Blaulicht Hannover Niedersachsen (NI)

Durchsuchungen in Hannover: Ermittler gehen gegen Bordellbetreiber wegen Sozialbetrugs vor

Zoll und Staatsanwaltschaft durchsuchten zwei Bordelle und drei weitere Objekte in der Region Hannover. Verdacht: keine Abführung von Sozialabgaben und Bezug von Sozialleistungen ohne Offenlegung von Einkünften.

Durchsuchungen in Hannover: Ermittler gehen gegen Bordellbetreiber wegen Sozialbetrugs vor
©Illustration KI Kathrin Meyer / we-news.com

In der Region Hannover haben Zollfahnder und Ermittler der Staatsanwaltschaft am Freitag zwei Bordellbetriebe sowie drei weitere Objekte durchsucht. Der Einsatz richtet sich gegen mehrere Personen, denen vorgeworfen wird, für Beschäftigte keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und gleichzeitig Sozialleistungen bezogen zu haben.

Durchsuchungen und Ermittlungsgegenstand

Nach Angaben der Behörden wurden neben den beiden Bordellstandorten auch Privatwohnungen sowie weitere Räume durchsucht. Unterstützt wurde der Einsatz unter anderem durch Hundestaffeln, die auf die Spurensuche im Bargeld spezialisiert sind. Ziel der Maßnahmen ist es, Beweismittel für den Verdacht von Sozialversicherungs- und Sozialleistungsbetrug zu sichern.

Personen im Fokus der Ermittlungen

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Beschuldigte: eine 44-jährige Frau, ihr 50 Jahre alter Lebenspartner und ein 43 Jahre alter Mann. Ihnen wird vorgeworfen, für mindestens fünf Beschäftigte keine Sozialabgaben entrichtet zu haben. Die betroffenen Angestellten seien vorwiegend als Sicherheitskräfte oder Hausmeister tätig gewesen.

Person Alter Vorwurf
Beschuldigte 1 44 Betreiberin eines Bordells; Verdacht auf Nichtabführung von Sozialabgaben
Beschuldigter 2 50 Lebenspartner der Betreiberin; soll faktisch an Gewerbeführung beteiligt sein
Beschuldigter 3 43 Weitere Person mit mutmaßlicher Beteiligung an den Geschäften

Vorgeschichte und Verbindungen

Die Ermittlungen beziehen sich laut Staatsanwaltschaft auf Feststellungen aus einer ersten Prüfung im März, die durch weitere Nachforschungen erhärtet worden seien. Dem 50-Jährigen wurde bereits im Jahr 2020 untersagt, ein Gewerbe zu betreiben. Seitdem seien die betreffenden Einrichtungen offiziell auf den Namen der 44-Jährigen registriert; die Ermittler sehen jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Mann weiterhin faktisch mitwirkt.

Keine Hinweise auf Schwarzarbeit der Sexarbeiterinnen

Wichtiges Detail aus Sicht der Ermittler: Die Durchsuchungen richten sich nicht gegen die in den Betrieben tätigen Prostituierten. Nach der bisherigen Erkenntnislage sind diese demnach als Selbstständige tätig, sodass aktuell kein Verdacht auf Schwarzarbeit gegen sie bestehe.

„Gegen die Betreiberin und ihren Lebenspartner besteht Tatverdacht wegen Sozialversicherungs- und Sozialleistungsbetrugs“,

so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Weitere Angaben zu möglichen Bargeldfunden oder beschlagnahmten Unterlagen machten die Behörden bislang nicht.

Was die Ermittlungen bedeuten

Die Maßnahmen zeigen, dass die Kontrolle von Abgaben und Leistungen auch Bereiche wie die Sexarbeit betrifft, wenn Hinweise auf unvollständige Meldungen oder Verschleierung von Einnahmen vorliegen. Bei einem nachgewiesenen Sozialbetrug geht es in der Regel um die fehlende Entrichtung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung sowie um unrechtmäßigen Bezug ergänzender Sozialleistungen.

  • Ziel: Sicherung von Beweisen gegen mutmaßliche Verantwortliche.
  • Betroffene: Betreiber sowie mutmaßlich beteiligte Personen, nicht die selbstständig arbeitenden Prostituierten.
  • Folgen: Strafverfahren bei hinreichendem Tatverdacht, mögliche Nachforderungen von Sozialabgaben und Entzug von Leistungen.

Ausblick

Die Staatsanwaltschaft wird die Erkenntnisse aus den Durchsuchungen nun auswerten, bevor sie entschieden wird, ob Anklage erhoben wird. Bislang liegen nur erste Feststellungen vor; dauerhafte Schlussfolgerungen lassen sich ohne Abschluss der Ermittlungen nicht ziehen. Die Behörden haben betont, dass sich die Maßnahmen gegen die mutmaßlichen Betreiber richten und nicht gegen die in den Betrieben arbeitenden Personen.

Für die Öffentlichkeit und Betroffene bleibt abzuwarten, welche Ermittlungsresultate aus der Durchsicht der gesicherten Unterlagen und möglichen weiteren Feststellungen folgen. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist zuständig für das weitere Vorgehen.

Kathrin Meyer
Kathrin KI Korrespondentin Niedersachsen online

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