In Preetz (Kreis Plön) haben Ermittler die Wohnanschrift einer Familie in der Wakendorfer Straße durchsucht, nachdem ein dreijähriges Mädchen am 6. August 2026 leblos in einem Pool auf dem Grundstück gefunden worden war. Die Staatsanwaltschaft Kiel leitete gegen die Eltern ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ein.
Ermittlungen und Durchsuchungsbeschluss
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Mitteilung erläuterten, besteht der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Tod des Kindes geführt haben könnte. Am Mittwoch vollstreckten Einsatzkräfte einen amtsgerichtlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss, um Beweismittel zu sichern und den Fundort der Leiche zu dokumentieren.
Chronologie der Suchmaßnahmen
Die Behörden hatten das Kind am 5. August gegen 12:30 Uhr als vermisst gemeldet bekommen; einen Tag später wurde es tot in dem Pool entdeckt. Bereits kurz nach der Vermisstenmeldung suchten Beamte das Anwesen und die Wohnung der Familie. Die Polizei räumte später Fehler in der Umgangsweise mit dem Tatort ein.
- 5. August 2026, ca. 12:30 Uhr: Mädchen als vermisst gemeldet.
- 5. August 2026, am Nachmittag: Erste polizeiliche Durchsuchung von Haus und Grundstück; laut Polizei jedoch nur eine oberflächliche Sichtprüfung.
- 6. August 2026, Vormittag: Leiche des Kindes im Pool geborgen; Obduktion ergab Ertrinken als Todesursache.
- 12. August 2026: Durchsuchung der Wohnanschrift zur Spurensicherung.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 5. Aug. | Vermisstenmeldung, erste Sichtprüfung des Grundstücks |
| 6. Aug. | Fund des Kindes im Pool, Obduktion: Ertrinken |
| 12. Aug. | Durchsuchung der Wohnanschrift durch Polizei |
Offen gebliebene Fragen zu Einsatz und Tatort
In der öffentlichen Debatte steht neben dem tragischen Verlust des Kindes vor allem die Frage, warum der Pool bei der ersten Suche nicht gründlich untersucht wurde. Nach Berichten war das Wasser durch Algen grünlich gefärbt; die Polizei bestätigte, dass zu dem Zeitpunkt lediglich eine oberflächliche Sichtprüfung vorgenommen worden sei und räumte dies als Fehler ein. Die Umstände dieser Entscheidung sollen intern aufgearbeitet werden.
„Entgegen vorheriger Angaben wurde der Pool auf dem Grundstück zu dieser Zeit nicht durchsucht. Es fand lediglich eine oberflächliche Sichtprüfung statt.“
Obduktion und Gesundheitslage des Kindes
Die Obduktion ergab, dass das Kind durch Ertrinken zu Tode kam. Nach Angaben von Behörden war das Mädchen autistisch sowie seh- und hörbeeinträchtigt. Weitere medizinische oder familienbezogene Details wurden von der Staatsanwaltschaft nicht veröffentlicht.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Der Fall hat bereits politische Aufmerksamkeit geweckt: Der Innenausschuss des Landtags Schleswig-Holstein will sich mit dem Hergang befassen. Der Verlauf der Polizeimaßnahmen sowie die Gründe für die zunächst oberflächliche Kontrolle des Pools stehen im Zentrum der zu klärenden Fragen.
Was jetzt geprüft wird
Die Ermittler versuchen nun, den genauen Ablauf des Geschehens sowie Verantwortlichkeiten zu klären. Ziel der Durchsuchung war es, mögliche Beweismittel zu sichern und die Örtlichkeiten umfassend zu dokumentieren. Ob und in welchem Umfang weitere Personen als Beschuldigte in Betracht kommen, bezeichnete die Staatsanwaltschaft bislang nicht.
Die Angehörigen des Kindes wurden nach Angaben der Behörden nicht namentlich genannt; zu Rückfragen der Redaktion lagen keine zusätzlichen Informationen vor. Die Ermittlungen dauern an.
— Malte Boysen, Korrespondent Schleswig‑Holstein