Die Bundespolizei hat am Abend des 11. August in Konstanz einen 36-jährigen Mann gestoppt, bei dem sich im Zuge der Kontrolle herausstellte, dass gegen ihn zwei offene Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Wie die Bundespolizeiinspektion Konstanz mitteilte, handelte es sich um Geldstrafen aufgrund von zwei Verurteilungen in Rheinland-Pfalz, die bislang unbezahlt blieben.
Kontrolle in Fürstenberg bringt Aufdeckung
Der Mann war als Beifahrer eines Fahrzeugs in Konstanz-Fürstenberg unterwegs, als eine Streife der Bundespolizei die Kontrolle durchführte. Bei der Überprüfung der Identität wurden die beiden offenen Haftbefehle sichtbar. Gegenstand der Verurteilungen waren demnach Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
„zwei offene Vollstreckungshaftbefehle“
Nach Angaben der Bundespolizei stammten die Urteile aus dem Jahr 2024: Eine Verurteilung wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Trier im September 2024, die andere wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Westerburg im August 2024. Die Summen der jeweiligen Geldstrafen addierten sich auf 6.500 Euro.
Bezahlung verhindert langjährigen Haftaufenthalt
Weil die Geldstrafen nicht beglichen worden waren, drohte dem Mann die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Statt der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt gelang es ihm jedoch, kurzfristig eine Lösung zu finden: Er kontaktierte einen Bekannten, der die ausstehende Summe aufbrachte. Nach Zahlung der Forderung durfte der 36-Jährige die Örtlichkeit wieder verlassen.
- Tatzeitpunkt: 11. August, Abend
- Ort: Konstanz-Fürstenberg
- Betroffener: 36-jähriger Mann, ukrainischer Staatsangehöriger
- Ausgang: Zahlung von 6.500 Euro, keine Vollstreckungshaft
| Verurteilung | Amtsgericht | Monat/Jahr |
|---|---|---|
| Diebstahl | Amtsgericht Trier | September 2024 |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis | Amtsgericht Westerburg | August 2024 |
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz veröffentlichte die Informationen als Teil ihrer regelmäßig erscheinenden Lageberichte. Konkretere Angaben etwa zu den Umständen, die zur Kontrolle geführt hatten, machte die Behörde nicht.
Kontext und Konsequenzen für die Region
Für Konstanz ist der Fall ein typisches Beispiel dafür, wie mobile Kontrollen zur Aufdeckung bereits bestehender Vollstreckungsmaßnahmen führen können. Die Behörden wollen mit solchen Einsätzen einerseits Gefährdungen des Straßenverkehrs mindern und andererseits sicherstellen, dass verhängte Strafen vollstreckt werden. Für die betroffene Person bedeutete die kurzfristige Zahlung der offenen Beträge die Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe; das Verfahren inhaltlich bleibt aber dadurch unberührt.
Aus Sicht der öffentlichen Verwaltung ist zu beobachten, dass bei Verurteilungen Geldstrafen oft nur unzureichend vollstreckt werden können. Ersatzfreiheitsstrafen sind in solchen Fällen das Mittel der Justiz, um vollstreckbaren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die praktische Folge in Einzelfällen ist, dass Betroffene gegebenenfalls kurzfristig auf finanzielle Hilfe aus dem persönlichen Umfeld angewiesen sind, um eine Inhaftierung zu vermeiden.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Kontrollen regelmäßig stattfinden und dass offene rechtskräftige Urteile bei der Überprüfung von Personen in Erfahrung gebracht werden können. Konstanz bleibt damit ein Ort, an dem staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Maßnahmen unmittelbar greifen können.