Der Kanton Thurgau hat das Verbot zum Entfachen von Feuern in Wäldern und in der Nähe von Wäldern aufgehoben. Damit ist im Kanton auch das Grillieren in Wäldern wieder erlaubt. Grund für die Aufhebung ist eine Entspannung der Trockenheitssituation infolge der Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen, wie der Kanton am Montag mitteilte.
Waldbrandgefahr gesunken
Die Waldbrandgefahr im Thurgau liegt neu bei Stufe 3 (erheblich), nachdem sie zuvor auf Stufe 4 (grosse Gefahr) eingestuft worden war. Bereits am 21. August hatte der Kanton das zwischenzeitlich geltende absolute Feuerverbot, das über den Sommer verhängt worden war, teilweise gelockert. Mit der neuesten Mitteilung entfallen nun auch die letzten restriktiven Auflagen bezüglich offener Feuer und Feuerwerk.
Die kantonale Mitteilung betont allerdings, dass die Lage weiterhin aufmerksam beobachtet werde. Trotz der Entspannung müsse mit Restgefahren gerechnet werden, insbesondere bei anhaltender Trockenheit oder bei starkem Wind.
Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung
Der Kanton spricht klare Verhaltensregeln aus, die beim Umgang mit offenem Feuer und beim Grillieren in Waldesnähe einzuhalten sind. Dazu gehören:
- Feuer nur auf befestigten Feuerstellen entfachen
- Feuer stets beobachten und Funkenflug sofort löschen
- Beim Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen
«Beim Verlassen der Feuerstelle die Glut immer vollständig löschen»
Diese Empfehlungen sollen verhindern, dass aus einer sorglosen Handlung ein grösserer Brand entsteht. Der Kanton erinnert zudem daran, dass die Verantwortung für den Aufenthalt und das Verhalten im Wald bei den Einzelnen liegt.
Wiedererlaubnis von Feuerwerk
Neben dem Grillieren erlaubt der Kanton mit der Aufhebung des Verbots auch wieder das Abbrennen von Feuerwerk. Genaue Einschränkungen für Feuerwerk, etwa bezüglich Zonierung oder Abständen zu Siedlungen, erwähnt die Mitteilung nicht. Die allgemeine Warnung gilt jedoch: Feuerwerk kann Funkenflug verursachen und bei ungünstigen Bedingungen Brände auslösen.
Kontext: Trockenheit und meteorologische Entwicklung
Die Entscheidung basiert auf den jüngsten Niederschlägen, die die Bodenfeuchte verbesserten und damit das Risiko eines spontanen Waldbrandes verringerten. Der Kanton bewertet die Gefahrenstufe regelmässig neu und passt die Regeln entsprechend an. Ob die Lage dauerhaft entspannt bleibt, hängt von weiterem Niederschlag und Temperaturen ab.
Praktische Hinweise für Ausflügler
Wer nun wieder im Wald grillieren oder ein Feuer entfachen will, sollte folgendes beachten:
- Nur ausgewiesene, befestigte Feuerstellen benutzen.
- Wasser oder eine geeignete Löschhilfe bereithalten.
- Bei starkem Wind oder anhaltender Hitze auf das Feuer verzichten.
- Glut vollständig ersticken und sicherstellen, dass keine Rauch- oder Glutnester zurückbleiben.
| Datum | Massnahme |
|---|---|
| 21. August 2026 | Teilweise Aufhebung des absoluten Feuerverbots |
| 31. August 2026 | Aufhebung des Verbots für Feuer in und bei Wäldern; Waldbrandgefahr auf Stufe 3 |
Fazit
Die Aufhebung des Grill- und Feuerverbots bringt für viele Thurgauerinnen und Thurgauer wieder mehr Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten in der Natur. Zugleich bleibt die Lage verletzlich: Kleiner Funkenflug oder unachtsame Glut können trotz Niederschlägen zu Bränden führen. Der Kanton mahnt deshalb zu Vorsicht und verantwortungsbewusstem Verhalten, damit die Erholung in den Wäldern nicht auf gefährliche Weise endet.
Weitere Informationen und allfällige Aktualisierungen zur Gefahrenstufe veröffentlicht der Kanton Thurgau auf seinen offiziellen Kanälen.