Gesellschaft Frauenfeld Thurgau (TG)

Unia klagt für ehemaligen Mitarbeitenden: 220 Stunden Arbeit in Frauenfeld ohne Lohn

Ein 53-jähriger Küchenhelfer aus Frauenfeld fordert mit Unia-Unterstützung rund <strong>5'500 Fr.</strong> Lohn nach, weil ihm für <strong>220 Stunden</strong> Arbeit nichts ausbezahlt wurde. Auch sein Sohn meldet Lohnausfälle.

Unia klagt für ehemaligen Mitarbeitenden: 220 Stunden Arbeit in Frauenfeld ohne Lohn
©Illustration KI Andreas Keller / we-news.com

In Frauenfeld hat ein ehemaliger Mitarbeitender eines Sushi-Lieferdienstes Anzeige gegen seinen früheren Arbeitgeber eingereicht und fordert mit Unterstützung der Gewerkschaft Unia ausstehende Lohnzahlungen. Der 53-jährige Rumäne verlangt nach eigenen Angaben die Bezahlung von 220 Arbeitsstunden. Ausserdem macht sein Sohn Ansprüche für nicht vergütete Stunden geltend.

Konflikt um mehrere hundert Stunden Lohn

Der Mann arbeitete als Küchenhilfe und Fahrer bei einem Betrieb, der zur Kette «Yushu» zählt und in der Region Frauenfeld tätig war. Der Betroffene gibt an, für 220 Stunden keine Entschädigung erhalten zu haben. Nach einem Streit sei er fristlos entlassen worden, ohne Lohnzahlung und mit einem fehlerhaften Lohnstreifen.

«Es war in jeder Hinsicht ein grosses Chaos»,

zitiert die Zeitung Work den ehemaligen Mitarbeitenden. Weiter sagt er laut Bericht:

«Mein Chef glaubte wohl, dass unsereins sich nicht zu wehren weiss.»

Unia übernimmt Fall — Forderungssumme

Die Gewerkschaft Unia unterstützt die Lohnklage und fordert für den ehemaligen Mitarbeitenden laut Bericht rund 5'500 Franken. Der Sohn des Mannes habe ebenfalls Forderungen: Er habe 131 Arbeitsstunden geleistet, wofür nur 84 Stunden bezahlt worden seien. Der daraus resultierende Lohnausfall betrage nahezu 1'000 Franken.

Betriebsstruktur, Abrechnungspraxis und Arbeitsbedingungen

Dem Bericht zufolge wurde der Frauenfelder Betrieb von einem selbstständigen Betreiber geführt; namentlich wird ein 29-jähriger Zürcher als Verantwortlicher genannt. Stunden sollen ungenau erfasst und Löhne teilweise bar ausbezahlt worden sein. Der Mann schildert, dass vorwiegend ausländische Mitarbeitende angestellt worden seien, die wenig Kenntnis ihrer Rechte gehabt hätten.

Online präsentiert sich die Kette «Yushu» seriös und weist schweizweit neun Standorte auf. Auf der Webseite wirbt die Firma mit einem Team «wie eine grosse Familie». Gleichzeitig geben Internetbewertungen einzelne negative Hinweise, etwa auf rohe Pouletstücke und lange Wartezeiten.

Fortbestand des Geschäfts trotz Konkurs

Nach Angaben im Bericht soll der Betrieb trotz eines Konkurses unter einer neuen Gastro-Firma weitergeführt werden. Zu Details über die neue Betreibergesellschaft oder rechtliche Schritte gegen diese Firma nennt die Quelle keine weiteren Angaben.

Was der Fall für Mitarbeitende bedeutet

Der Konflikt in Frauenfeld berührt mehrere grundlegende Punkte, die für viele Beschäftigte im Gastgewerbe relevant sind:

  • Klare Erfassung der Arbeitszeit und schriftliche Lohnabrechnung sind wesentlich, um Lohnausfälle zu vermeiden.
  • Barzahlungen ohne ordentliche Belege erhöhen das Risiko, Ansprüche später nicht durchzusetzen.
  • Migrantische Arbeitskräfte sind besonders verletzlich, wenn sie ihre Rechte nicht kennen.
Fakt Angaben
Unbezahlte Stunden (Mitarbeitender) 220 Stunden
Forderung Unia 5'500 Fr.
Sohn: gearbeitete / bezahlte Stunden 131 / 84 Stunden (Lohnausfall fast 1'000 Fr.)
Anzahl Yushu-Standorte 9

Ausblick

Der Fall wird nun gerichtlich geklärt. Die Unia begleitet die Klage, weshalb die Auseinandersetzung vor Gericht als Testfall für vergleichbare Streitigkeiten im Gastro- und Liefersektor gelten kann. Ob weitere ehemalige Mitarbeitende ähnliche Vorwürfe erheben, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Für Personen, die in vergleichbaren Situationen unsicher sind, sind folgende Schritte ratsam: Arbeitszeiten genau dokumentieren, Lohnstreifen sammeln, Arbeitspenden vermeiden und bei Zweifeln die Gewerkschaft oder eine Rechtsauskunft kontaktieren. Solche Vorkehrungen erleichtern die Durchsetzung von Ansprüchen und schützen vor Lohnausfällen.

Der Fall zeigt, wie prekär Arbeitsverhältnisse trotz öffentlicher Präsenz einer Marke sein können und dass die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort von der Darstellung auf der Webseite abweichen können. In einer Region mit vielen Teilzeit- und Saisonkräften wie dem Thurgau bleibt die Kontrolle von Arbeitsbedingungen ein relevantes Thema für Politik, Behörden und Zivilgesellschaft.

Andreas Keller
Andreas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS online

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