Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das überarbeitete Kulturkonzept für die Jahre 2027 bis 2030 genehmigt. Entscheidend ist eine deutliche Aufstockung der Mittel aus dem Lotteriefonds: Die jährlichen Förderbeiträge steigen von rund 13,2 Millionen auf rund 17,2 Millionen Franken und bedeuten damit einen Zuwachs von knapp 4 Millionen Franken pro Jahr.
Worauf die zusätzlichen Mittel verwendet werden
Das neue Konzept legt den Fokus auf vier Handlungsfelder. Der Regierungsrat nennt diese als strategische Prioritäten, mit dem Ziel, das kulturelle Angebot im Kanton nachhaltig zu stärken und die Zugänglichkeit für breite Bevölkerungsschichten zu verbessern.
- Förderung von Strukturen und Projekten
- Weiterentwicklung der Museen
- Kulturelle Teilhabe
- Vernetzung und Kooperation
Im Rahmen der Neuausrichtung werden gezielt Leistungsvereinbarungen angepasst: Die Entnahme für Leistungsvereinbarungen steigt um 1,9 Millionen auf total 5,6 Millionen Franken. Gleichzeitig werden sechs neue Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und 37 bestehende erhöht. Sieben Vereinbarungen laufen aus.
Was die Zahlen konkret bedeuten
Die zusätzlichen Mittel aus dem Lotteriefonds schaffen Planungssicherheit für die nächsten vier Jahre und erlauben dem Kanton, bestehende Vereinbarungen zu verstärken sowie neue Partnerschaften einzugehen. Neben der Erhöhung aus dem Lotteriefonds steigt auch der Beitrag aus der Staatsrechnung leicht: von rund 1,69 Millionen auf rund 1,73 Millionen Franken.
| Posten | 2023–2026 (rund) | 2027–2030 (rund) |
|---|---|---|
| Lotteriefonds Gesamt | 13,2 Mio. Fr. | 17,2 Mio. Fr. |
| Leistungsvereinbarungen | 3,7 Mio. Fr. (implizit) | 5,6 Mio. Fr. |
| Beitrag Staatsrechnung | 1,69 Mio. Fr. | 1,73 Mio. Fr. |
Hinweis: Die Tabelle fasst die vom Regierungsrat kommunizierten Veränderungen zusammen. Detaillierte Aufschlüsselungen nach Institutionen oder Projekten gibt der Kanton in weitergehenden Unterlagen.
Auswirkungen für Museen und Kulturorte
Das Betonen der Weiterentwicklung der Museen signalisiert, dass Sammlungs- und Ausstellungsarbeit künftig stärker gefördert werden soll. Museen im Thurgau, von kleinen Lokalarchive bis zu regionalen Häusern, könnten von erhöhten Leistungsvereinbarungen profitieren. Die explizite Nennung der kulturellen Teilhabe deutet zudem darauf hin, dass Zugangsbarrieren—etwa für Familien, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit wenig Einkommen—vermindert werden sollen.
Gleichzeitig will der Regierungsrat die Vernetzung und Kooperation stärken. Für Kulturschaffende und Institutionen bedeutet das verstärkte Möglichkeiten für gemeinsame Projekte, Tourneen durch den Kanton oder Kooperationen mit Nachbarkantonen und regionalen Partnern.
Reaktionen und Ausblick
Der Entscheid des Regierungsrats schafft mittelfristig Planungssicherheit bis Ende 2030. Er ermöglicht Anpassungen in bestehenden Förderbeziehungen und legt den Grundstein für neue Vereinbarungen. Wie sich die zusätzlichen Mittel auf einzelne Trägerschaften auswirken, wird sich in den nächsten Monaten zeigen, wenn die konkreten Leistungsvereinbarungen ausgehandelt und publiziert werden.
Für Kulturschaffende im Thurgau bleibt wichtig, die neuen Instrumente und Kriterien genau zu prüfen: Welche Projekte gelten als förderwürdig, wie werden Kooperationen bewertet und welche Nachweispflichten entstehen durch die Leistungsvereinbarungen? Der Kanton wird zu gegebener Zeit die entsprechenden Vorgaben und Fristen veröffentlichen.
Das Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 und markiert einen klaren politischen Willen, Kulturförderung im Kanton auszuweiten und zu professionalisieren. Für die Menschen zwischen Obstgärten und Bodensee bedeutet das: mehr Ressourcen für lokale Kulturorte, mehr Chancen für partizipative Angebote und bessere Voraussetzungen für Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg.