Der Kanton Thurgau hat ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung seiner Flüchtlingspolitik während des Nationalsozialismus mit 480'000 Franken aus dem Lotteriefonds bewilligt. Ziel der Untersuchung ist es, sowohl einzelne Schicksale von an der Thurgauer Grenze Abgewiesenen zu dokumentieren als auch die Mechanismen und Entscheidungswege hinter den Abweisungen zu rekonstruieren.
Untersuchungsgegenstand und Ziele
Die Forschung soll zwei Ebenen verbinden: Einerseits die Rekonstruktion individueller Fälle von Flüchtlingen, denen die Einreise verweigert wurde, andererseits eine institutionelle Analyse, wie und warum die kantonalen Behörden restriktiv vorgegangen sind. Laut Mitteilung des Kantons begleitet ein wissenschaftlicher Beirat das Projekt. Für die Verbreitung der Ergebnisse ist eine Publikation geplant; ausserdem sollen an mehreren Orten entlang der Grenze zu Deutschland Gedenktafeln aufgestellt werden, die an einzelne Abweisungen erinnern.
Historischer Kontext: Thurgau und restriktive Praxis
Der Thurgau steht nicht erst seit den Ergebnissen der Bergier-Kommission wegen seiner restriktiven Flüchtlings- und Abweisungspolitik in der Kritik. Akten aus der Zeit belegen, dass kantonale Behörden Eingaben aus dem Bund teils strenger interpretierten und umsetzten. In Protokollen äusserte sich der damalige Polizeikommandant deutlich zu dieser Linie:
"Unsere kantonale Regierung hat uns strikte Weisung erteilt, alle Flüchtlinge abzuweisen. Wir haben keine politischen und keine jüdischen Flüchtlinge in unserem Kanton. Man mag in Bern befehlen und beschliessen, was man will, unser Kanton wird keine Flüchtlinge zulassen."
Dieses Zitat aus einer Sitzung 1938 spiegelt die Haltung, die nun systematisch erforscht werden soll. Die Untersuchungen sollen klären, in welchem Umfang solche Anweisungen umgesetzt wurden und welche rechtlichen, administrativen und polizeilichen Praktiken dahinterstanden.
Konkrete Massnahmen des Projekts
- Archivarbeit zur Rekonstruktion von Einzelfällen und kantonalen Aktenbeständen
- Analyse der Verfahrensweisen an der Grenze und der Zusammenarbeit mit Bundesstellen
- Begleitung durch einen wissenschaftlichen Beirat
- Publikation der Forschungsergebnisse
- Anbringung von Gedenktafeln an ausgewählten Grenzorten
Der Kanton betont, dass die Ergebnisse öffentlich gemacht werden sollen; die Publikation dient der Dokumentation und der Erinnerung. Die geplanten Gedenktafeln sollen sichtbar machen, dass Menschen an der Thurgauer Grenze zurückgewiesen wurden und somit zur lokalen Erinnerungsarbeit beitragen.
Bedeutung für Gegenwart und Erinnerung
Die Aufarbeitung hat mehrfache Bedeutung: Einerseits geht es um historische Klarheit und die Würdigung von Opfern, andererseits um die Frage, wie kantonales und staatliches Handeln in Krisenzeiten zu bewerten ist. Für betroffene Familien kann die Forschung Hinweise oder Bestätigungen über das Schicksal von Angehörigen liefern. Für die Öffentlichkeit schafft eine gut dokumentierte Aufarbeitung die Grundlage für eine differenzierte Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit.
Finanzierung und Rahmen
Die Finanzierung erfolgt mit 480'000 Franken aus dem Lotteriefonds. Ein wissenschaftlicher Beirat soll die Qualität und Unabhängigkeit der Arbeiten sicherstellen. Details zu Projektleitung, Forschenden und Zeitplan nannte die Mitteilung des Kantons nicht; diese Angaben dürften in den kommenden Monaten konkretisiert werden.
| Aspekt | Bekanntes |
|---|---|
| Finanzierung | 480'000 Fr. aus dem Lotteriefonds |
| Begleitung | Wissenschaftlicher Beirat |
| Ergebnisse | Publikation und Gedenktafeln |
Ausblick
Die konkrete Forschung wird zeigen, wie tief die administrative Praxis reichte und welche Rolle kantonale Führungspersonen spielten. Für viele Thurgauerinnen und Thurgauer ist die Initiative ein Schritt, die kantonale Rolle im Umgang mit Flüchtlingen in jener Zeit transparent zu machen. Die geplanten Gedenktafeln entlang der Grenze können lokale Erinnerungsorte schaffen und eine öffentliche Auseinandersetzung anstossen.
Für die Region bleibt wichtig, dass die Arbeit wissenschaftlich fundiert und öffentlich zugänglich erfolgt. Nur so lassen sich Lehren für heutige Debatten über Migrations- und Asylpolitik aus der historischen Praxis ziehen.