Gericht sieht geplantes Vorgehen beim Erwerb eines 240-Quadratmeter-Hauses
Vor dem Amtsgericht Mönchengladbach endete ein Prozess gegen ein Ehepaar aus dem Niederrhein, das nach Überzeugung des Gerichts in Hückelhoven ein Haus gekauft, dort über ein Jahr gewohnt, den Kaufpreis aber nicht bezahlt hat. Das Schöffengericht verhängte gegen die 58-jährige Frau eine zehnmonatige Bewährungsstrafe; ihr 59-jähriger Ehemann erhielt eine Haftstrafe von 22 Monaten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 27.888 Euro an (Az.: 90 LS 80/25).
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die Angeklagten Anfang April 2021 ein Haus mit einer Wohnfläche von etwa 240 Quadratmetern zum Kaufpreis von 745.000 Euro verhandelt. Die Frau unterschrieb den Kaufvertrag; zwei Monate später erhielten die Eheleute den Schlüssel mit der Begründung, sie müssten bereits mit Renovierungsarbeiten beginnen. Tatsächlich zogen sie in das Haus ein und bewohnten es mehr als ein Jahr, ohne den vollständigen Kaufpreis zu entrichten.
Nur Teilzahlung, Verkäufer meldet Zweifel und Rücktritt
Zu den konkreten Zahlungen ist laut Prozess nur bekannt, dass ein Betrag von 100.000 Euro zunächst geleistet wurde – dies geschah erst, nachdem der Verkäufer den Verkauf rückgängig machen wollte. Der 39-jährige Hausverkäufer erschien als Zeuge und schilderte vor Gericht, dass sich der Ehemann beim Kauf als Millionär ausgegeben habe und behauptet habe, Eigentümer eines Hotels auf Mallorca zu sein. Die Ausführungen des Zeugen trugen nach Auffassung des Gerichts zur Überzeugung bei, dass die Angeklagten den Erwerb unter falschen Voraussetzungen vorgaben.
„Er habe nie vorgehabt, den Hausbesitzer zu betrügen.“
Mit diesem kurzen Satz versuchte der Ehemann vor Gericht seine Absicht zu erläutern; er führte außerdem seine Bank als Ursache für den Zahlungsverzug an. Die Verteidigung der Frau wies eine Betrugsabsicht zurück und sagte aus, sie habe von den finanziellen Problemen nichts gewusst. Die Vorsitzende Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung jedoch, dass den Aussagen der Angeklagten nicht geglaubt worden sei.
Vorstrafen beeinflussen Strafzumessung
Für die Entscheidung über das Strafmaß spielte nach Angaben des Gerichts die Vorgeschichte des Ehemanns eine Rolle. Als gelernter Installateur sei er bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft, weshalb das Gericht eine Freiheitsstrafe für angemessen hielt. Die Frau erhielt eine Bewährungsstrafe; das Gericht bewertete offenbar eine unterschiedliche Beteiligung und Schuldhöhe.
- Ort des Geschehens: Hückelhoven (Kreis Heinsberg)
- Gekauftes Objekt: ca. 240 m²
- Kaufpreis: 745.000 Euro
- Anzahlung: 100.000 Euro geleistet
- Gerichtliches Ergebnis: 22 Monate Haft (Ehemann), 10 Monate Bewährung (Ehefrau), Einziehung 27.888 Euro
Die Entscheidung des Amtsgerichts wirft für die Region Fragen zur Sorgfalt bei Immobiliengeschäften auf: Verkäufer, die sich auf Zusicherungen potenzieller Käufer verlassen, können trotz bestehender Vorvertrags- oder Besitzübertragungen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Der Fall zeigt, dass auch bei vermeintlich schweren, gut ausgestatteten Immobilieninvestitionen eine genaue Überprüfung von Zahlungsfähigkeit und Bonität nötig ist.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Kaufpreis | 745.000 Euro |
| Anzahlung | 100.000 Euro |
| Wohnfläche | ca. 240 m² |
| Strafen | 22 Monate Haft / 10 Monate Bewährung |
| Einziehung | 27.888 Euro |
Das Verfahren (Az. 90 LS 80/25) zeigt, dass Zivilrechtsprobleme rasch zu strafrechtlichen Fragen werden können, wenn durch Täuschung ein Vermögensnachteil verursacht wurde. Für Betroffene in Mönchengladbach und Umgebung bleibt die Empfehlung, bei Hausverkäufen Notar, Zahlungsbelege und Bonitätsprüfungen strikt zu nutzen und bei Zweifeln frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.