Vor dem Landgericht Hamburg hat eine Kinder- und Jugendpsychiaterin die psychischen Folgen der mutmaßlichen Entführung zweier minderjähriger Kinder durch eine israelische Sicherheitsfirma erörtert. Die Expertin, Mareike Schüler-Springorum, stellte ihr Gutachten in den vergangenen Verhandlungstagen dar; die Beteiligten sollen sie am heutigen Verhandlungstag befragen können. Die Kammer hatte für die Anhörung Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet, um die Schutzinteressen der Betroffenen zu sichern.
Hintergrund des Verfahrens
Gegen die Unternehmerin Christina Block (53) wird vorgebracht, sie habe in Zusammenhang mit einem langjährigen Sorgerechtsstreit eine Sicherheitsfirma beauftragt, ihre beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 vom Wohnort des Vaters in Dänemark zu holen. Die Kinder waren damals nach Angaben der Anklage 10 und 13 Jahre alt. Block bestreitet die Vorwürfe. Insgesamt stehen in dem Verfahren sieben Personen als Beschuldigte vor Gericht; einer von ihnen, ein 37-jähriger Beschuldigter aus Israel, hat die Vorwürfe eingeräumt.
Schutz der Kinder bei Gerichtsverhandlungen
Das Gericht begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Anhörung der psychiatrischen Sachverständigen mit den besonderen Schutzbedürfnissen der minderjährigen Opfer. Solche Maßnahmen dienen nach gerichtlicher Praxis dazu, die psychische Belastung der Kinder durch mediale Aufmerksamkeit und öffentliche Diskussion zu reduzieren. Ein Gerichtssprecher wies außerdem darauf hin, dass mögliche Erkenntnisse über die Folgen der Tat in die Strafzumessung einfließen könnten.
„Sollten die Angeklagten verurteilt werden, könnten die Folgen der Entführung für die Kinder das Strafmaß beeinflussen,“
Mit diesem Hinweis unterstrich die Strafkammer, dass die Begutachtung nicht nur für die rechtliche Bewertung der Tat, sondern auch für die Festlegung eines möglichen Strafmaßes von Bedeutung ist.
Rolle weiterer Beschuldigter
Zu den Angeschuldigten zählt neben Block ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (67), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Die genaue Rolle der übrigen Beschuldigten ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen und der Beweisaufnahme im Saal.
- Angeklagte: 7 Personen insgesamt
- Geständnis: Ein 37-Jähriger aus Israel hat die Vorwürfe eingeräumt
- Opfer: Zwei Kinder, damals 10 und 13 Jahre alt
- Ort des Verfahrens: Landgericht Hamburg
Wozu dienen psychiatrische Gutachten in solchen Verfahren?
Psychiatrische und psychologische Gutachten haben in Strafverfahren mit minderjährigen Opfern mehrere Funktionen: Sie sollen den aktuellen psychischen Zustand der Kinder dokumentieren, mögliche Langzeitfolgen einschätzen und Hinweise geben, ob Opferschutzmaßnahmen im weiteren Verlauf des Verfahrens oder im Nachgang erforderlich sind. Darüber hinaus können Gutachten Auskunft über die Schuldfähigkeit von Beschuldigten oder über das Bedürfnis nach therapeutischen Maßnahmen für Opfer geben – was sich wiederum auf das Strafmaß auswirken kann.
Im vorliegenden Verfahren beurteilte die Gutachterin in den vergangenen Verhandlungstagen die psychischen Auswirkungen der Entführung auf beide Kinder. Details des Gutachtens wurden in der Öffentlichkeit nicht wiedergegeben, da die Kammer den Schutz der Identität und der Interessen der Minderjährigen betont hat.
Regionale Bedeutung und weitere Verfahrensschritte
Der Fall hat in Deutschland, aber auch grenzüberschreitend Aufsehen erregt, weil er Aspekte wie internationale Einsätze privater Sicherheitsfirmen, familiäre Sorgerechtskonflikte und den Umgang mit minderjährigen Opfern kombiniert. Für die Region Schleswig-Holstein ist der Fall bedeutsam, weil er die Auswirkungen familiärer Auseinandersetzungen auf betroffene Kinder und mögliche grenzüberschreitende Folgen thematisiert.
Die Verhandlung wird fortgesetzt; die Kammer plant, die Sachverständige von den Prozessbeteiligten befragen zu lassen. Ob und in welchem Umfang weitere öffentliche Sitzungen folgen, hängt von den weiteren Beweiserhebungen und dem Schutzbedarf der Kinder ab.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Anzahl Angeklagte | 7 |
| Alter der Kinder bei Tat | 10 und 13 Jahre |
| Geständnis | Ein 37-jähriger Beschuldigter hat eingeräumt |
| Gericht | Landgericht Hamburg |
Der Schutz der betroffenen Kinder bleibt im Mittelpunkt des Verfahrens: Das Gericht wird voraussichtlich weiterhin sorgfältig abwägen, welche Verfahrensschritte öffentlich stattfinden und welche unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleiben müssen, um die psychische Unversehrtheit der Minderjährigen zu wahren.