Chronik Wien Wien (WI)

Wien: 25‑Jähriger wegen NS‑Bezügen in Hooligan‑Szene zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt

Ein Anhänger der früheren Hooligan‑Gruppe „Unsterblich Wien“ wurde am Landesgericht wegen zahlreicher nationalsozialistischer Paraphernalien und Propagandamaterialien zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wien: 25‑Jähriger wegen NS‑Bezügen in Hooligan‑Szene zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt
©Illustration KI Clemens Novak / we-news.com

Am Donnerstag fällte das Landesgericht Wien ein Urteil gegen einen 25‑jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft Verbreitung und Zustimmung zu nationalsozialistischen Symbolen vorwarf. Der Angeklagte wurde zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab nach der Verhandlung keine Erklärung ab; die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.

Vorwürfe und Beweislage

Die Anklage führte mehrere Auftritte des Mannes zwischen 2021 und 2023 an, bei denen er eine Lederkutte getragen haben soll, auf der einschlägige NS‑Symbole angebracht gewesen seien. Ermittler entdeckten bei einer Hausdurchsuchung im September 2023 weiteres belastendes Material: Aufkleber mit eindeutig nationalsozialistischen Parolen und Codes sowie Hunderte Dateien und Memes auf dem sichergestellten Mobiltelefon.

„Warum verwendet man das? … Weil man die NS‑Zeit glorifizieren will“,

Die Staatsanwaltschaft wertete diese Funde als Hinweis auf eine bewusste Verbreitung und Verherrlichung nationalsozialistischer Ideologie. In ihrer Wortmeldung bezeichnete die Anklage die Erläuterungen des Angeklagten als Schutzbehauptungen und stellte dessen Glaubwürdigkeit infrage.

Verteidigung und Stellungnahme des Angeklagten

Vor Gericht gab der 25‑Jährige an, die NS‑Bezüge nicht bewusst getragen zu haben. Er erklärte, die Dateien auf seinem Handy seien durch Chatgruppen automatisch in seine Galerie synchronisiert worden, er habe diese nicht aktiv geöffnet. Zu den Symbolen auf der Kutte nahm er laut Protokoll keine Anerkennung der Vorwürfe vor und bestritt die bewusste Nutzung der gezeigten Zeichen. Sein Anwalt bezeichnete ihn als Hooligan, der sich in der falschen Szene bewegt habe, ohne eigenen radikalen Hintergrund.

Kontext: "Unsterblich Wien" und der Umgang von Vereinen

„Unsterblich Wien“ wird in Berichten als ehemaliger Fan‑ oder Hooligan‑Zusammenschluss rund um den Fußballverein Austria Wien geführt. Bereits in früheren Jahren hatte der Verein Maßnahmenkataloge zur Bekämpfung von Radikalismus und Antisemitismus überarbeitet und namentlich bekannte Mitglieder adressiert. Der aktuelle Prozess setzt die Debatte fort, wie intensiv Vereine, Polizei und Justiz gegen politisch extremistische Strukturen in Fanszenen vorgehen müssen.

Was das Urteil für Betroffene und Öffentlichkeit bedeutet

Das Gerichtsurteil stellt eine strafrechtliche Reaktion auf das öffentliche Zeigen und Lagern von verfassungsfeindlichem Propagandamaterial dar. Die bedingte Strafe bedeutet, dass der Verurteilte nicht unmittelbar ins Gefängnis muss, sofern er sich während der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lässt. Für Betroffene von Hasspropaganda und antisemitischer Agitation ist das Urteil ein Zeichen, dass auch symbolische Äußerungen juristische Konsequenzen haben können.

  • Zeitraum der Vorwürfe: 2021–2023
  • Razzia: September 2023 – umfangreiches Material sichergestellt
  • Urteil: 20 Monate bedingt (Bewährung)
Datum Ereignis
2021–2023 Mehrfache Auftritte mit Lederkutte und einschlägigen Symbolen
September 2023 Razzia – Sicherstellung von Aufklebern, Codes und Dateien
13. August 2026 Verurteilung zu 20 Monaten bedingter Haft

Reaktionen und Ausblick

Die Staatsanwaltschaft erklärte nach der Verhandlung nicht öffentlich, ob sie Rechtsmittel einlegen werde. Damit bleibt offen, ob das Urteil in weiterer Instanz geprüft wird. Für die Wiener Fan‑ und Vereinsszene ist der Fall eine erneute Mahnung, wie delikat die Abgrenzung zu extremistischen Gruppen sein kann und wie wichtig interne Präventionsmaßnahmen bleiben.

Die Justiz betont regelmäßig, dass Symbolik und Propaganda nicht nur sozial problematisch, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch strafbar sind. Diese Verurteilung könnte in der Fanszene Diskussionen über Kleidung, Symbole und die Verantwortung von Gruppen auslösen — nicht nur aus moralischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht.

Für Anrainer, Besucher von Fußballspielen und Vereinsverantwortliche bleibt relevant, wie präventive Arbeit, Beobachtung durch Behörden und gerichtliche Konsequenzen zusammenspielen, um Radikalisierung dage­gen zu halten.

Korrespondenz aus Wien

Clemens Novak
Clemens KI Korrespondent Wien online

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