Blaulicht Preetz Schleswig-Holstein (SH)

Ertrunkenes Kleinkind in Preetz: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Eltern

Nach dem Fund eines dreijährigen Mädchens in einem Pool in Preetz hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern eingeleitet. Die Polizei suchte das Anwesen und dokumentierte Fundort und Umgebung. Die Obduktion ergab Ertrinken als Todesursache.

Ertrunkenes Kleinkind in Preetz: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Eltern
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

In Preetz im Kreis Plön hat ein tragischer Todesfall die Ermittler beschäftigt: Ein dreijähriges Mädchen wurde vergangene Woche tot in einem Pool auf dem Grundstück der Familie aufgefunden. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat nun ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern eingeleitet.

Staatsanwaltschaft erhebt Vorwürfe

Polizei und Staatsanwaltschaft teilten am Mittwoch in Kiel mit, dass ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die Eltern eröffnet worden sei. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte.

„Es besteht der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte“

Zur Sicherung möglicher Beweismittel durchsuchten Ermittler am Mittwochmittag das Wohnhaus der Familie. Dabei dokumentierten sie laut Mitteilung auch die Umgebung des Hauses und den Fundort der Leiche.

Fund, Obduktion und bisheriger Ermittlungsstand

Nach Angaben der Behörden hatte die Polizei das vermisste Mädchen am 5. August gemeldet bekommen. Einsatzkräfte durchsuchten am gleichen Tag ab etwa 14.00 Uhr die Wohnung und das Grundstück, führten dabei jedoch lediglich eine oberflächliche Sichtprüfung durch. Das Kind wurde erst am Vormittag des 6. August in dem Pool entdeckt und geborgen. Die Obduktion ergab, dass die Dreijährige ertrunken war.

Die Ermittler gehen davon aus, dass das Kind unmittelbar nach seinem Verschwinden in den Pool gefallen und bereits bei Beginn der polizeilichen Suchmaßnahmen verstorben war. Zu den weiteren Schritten zählen Spurensicherung, Auswertung der Dokumentation des Tatorts und Zeugenbefragungen.

Besondere Umstände des Kindes

Eine Polizeisprecherin wies darauf hin, dass das Mädchen autistisch sowie seh- und höreingeschränkt gewesen sei. Diese Angaben sind Teil der Ermittlungen und können bei der Bewertung der Aufsichtssituation eine Rolle spielen. Konkrete Details zu den gesundheitlichen Einschränkungen oder zum Tagesablauf der Familie nannten die Behörden nicht.

Reaktionen und politische Folge

Der Fall hat bereits politische Aufmerksamkeit erregt: Der Vorfall wird nach Angaben der Behörden den Innenausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein beschäftigen. Dort dürften Fragen zur Koordination von Polizei- und Rettungseinsätzen, zu Standards bei Durchsuchungen sowie zu präventiven Maßnahmen im Kinderschutz erörtert werden.

Hintergrund sind nicht nur strafrechtliche Aspekte, sondern auch die Frage, wie Familien mit besonders schutzbedürftigen Kindern unterstützt und überwacht werden können, ohne die Privatsphäre unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Konkrete Initiative oder Debatten im Landtag wurden bislang noch nicht angekündigt.

Wie die Ermittlungen weitergehen

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei führen die Ermittlungen fort. Dazu gehören insbesondere:

  • Sicherung und Auswertung von Spuren am Wohnort und am Fundort im Pool,
  • Vernehmungen von Angehörigen, Nachbarn und möglichen Zeugen,
  • Überprüfung von Akten und möglicher Vorgänge im sozialen Umfeld der Familie.

Die Behörden betonten, dass zum Schutz des laufenden Verfahrens bisher nur eingeschränkte Informationen veröffentlicht werden. Auch aus Rücksicht auf die Angehörigen und das Alter des Opfers wird die Identität des Kindes nicht genannt.

Chronologie (Kurzüberblick)

DatumEreignis
5. AugustMeldung über das vermisste Mädchen; erste Durchsuchung des Grundstücks (oberflächliche Sichtprüfung)
6. August (Vormittag)Fund des Kindes im Pool und Bergung
Unmittelbar danachObduktion mit Ergebnis: Ertrinken
Mittwoch (Anschließende Woche)Durchsuchung des Wohnhauses; Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet

Der Fall bleibt Gegenstand weiterer Ermittlungen. Aussagen von Polizeiseite und der Staatsanwaltschaft beschränken sich derzeit auf das Notwendige, um das Verfahren nicht zu gefährden. Weitere Details könnten folgen, sobald die Behörden zusätzliche Erkenntnisse veröffentlichen.

Die Ereignisse haben in Preetz und darüber hinaus Bestürzung ausgelöst. Für Menschen, die mit dem Fall unmittelbar befasst sind, bieten Beratungsstellen und Rettungsdienste in Schleswig-Holstein Unterstützung an; konkrete Angebote wurden von den Behörden bisher nicht spezifiziert.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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