In Preetz (Kreis Plön) hat der Tod eines dreijährigen Mädchens Ermittlungen gegen die Eltern ausgelöst. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Das Kind war am Vormittag des 6. August in einem Pool auf dem elterlichen Grundstück gefunden worden; eine anschließende Obduktion ergab als Todesursache Ertrinken.
Ermittlungen und Hausdurchsuchung
Beamte durchsuchen nach eigenen Angaben derzeit das Wohnhaus der Familie, um Spuren und mögliche Beweismittel zu sichern. Dabei dokumentierten Ermittler sowohl die unmittelbare Umgebung als auch den Fundort des Kindes. Ziel der Maßnahmen sei, den Ablauf des Geschehens zu rekonstruieren und zu klären, ob Aufsichts- oder Sorgfaltspflichten verletzt worden sind.
Unklarheit über ersten Suchvorgang
Für Diskussion sorgte, dass Einsatzkräfte das Grundstück und die Wohnung bereits am Nachmittag des Vortags nach dem Verschwinden des Kindes aufgesucht hatten. Die Polizei betont jedoch, dass damals lediglich eine oberflächliche Sichtprüfung vorgenommen worden sei. Das Mädchen wurde erst am folgenden Vormittag im Pool entdeckt.
Besondere Einschränkungen des Kindes
Nach Angaben einer Polizeisprecherin litt das Kind an Autismus und hatte Einschränkungen im Sehen und Hören. Die Eltern hatten das Mädchen am 5. August als vermisst gemeldet. Die Ermittlungsbehörden gehen derzeit davon aus, dass das Kind vermutlich unmittelbar nach seinem Verschwinden in den Pool gefallen und bereits vor Beginn der polizeilichen Suchmaßnahmen ertrunken war.
„Es besteht der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte.“
Politische Folgen und weitere Prüfungen
Der Vorfall beschäftigt nicht nur die Ermittlungsbehörden: Der Fall soll auch im Innenausschuss des Landtags Schleswig-Holstein erörtert werden. Dort dürften Fragen nach Einsatzablauf, Zuständigkeiten und möglichen Präventionsmaßnahmen zur Sprache kommen.
Rekonstruktion: Zeitlicher Ablauf
| Datum / Uhrzeit | Ereignis |
|---|---|
| 5. August (nachmittags) | Eltern melden Kind als vermisst; Polizei führt erste Sichtprüfung von Wohnung und Grundstück durch |
| 6. August (Vormittag) | Fund des toten Kindes im Pool auf dem Grundstück |
| Nachfolgend | Obduktion ergibt Ertrinken; Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein; Durchsuchung des Wohnhauses |
Kontext und Hinweise für Eltern
Das Geschehen wirft grundlegende Fragen zur Aufsicht von Kleinkindern auf, besonders wenn diese besondere Bedürfnisse haben. Schwimmbecken, Planschbecken und Gartenteiche sind für Kleinkinder Gefahrenquellen. Öffentlich zugängliche Hinweise von Rettungsdiensten und Bademeistern betonen, Kinder immer in unmittelbarer Reichweite zu behalten und Wasserflächen zuverlässig zu sichern.
- Direkter Sichtkontakt zu Kindern in der Nähe von Wasserflächen; keine unbeaufsichtigten Pausen.
- Sicherung von privaten Pools durch Abdeckungen, Zäune oder Alarmvorrichtungen.
- Notfalltraining für Eltern/Beaufsichtigende: Basismaßnahmen der Ersten Hilfe und Wiederbelebung.
Was die Behörden weiter prüfen
Die Ermittlungsarbeit konzentriert sich auf die Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. Dazu zählen der Zeitpunkt und die Art der Suche, die Sicherung des Geländes und mögliche Hinweise im Umfeld des Hauses. Die Staatsanwaltschaft will klären, ob aus dem Ereignis strafrechtlich relevante Folgen abzuleiten sind.
Die Polizei hat bislang keine weiteren Details zu möglichen Tatvorwürfen oder zu konkreten Beschuldigungen genannt. Auch zu möglichen Zeugen oder zu weiteren Ermittlungsständen liegen bisher keine ergänzenden Informationen vor. Der Innenausschuss des Landtags dürften in den kommenden Tagen von den Behörden weitere Auskünfte verlangen.
Die Ermittlungen dauern an. Die Familie steht unter Schock, wie lokale Ansprechpartner angeben; die Behörden bitten in einem sensiblen Ermittlungsstadium um Verständnis, dass nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können.
Malte Boysen, Korrespondent Schleswig-Holstein