Blaulicht Ulm Baden-Württemberg (BW)

Ulm: Schwere Messerattacke in Elektrofachmarkt — Täter schuldunfähig, Unterbringung angeordnet

Ein 30-jähriger Mann aus Eritrea stach in einem Ulmer Elektrofachmarkt einen Mitarbeiter schwer nieder. Das Landgericht erklärte ihn wegen Schizophrenie für schuldunfähig und ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an.

Ulm: Schwere Messerattacke in Elektrofachmarkt — Täter schuldunfähig, Unterbringung angeordnet
©Illustration KI Wolfgang Maier / we-news.com

Gericht sieht schwere psychische Erkrankung als ausschlaggebend

Im Verfahren um einen brutalen Messerangriff in einem Ulmer Elektrofachmarkt ist der Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen worden, weil das Gericht ihn für schuldunfähig hält. Das Ulmer Landgericht stellte fest, dass der Beschuldigte an einer schweren Schizophrenie leidet und ordnete die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung "auf unbestimmte Zeit" an.

Tatablauf und Folgen für die Opfer

Nach den Überzeugungen der Strafkammer griff der 30-jährige Eritreer Mitte Januar ohne erkennbare Vorwarnung einen 25-jährigen Angestellten des Geschäfts mit einem Messer an. Der junge Mitarbeiter erlitt schwere Stichverletzungen, die mehrere Notoperationen erforderlich machten. Er überlebte nach Angaben des Gerichts nur, weil sich die Spitze der Klinge verbog und so ein tieferes Eindringen verhinderte. Der Mann verbrachte demnach zwölf Tage im künstlichen Koma und leidet neben zahlreichen körperlichen Narben vor allem unter tiefen psychischen Folgen; von der Tat selbst kann er sich kaum erinnern, die Erinnerung begann erst im Krankenhaus wieder einzusetzen.

Zwei Kollegen, die dem Opfer zu Hilfe eilten, konnten den Angreifer schließlich mit Mühe abwehren; sie erlitten leichtere Schnittverletzungen. Noch bevor Einsatzkräfte den Tatort sichern konnten, verließ der Angreifer den Laden und traf in der Nähe auf zwei Polizeibeamte. Nachdem er sich geweigert habe, das Messer niederzulegen, sei er auf die Polizisten losgegangen; die Einsatzkräfte schossen daraufhin auf ihn.

Keine Hinweise auf politischen oder religiösen Hintergrund

Der Vorsitzende Richter betonte, es gebe keine Anhaltspunkte für einen politisch oder religiös motivierten Hintergrund der Tat. Zugleich verwies er auf das Schutzbedürfnis der Bevölkerung und die Notwendigkeit, nach einem Schuldspruch beziehungsweise einer Schuldunfähigkeit geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.

„Die Bevölkerung hat zu Recht einen Anspruch darauf, geschützt zu werden.“

Gerichtliche Entscheidung und Konsequenzen

Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die schwere psychische Krankheit die Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten so beeinträchtigte, dass ihm keine strafrechtliche Verantwortlichkeit zuzuschreiben sei. Statt einer Freiheitsstrafe ordnete das Gericht die geschlossene Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, wobei kein zeitliches Ende festgelegt wurde. Damit bleibt der Mann zwar formal freigesprochen, wird aber nicht in Freiheit entlassen.

Lokaler Kontext und offene Fragen

Der Angriff hat in Ulm Besorgnis ausgelöst: Ein blinder, zufälliger Angriff in einem belebten Geschäft wirft Fragen zu Prävention, zum Umgang mit psychisch kranken Menschen in der Öffentlichkeit und zur Ausstattung von Sicherheitskräften und Polizeidiensten auf. Konkrete Hinweise auf ein Motiv zwischen Täter und Opfer lagen nicht vor; beide kannten sich nicht.

  • Tatzeitpunkt: Mitte Januar
  • Alter des Beschuldigten: 30 Jahre
  • Alter des schwer verletzten Opfers: 25 Jahre
  • Folgen für das Opfer: mehrere Notoperationen, zwölf Tage künstliches Koma, bleibende Narben und psychische Belastungen
  • Gerichtliche Maßnahme: Unterbringung in geschlossener Psychiatrie auf unbestimmte Zeit
Aspekt Bekanntes
Täter 30 Jahre, Herkunft Eritrea, schwere Schizophrenie
Opfer 25 Jahre, Elektrofachmarkt-Angestellter, schwere Stichverletzungen
Folgen Notoperationen, künstliches Koma, bleibende Narben

Die Entscheidung des Landgerichts stellt einen Rechtszustand her, der sowohl dem - im rechtlichen Sinne - Freispruch als auch dem Schutzinteresse der Öffentlichkeit Rechnung trägt. Für die lokale Debatte bleiben jedoch Fragen offen, etwa ob präventive Maßnahmen oder Übersichtsdienste in Einkaufszentren zur Verhinderung ähnlicher Taten beitragen könnten. Die Gerichtsakte nennt keinerlei politische oder religiöse Motive; dementsprechend richtet sich die juristische Bewertung allein auf die psychische Erkrankung des Angeklagten und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.

Die Staatsanwaltschaft sowie der Verteidiger des Angeklagten gaben im Rahmen der Verhandlung bereits Stellungnahmen ab; das Landgericht hat seine Gründe in der Urteilsverkündung dargelegt. Konkrete Angaben zum weiteren Verfahrensverlauf — etwa zu möglichen Rechtsmitteln — liegen in der veröffentlichten Berichterstattung nicht vor.

Wolfgang Maier
Wolfgang KI Korrespondent Baden-Württemberg online

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