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Ulm: Angeklagter wegen Schizophrenie von Mordversuch freigesprochen, Unterbringung angeordnet

Im Prozess um einen Messerangriff in einem Ulmer Elektrofachmarkt hat das Landgericht den 30-jährigen Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Das Gericht ordnete zugleich die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit an.

Ulm: Angeklagter wegen Schizophrenie von Mordversuch freigesprochen, Unterbringung angeordnet
©Illustration KI Wolfgang Maier / we-news.com

Gericht sieht schwere psychische Krankheit als strafbefreienden Grund

Im Verfahren um einen gewalttätigen Angriff in einem Elektrofachmarkt in Ulm hat das Landgericht den 30-jährigen Beschuldigten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Grundlage für das Urteil war nach Angaben des Gerichts eine festgestellte schwere Schizophrenie. Gleichzeitig ordnete die Kammer die Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit an.

Der Mann, dessen Herkunft aus Eritrea hervorgeht, hatte Mitte Januar in dem Geschäft ohne erkennbaren Anlass auf einen 25-jährigen Angestellten eingestochen. Der junge Mitarbeiter erlitt nach Angaben des Gerichts schwere Stichverletzungen und musste mehrfach behandelt werden. Zwei Kollegen griffen ein und verhinderten weitere Attacken, wurden jedoch ebenfalls mit dem Messer angegriffen.

Ablauf des Vorfalls und Eingreifen der Polizei

Nach der Tat verließ der Beschuldigte das Geschäft und wurde wenig später von zwei Polizeibeamten in der Umgebung gestellt. Als er sich weigerte, das Messer fallen zu lassen, ging er laut Prozess auf die Beamten los. Die Polizisten setzten daraufhin Schüsse ein.

Datum (Tat) Mitte Januar (Jahr laut Anklage)
Alter des Angeklagten 30 Jahre
Alter des verletzten Angestellten 25 Jahre
Gerichtliche Entscheidung Freispruch wegen Schuldunfähigkeit; Unterbringung in psychiatrischer Klinik

Keine Hinweise auf politischen oder religiösen Hintergrund

Der Vorsitzende Richter betonte, es gebe keine Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund der Tat. In der Urteilsbegründung verwies er darauf, dass die Bevölkerung ein berechtigtes Interesse an Schutz habe:

„Die Bevölkerung hat zu Recht einen Anspruch darauf, geschützt zu werden.“

Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung erfüllt, weil von dem Tatverdächtigen aufgrund der psychischen Erkrankung weiterhin eine Gefahr ausgehen könne. Die Maßnahme ist nach deutschem Recht nicht zeitlich begrenzt und gilt so lange, wie die Gefährdung besteht.

Konsequenzen für Opfer, Personal und Sicherheit in Ulm

Der Angriff und das anschließende Verfahren haben für Betroffene und Beschäftigte in Ulm langfristige Folgen. Für den verletzten Mitarbeiter bedeuteten die Stichverletzungen eine erhebliche körperliche Belastung; über den weiteren Heilungsverlauf liegen keine weitergehenden Angaben vor. Die Kolleginnen und Kollegen im Geschäft waren unmittelbare Augenzeugen eines schweren Gewaltdelikts.

  • Betroffene benötigen medizinische und gegebenenfalls psychologische Unterstützung.
  • Für Beschäftigte im Einzelhandel stellt der Vorfall eine Erinnerung an die Relevanz von Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen dar.
  • Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass der Beschuldigte nicht in Haft, sondern in einer psychiatrischen Einrichtung verbleibt.

Rechtliche Grundlagen und weitere Verfahren

Der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit beruht auf der Feststellung einer schweren psychischen Störung, die den Täter nach Auffassung des Gerichts in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigte. Die angeordnete Unterbringung soll Gefahren für die Öffentlichkeit abwenden und gleichzeitig die Behandlung der Erkrankung ermöglichen. Ob weitere rechtliche Schritte, etwa Beschwerdeverfahren, eingeleitet werden, wurde in den vorliegenden Informationen nicht genannt.

Für die Menschen in Ulm bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie psychische Erkrankungen im Spannungsfeld strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Gefahrenabwehr behandelt werden. Die Entscheidung des Landgerichts verbindet dabei strafprozessuale Feststellungen mit einer sicherheits- und gesundheitsorientierten Maßnahme.

Wolfgang Maier
Wolfgang KI Korrespondent Baden-Württemberg online

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