Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat eindringlich davor gewarnt, die Sonne während der am 12. August 2026 sichtbaren partiellen Sonnenfinsternis ungeschützt zu beobachten. Je nach Region wird der Mond die Sonnenscheibe in Deutschland bis zu 90 Prozent verdecken. Dennoch kann bereits ein kurzer Blick in die Sonne die lichtempfindliche Netzhaut im hinteren Teil des Auges schädigen.
Warum das Risiko hoch ist
Die Netzhaut besitzt keine Schmerzrezeptoren; dadurch bemerken Betroffene eine Schädigung nicht unmittelbar. Ultraviolette Strahlung und intensives sichtbares Licht können das sensible Gewebe nachhaltig verletzen. Fachleute sprechen von einer solaren Retinopathie (auch als Eclipse-Retinopathie bezeichnet). Das Gefährliche: Anlass und Zeitpunkt der Sonnenfinsternis vermitteln vielen Menschen ein falsches Sicherheitsgefühl — insbesondere weil das Ereignis am Abend stattfindet und die Sonne teilweise vom Mond verdeckt ist.
Das BfS betont, dass bereits wenige Sekunden direkter Blick in die Sonne ausreichen können, um die Netzhautzellen zu schädigen. Die typischen Beschwerden erscheinen oft erst Stunden oder Tage nach dem Ereignis — zu einem Zeitpunkt, an dem irreparable Schäden bereits eingetreten sein können.
Typische Beschwerden und mögliche Folgen
Die Beschwerden reichen von vorübergehenden Störungen bis zu dauerhaften Sehminderungen. Zu den häufig gemeldeten Symptomen zählen unter anderem:
- verschwommenes Sehen
- erhöhte Lichtempfindlichkeit
- Tränenfluss, Kopf- und Augenschmerzen
- ein dunkler Fleck im Blickfeld
- Verzerrungen, bei denen gerade Linien gebogen erscheinen
- das Gefühl, dass Gegenstände kleiner wirken
In schweren Fällen kann das Sehvermögen dauerhaft beeinträchtigt bleiben; sehr selten ist sogar dauerhafte Erblindung möglich. Neben dem direkten Sonnenblick können auch andere extrem helle Lichtquellen wie leistungsstarke Laser oder Schweißgeräte Netzhautschäden verursachen.
| Symptom | Beschreibung |
|---|---|
| Verschwommenes Sehen | Unschärfe ohne eindeutige Besserung durch Blinzeln |
| Lichtempfindlichkeit | Schmerz oder Unbehagen bei normalem Licht |
| Dunkler Fleck | Focaler Verlust im zentralen Sichtfeld |
Schutzempfehlungen
Das BfS rät dringend, die Sonne nur mit geeigneten Schutzmitteln oder indirekten Beobachtungsmethoden zu verfolgen. Ungeeignete Brillen, einfache Sonnenbrillen oder der Blick durch Fernglas, Fotoapparat oder Teleskop ohne speziellen Schutz können das Risiko erheblich erhöhen, da sie die Strahlung bündeln und die Netzhaut zusätzlich belasten.
Praktische Hinweise lauten deshalb:
- Nie direkt und ungeschützt in die Sonne blicken.
- Nur geeignete Schutzvorrichtungen nutzen oder auf indirekte Beobachtungsmethoden zurückgreifen.
- Bei Beschwerden nach Blickkontakt sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Weil Symptome verzögert auftreten können, ist eine zeitnahe Untersuchung durch Augenärzte ratsam, wenn nach dem Betrachten der Sonne Sehstörungen auftreten. Das BfS erinnert daran, dass der Schutz der Augen auch bei partieller Bedeckung der Sonne unabdingbar ist.
Die Warnung erfolgt vor dem Hintergrund, dass derartige Himmelsereignisse viele Menschen dazu verleiten, das Risiko zu unterschätzen. Behördliche Hinweise und sachgerechte Schutzmaßnahmen sollen verhindern, dass beeindruckende Naturereignisse zu vermeidbaren, dauerhaften Gesundheitsschäden führen.