwortung für die Entscheidung, die Therapie nicht weiterzuführen? Welche Rolle spielen Kantone, Heimträger und Zuweiser bei der Platzierung von Jugendlichen in Einrichtungen mit unzureichender Betreuungsqualität? Und wie kann sichergestellt werden, dass Warnungen aus der Behandlungspraxis ernstgenommen werden?
- 2005: Tat in einem Jugendheim in Güttingen TG.
- Unmittelbar danach: Heim wird später geschlossen; Kanton stellt Mängel in Unterbringung fest.
- Folgejahre: Aufenthalt in Heimen und Haftanstalten, zeitweise Hochsicherheitstrakt; therapeutische Warnungen wurden dokumentiert.
| Jahr / Zeitraum | Ereignis / Lage |
|---|---|
| Mai 2005 | Tötung einer 15-jährigen Mitbewohnerin im Heim |
| Nach 2005 | Schliessung des Heims; kantonale Feststellung von Betreuungsmängeln |
| Folgejahre | Heim- und Haftaufenthalte, inklusive JVA Lenzburg |
Perspektive des Täters und gesellschaftliche Debatte
Die Äusserungen des Mannes bringen eine wichtige Perspektive ins öffentliche Gespräch: Das Eingeständnis eigener Schuld steht neben der Frage, ob externe Stellen hätten intervenieren können. Für Betroffene und Angehörige stellt sich damit die Frage, wie Systeme reagieren müssen, wenn bei Jugendlichen Hinweise auf Gewaltbereitschaft vorliegen.
Stellen wie Heime, Psychiatrien und die zuständigen kantonalen Behörden sind gefordert, Abläufe, Kostengutsprache-Verfahren und die Einschätzung des Gefährdungspotenzials zu überprüfen. Das Ziel wäre, ähnliche Eskalationen in Zukunft zu verhindern — ohne dabei die Verantwortung einzelner Personen zu relativieren.
Was bleibt offen
Aus den verfügbaren Berichten geht hervor, dass es schriftliche Warnungen eines Therapeuten gab, eine Therapie aber aus finanziellen Gründen nicht fortgesetzt wurde. Detaillierte Akten liegen nicht vollständig vor, und daher bleiben viele operative Fragen unbeantwortet: Welche konkreten Entscheide führten zur Abbruch der Behandlung? Welche Rolle spielten Zuweisungen durch Jugendämter und welche Kontrollen existierten für die Heimqualität?
Die Geschichte erinnert daran, dass hinter kriminalstatistischen Zahlen immer Einzelschicksale stehen, die sowohl Schuldbewusstsein als auch Forderungen nach institutioneller Verantwortung enthalten. Für die Region Uri bleibt die Auseinandersetzung mit solchen Fällen relevant, weil sie Fragen zu Prävention, Versorgung und der Rolle kantonaler Verantwortlicher berührt.
Konkrete Schritte zur Aufarbeitung oder Revisionsverfahren wurden in den zugänglichen Berichten nicht genannt. Ob der Fall in kantonalen Gremien erneut thematisiert wird oder ob Änderungen in der Praxis folgen, bleibt abzuwarten.