Die Staatsanwaltschaft Wien führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen Funktionär der Wiener FPÖ wegen des Verdachts der Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes. Die Ermittlungen, eine dieser Stelle zugeordnete Hausdurchsuchung sowie ein Angebot zur Diversion wurden der Redaktion zufolge bereits 2022 vorgenommen, wie die Behörde gegenüber dem KURIER bestätigte.
Vorwürfe, Ermittlungen und Verfahrensstand
Demnach sollen in Chatnachrichten Äußerungen gefallen sein, die den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte sowohl das laufende Verfahren als auch die 2022 durchgeführte Hausdurchsuchung. Das Ermittlungsverfahren begann demnach noch bevor der Beschuldigte ein Abgeordnetenmandat innehatte; deshalb sei seine parlamentarische Immunität nicht berührt worden.
Als mögliche Verfahrensfolge wurde dem Beschuldigten ein Diversionsangebot unterbreitet. Dieses sieht nach Auskunft der Staatsanwaltschaft keine Geldbuße vor, sondern die Ableistung von gemeinnützigen Leistungen. Zusätzlich müsse der Beschuldigte die Pauschalkosten des Verfahrens tragen. Das Justizministerium habe das Vorgehen dem Bericht zufolge abgesegnet.
Reaktion des Beschuldigten
Der Betroffene äußerte sich auf der Social‑Media‑Plattform X zu den Vorwürfen und gab an, die gemachten Aussagen in privaten Chats seien unüberlegt gewesen. Er kündigte an, die angebotenen gemeinnützigen Stunden zu leisten.
„Vor neun Jahren habe ich in einem privaten Chat unüberlegte Aussagen gemacht - etwa die Anspielung auf Eiernockerl am 20. April … Solche Äußerungen würde ich heute keinesfalls wiederholen. Sie hätten niemals fallen dürfen, auch nicht im privaten Rahmen eines Chats.“
In dem Beitrag nannte der Politiker konkret die Zahl 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die er verlässlich ableisten wolle, und betonte seine Verurteilung der Ideologie des Nationalsozialismus und der Verbrechen des NS‑Regimes.
Verzögerungen und Rechtsmittel
Die mehreren Jahre andauernden Verfahrensschritte erklärten Staatsanwaltschaftsvertreter gegenüber dem Bericht mit einer Vielzahl eingelegter Rechtsmittel. Näheres zu Umfang und Terminierung der gemeinnützigen Leistungen gab die Behörde nicht bekannt.
- Ermittlungsbeginn: 2022
- Hausdurchsuchung: 2022
- Diversionsangebot: Angebot anerkannt, gemeinnützige Leistungen statt Geldstrafe
- Konsequenz für Immunität: Keine Auswirkung, da Verfahren vor Mandatsbeginn gestartet
Die FPÖ Wien und der Beschuldigte waren für weiterführende Stellungnahmen gegenüber der Redaktion nicht erreichbar. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die wesentlichen Verfahrensschritte; Details wie Umfang der Auflagen wurden nicht offenlegt. Rechtsstaatliche Mechanismen wie Diversion dienen in bestimmten Fällen der Verfahrensbeendigung ohne Anklage, wenn Auflagen erfüllt und Kosten übernommen werden.
Für die politische Debatte in Wien und auf Bundesebene hat das Verfahren Bedeutung: Es betrifft das Verhältnis von Parteien zu Rechtsextremismus‑Vorwürfen sowie die Frage, wie politische Organisationen mit intern geäußerten, möglicherweise strafbaren Inhalten umgehen. Ob das Diversionsangebot angenommen wird und welche Auflagen konkret gesetzt werden, ist entscheidend für das weitere Vorgehen der Justiz und die politische Bewertung des Falls.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2022 | Beginn der Ermittlungen; Hausdurchsuchung |
| 2026 | Berichterstattung, Bestätigung durch Staatsanwaltschaft; Diversionsangebot bekannt |
Die Berichterstattung wird fortgesetzt, sobald die Staatsanwaltschaft oder der Beschuldigte weitere verbindliche Angaben zum weiteren Verfahrensverlauf liefern.