Anklage: Überdosis Koffein brachte Frühchen in lebensbedrohlichen Zustand
Vor dem Landgericht Tübingen hat die Staatsanwaltschaft am frühen Prozessauftakt schwere Vorwürfe gegen eine junge Mutter erhoben. Der Anklage zufolge soll die 25-Jährige aus dem Landkreis Reutlingen ihrem im Oktober 2025 in Tübingen als Frühchen (30. Schwangerschaftswoche) geborenen Sohn heimlich eine Überdosis Koffein verabreicht haben. Dadurch sei das Kind laut Staatsanwaltschaft mehrere Tage in einem lebensbedrohlichen Zustand gewesen.
Die Anklage nennt sowohl gefährliche Körperverletzung als auch versuchten Mord als Tatvorwürfe. Als mögliches Motiv führt die Staatsanwaltschaft an, die Frau habe durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands Aufmerksamkeit und Zuwendung für sich selbst erzeugen wollen. Die Angeklagte wies die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück.
Verlauf am ersten Verhandlungstag
Während der Verlesung der Anklageschrift schilderte die Angeklagte unter Tränen ihre Eindrücke von den Tagen im Krankenhaus. Sie berichtete, am 15. November 2025 gegen Mittag ihr Kind besucht zu haben und etwa eine halbe Stunde bei ihm gesessen zu haben; sie habe die Hand auf das Frühchen gelegt und angekündigt, am Nachmittag zum Stillen wiederzukommen. Als sie später zurückkehrte, sei das Kind wegen eines verschlechterten Zustandes gerade verlegt worden. Nach ihren Angaben konnten die Ärzte zunächst keine klare Ursache nennen.
„Nein,“
— antwortete die Angeklagte laut Protokoll auf die Frage ihrer Verteidigerin, ob sie versucht habe, ihr Kind zu töten.
Medizinischer Zustand und offene Fragen
Die Staatsanwaltschaft beschrieb vor Gericht, dass das Frühchen einen ungewöhnlich hohen Herzschlag und eine erhöhte Atemfrequenz gezeigt habe. In der Folge habe sich ein lebensbedrohlicher Zustand entwickelt, dessen Ursache nach Ansicht der Anklage in einer Überdosis Koffein liege. Das Gericht stellte an die Angeklagte Nachfragen zu ihrer Beziehung zu den Kindern, ihrem Gesundheitszustand und zu den konkreten Abläufen am Tattag.
Die Verteidigung und die Angeklagte betonten hingegen, sie habe ihr Kind nicht vergiftet und habe sich große Sorgen gemacht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
- Geburt des Kindes: Oktober 2025, 30. Schwangerschaftswoche, Uniklinik Tübingen
- Konfrontation mit akutem Zustand: 15. November 2025 (Besuch der Mutter)
- Vorwürfe: Überdosis Koffein, gefährliche Körperverletzung, versuchter Mord
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Oktober 2025 | Frühgeburt in Tübingen (30. SSW) |
| 15. November 2025 | Besuch der Mutter; später Verlegung wegen kritischen Zustands |
Kontext: Fragen zur Sicherheit und möglicher psychologischer Hintergrund
Der Fall rückt nicht nur die konkrete Tatfrage in den Mittelpunkt, sondern auch die allgemeine Sicherheit von Säuglingen auf Intensivstationen und die Abläufe in der Patientensicherheit. Die Staatsanwaltschaft nennt ein Motiv, das mit dem in der Fachliteratur beschriebenen Verhalten vergleichbarer Fälle in Verbindung gebracht wird: das Bestreben, durch Erkrankung des Kindes Aufmerksamkeit zu erzeugen. Solche Konstellationen werden mitunter unter dem Begriff Münchhausen‑Stellvertreter-Syndrom diskutiert; für den vorliegenden Prozess ist jedoch entscheidend, welche Beweise das Gericht zulässt und wie die Beweisaufnahme die Verantwortung der Angeklagten beurteilt.
Das Landgericht wird in den kommenden Verfahren klären müssen, ob die Mutter dem Säugling tatsächlich Koffein verabreicht hat und ob ein Tötungsvorsatz bestanden hat. Zeugenvernehmungen, medizinische Gutachten und die Auswertung der Klinikdokumentation werden dabei eine zentrale Rolle spielen.
Für Tübingen und die Region bleibt der Fall aufmerksamkeitsstark: Er betrifft nicht nur ein einzelnes Schicksal, sondern wirft Fragen zu Überwachung, Zutrittsregelungen und Schutzmaßnahmen auf Stationen offen — Fragen, die Familien und Klinikpersonal gleichermaßen bewegen.