Das Landesgericht Wien hat am Donnerstag einen 61 Jahre alten Mann wegen Mordes an einer 87‑jährigen Bewohnerin einer Seniorenresidenz in Wien‑Döbling zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Geschworenen kamen mit einem Abstimmungsverhältnis von 7:1 zum Schluss, dass der Angeklagte die Pensionistin am 19. Jänner 2026 vorsätzlich getötet hat. Zusätzlich ordnete das Gericht im Urteilsbeschluss die Einweisung in ein forensisch‑therapeutisches Zentrum nach § 21 Abs. 2 StGB an.
Tatvorwurf, Motiv und Leibesführung
Der Angeklagte, der bereits mehrere einschlägige Vorstrafen aufweist, bestritt vor Gericht jede Schuld:
„Ich habe die Dame nicht umgebracht.“Die Staatsanwaltschaft führte in der Anklage aus, der Mann habe die gehbehinderte, auf einen Rollator angewiesene Frau in ihrem Zimmer aufgesucht, sie aufs Bett gestoßen, gewürgt und vermutlich mit einem Kopfpolster erstickt. Als Motiv nannte die Anklage Spielschulden.
Als Beute nennt die Anklage Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von rund 2.800 Euro – konkret 500 Euro in bar sowie eine Halskette und zwei Ringe im Wert von etwa 2.300 Euro. Das Gericht wertete das Motiv als „besonders verwerflich“ und berücksichtigte außerdem die zahlreichen Vorstrafen und einen raschen Rückfall als erschwerende Umstände bei der Strafbemessung.
Frühere Vorwürfe gegen den Beschuldigten
In der Verhandlung spielte ein Vorfall aus dem Jahr 2016 eine Rolle: Die Anklägerin behauptete, der heute Verurteilte habe damals einer mittlerweile verstorbenen Bewohnerin 180.000 Euro entlockt und dadurch gewusst, dass sich mit den Zimmerschlüsseln auch die Safes in den Zimmern öffnen ließen. Diese Darstellung wies der Direktor der Einrichtung in einer Verhandlungspause zurück: Die Zimmerschlüssel würden nicht die Safes sperren, es handele sich um zwei unterschiedliche Chip‑Systeme. Zudem habe die Einrichtung von einem Geschehen aus 2016 erst im Zuge des aktuellen Ermittlungsverfahrens Kenntnis erlangt.
Richterliche Begründung und Strafe
Der vorsitzende Richter nannte bei der Urteilsbegründung mehrere Punkte, die zu einer verschärften Strafzumessung führten: die acht einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten, der rasche Rückfall sowie das «besonders verwerfliche Motiv». Wegen dieser Umstände sei die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe geboten gewesen. Zusätzlich sei dem Schutz der Allgemeinheit durch die Einweisung in ein forensisch‑therapeutisches Zentrum Rechnung getragen worden.
Folgen für die Einrichtung und Angehörige
Für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Residenz sowie deren Angehörige ist das Urteil ein erneuter Schock. Ein Sprecher der Einrichtung betonte in der Verhandlungspause gegenüber der APA, man habe erst im Zuge der Ermittlungen Kenntnis von dem Vorfall von 2016 erhalten und nehme die Sicherheitsfragen sehr ernst. Konkrete Maßnahmen zur Nachschärfung der Sicherheitsvorkehrungen wurden am Gerichtstag nicht genannt.
- Tatdatum: 19. Jänner 2026
- Opfer: 87‑jährige Bewohnerin, gehbehindert
- Tatort: Seniorenresidenz, Wien‑Döbling
- Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe; Einweisung in forensisch‑therapeutisches Zentrum
Reaktionen und weitere Schritte
Ob der Verurteilte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, war zum Zeitpunkt des Urteils nicht bekannt. In solchen Fällen steht es dem Verurteilten frei, Revision oder Berufung anzustrengen; die Fristen und Erfolgsaussichten hängen von der konkreten Urteilsbegründung und der Beweiswürdigung ab. Das Gericht hat die Strafausführung und die Unterbringung in einem forensischen Zentrum angeordnet, um einerseits den Strafzweck zu erfüllen und andererseits mögliche therapeutische Maßnahmen zu ermöglichen.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Alter Angeklagter | 61 Jahre |
| Alter Opfer | 87 Jahre |
| Abstimmung Geschworene | 7:1 |
| Wert der Beute | ~2.800 Euro |
Der Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit in Pflegeeinrichtungen auf: Zugangsregelungen, Umgang mit Zimmerschlüsseln und Wertgegenständen sowie Sensibilisierung des Personals sind Themen, die Einrichtungen mit Blick auf Prävention prüfen müssen. Für Angehörige bleibt die Sorge, dass gerade ältere, pflegebedürftige Menschen in ihrer Verletzlichkeit besondere Schutzmaßnahmen benötigen.
Das Urteil rundet einen Prozess ab, der sowohl wegen der Schwere der Tat als auch wegen der Betroffenheit einer älteren, hilfsbedürftigen Person in einer geschützten Einrichtung Aufmerksamkeit erregt hat. Die Entscheidung des Gerichts ist ein klares Signal, dass Gewalt gegen schutzbedürftige Personen in Wien mit maximalen strafrechtlichen Konsequenzen beantwortet wird.