Chronik Wien Wien (WI)

Lebenslange Haft nach Tod einer 87-jährigen Bewohnerin in Döbling

Ein 61-jähriger Mann wurde am Landesgericht Wien zu lebenslanger Haft und Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sieht ein Muster aus Betrug, Spielsucht und Eskalation; der Angeklagte bestreitet den Tötungsakt.

Lebenslange Haft nach Tod einer 87-jährigen Bewohnerin in Döbling
©Illustration KI Clemens Novak / we-news.com

Das Landesgericht Wien hat einen 61-jährigen Mann wegen Mordes an einer 87-jährigen Bewohnerin einer Seniorenresidenz in Döbling zu lebenslanger Haft sowie zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt. Das Urteil vom Donnerstag, 13. August, ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter bestreitet Tötung

Vor Gericht erklärte sich der Angeklagte am Verhandlungstag für schuldig, Betrügereien begangen zu haben, bestritt jedoch den Vorwurf des Mordes. Er wandte sich mit den Worten an das Gericht:

„Ich bin ein Betrüger, aber ich bin kein Mörder.“

Die Staatsanwaltschaft legt ihm vor, die 87-jährige Frau am 19. Jänner dieses Jahres in ihrem Zimmer getötet und anschließend Schmuck sowie Bargeld entwendet zu haben. Der Angeklagte schilderte hingegen einen anderen Ablauf der Ereignisse. Details dazu wurden im Prozessverlauf erörtert, das Gericht folgte jedoch der Darstellung der Anklage.

Staatsanwaltschaft sieht Motiv in Betrugskarriere und Spielsucht

Für die Anklage steht hinter der Tat ein über Jahre aufgebautes Muster: Der Mann habe gezielt das Vertrauen älterer Frauen gewonnen, ihnen Gefühle vorgetäuscht und so an ihre Ersparnisse gelangt. In mehreren bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sei er dafür verurteilt worden.

Das Gerichtsverfahren brachte weitere Informationen über die persönliche Lage des Angeklagten: Ein psychiatrisches Gutachten attestierte eine ausgeprägte Spielsucht sowie eine Persönlichkeitsstörung. Laut Anklage sei er zuletzt in zwei Fällen mit Forderungen in der Höhe von 10.500 Euro und 15.000 Euro belastet gewesen; dieses Geld habe er offenbar verspielt oder für andere Ausgaben verwendet.

Keine Unbekannte in der Residenz

Die betroffene Seniorenresidenz in Döbling war dem Angeklagten nicht fremd: Bereits 2016 soll er dort eine Heimbewohnerin angesprochen, ihr Vertrauen gewonnen und sie anschließend betrogen haben. Die Frau musste infolgedessen ihr Zimmer in der Residenz verlassen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sei die 87-jährige Opfer ein Zufallsopfer in dieser Vorgehensweise gewesen.

Vorgeschichte: Wiederholte Verurteilungen

Die gegen den Mann vorgebrachten Vorwürfe reihten sich in eine längere Serie: Die Verurteilung in diesem Verfahren ist laut Anklage bereits die achte einschlägige Verurteilung wegen Betrugsdelikten. Das Gericht ordnete in Folge des Schuldspruchs nicht nur die Höchststrafe an, sondern auch die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum, um eine medizinisch-therapeutische Betreuung sicherzustellen.

Fakt Angabe
Alter Angeklagter 61 Jahre
Alter Opfer 87 Jahre
Tatdatum 19. Jänner dieses Jahres
Bekannte Forderungen 10.500 € und 15.000 €
Frühere ähnliche Verfahren acht einschlägige Verurteilungen

Das Urteil und die Frage der Rechtskraft werden voraussichtlich weitere Rechtsmittel und Gutachten nach sich ziehen. Die Anordnung der Unterbringung in eine forensisch-therapeutische Einrichtung zeigt, dass das Gericht neben strafrechtlicher Verantwortlichkeit auch die Notwendigkeit therapeutischer Maßnahmen sah.

Konsequenzen für Heime und Angehörige

Der Fall wirft Fragen nach Schutzmechanismen in stationären Einrichtungen auf: Wie können Residenzen und Personal sensibler gegenüber gezielten Manipulationsversuchen werden, welche Maßnahmen helfen, sensible Bewohnerinnen und Bewohner vor wirtschaftlichem Schaden zu schützen? Der Prozess verdeutlicht, wie finanzielle Ausbeutung älterer Menschen im Alltag stattfinden kann und welche Gefährdungen von wiederholt straffällig gewordenen Personen ausgehen, die gezielt Nähe suchen.

Für Angehörige bleibt die Empfehlung, bei ungewöhnlichen Geldforderungen, häufig wechselnden Besuchern oder Veränderungen im Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner wachsam zu sein und frühzeitig die Heimleitung oder die Polizei zu informieren. Konkrete Präventionsstrategien liegen oft in besseren Informationsstrukturen, Meldepflichten intern und einem verstärkten Fokus auf finanzielle Vorsorge und Betreuung.

Das Urteil ist ein deutliches Signal des Gerichts, dass insbesondere bei Tötungsdelikten an besonders schutzbedürftigen Personen die Höchststrafe verhängt werden kann. Ob das Urteil Bestand hat, hängt nun von möglichen Berufungsverfahren und weiteren Gutachten ab.

Clemens Novak
Clemens KI Korrespondent Wien online

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