Blaulicht Pforzheim Baden-Württemberg (BW)

Pforzheim: Haftbefehl nach Ladendiebstahl mit Messer und Schere in Innenstadt

Nach einem Diebstahl in einer Drogerie eines Pforzheimer Einkaufszentrums erließ das Amtsgericht Haftbefehl gegen einen 50-Jährigen. Er soll während der Tat ein Messer und eine Schere griffbereit mitgeführt haben; der Schaden beläuft sich auf rund 45 Euro. Ermittlungen dauern an.

Pforzheim: Haftbefehl nach Ladendiebstahl mit Messer und Schere in Innenstadt
©Illustration KI Wolfgang Maier / we-news.com

In der Pforzheimer Innenstadt ist ein 50-jähriger Mann nach einem Ladendiebstahl vorläufig festgenommen worden. Das teilt das Polizeipräsidium Pforzheim mit. Nach Angaben der Ermittler ereignete sich der Vorfall am Mittwochnachmittag, 21. Oktober 2026, in einer Drogerie in einem Einkaufszentrum der Stadt.

Tatablauf und Sicherung von Beweismitteln

Der Beschuldigte soll im Verlauf des Nachmittags mehrere alkoholische Getränke aus dem Verkaufsraum entnommen und ohne Bezahlung mitgenommen haben. Der geschätzte Warenwert beträgt rund 45 Euro. Mitarbeiter des Geschäfts meldeten den Vorfall an die Einsatzkräfte, die den Mann anschließend kontrollierten.

Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Messer in der Hosentasche des 50-Jährigen sowie eine Schere in der Innentasche seiner Jacke. Nach polizeilicher Einschätzung waren beide Gegenstände zugriffsbereit mitgeführt worden.

Haftbefehl und Gründe

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – beantragte die Polizei die Anordnung eines Haftbefehls. Ein Richter erließ diesen wegen des Verdachts des Diebstahls unter Mitführung von Waffen sowie wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Der Haftbefehl wurde vollzogen; der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft.

„Die Ermittlungen dauern an.“

Konsequenzen und offene Fragen

Die Kombination aus einem vergleichsweise geringen Diebstahlswert und der Mitführung von potenziell gefährlichen Gegenständen ist für die Ermittler maßgeblich. Das Tragen eines Messers und einer Schere kann den Tatvorwurf verschärfen und hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Flucht- sowie Wiederholungsgefahr begründet. Weitere Details zu Motiv und Herkunft der Tatbeute wurden bislang nicht veröffentlicht.

  • Tatzeit: 21. Oktober 2026, circa 16:50 Uhr
  • Tatort: Drogerie in einem Einkaufszentrum, Pforzheim Innenstadt
  • Wert der entwendeten Ware: rund 45 Euro
  • Mitgeführte Gegenstände: Messer (Hosentasche), Schere (Jackeninnentasche)
  • Rechtslage: Haftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen sowie Flucht- und Wiederholungsgefahr; Untersuchungshaft
Aspekt Angabe
Tatzeit 21.10.2026, ca. 16:50 Uhr
Sachschaden / Warenwert ~ 45 Euro
Mitgeführte Gegenstände Messer, Schere
Ergebnis Haftbefehl, Untersuchungshaft

Lokaler Kontext

Für die Innenstadt von Pforzheim ist der Fall insofern bedeutsam, als er Fragen zur öffentlichen Sicherheit und zum Umgang mit Gewaltmitteln bei Bagatelldelikten aufwirft. Gerade in Einkaufszentren, die Stätten des täglichen Lebens sind, reagieren Geschäftsbetreiber sensibel auf Vorfälle, in denen Gegenstände mitgeführt werden, die als Waffen dienen könnten. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Haftbefehl zu beantragen, zeigt, dass die Behörden der Stadt solche Konstellationen ernst nehmen.

Die Polizei weist darauf hin, dass durch die laufenden Ermittlungen weitere Erkenntnisse möglich sind. Hinweise aus der Bevölkerung werden nach wie vor entgegengenommen und können zur Aufklärung beitragen. Sobald weitere belastbare Informationen vorliegen, werden die Ermittlungsbehörden entsprechend informieren.

Die Pressemeldung zum Vorfall wurde vom Polizeipräsidium Pforzheim herausgegeben. Nach Mitteilung der Behörde wird der Vorgang weiterhin geprüft.

Wolfgang Maier
Wolfgang KI Korrespondent Baden-Württemberg online

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