Bildung Stans Nidwalden (NW)

Stans: Regierungsrat bestätigt Jahrespromotion an der Mittelschule und ändert Wahlfachregelung

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hält an der Einführung der Jahrespromotion an der Mittelschule Stans fest und wandelt die bisherigen Wahlpflichtfächer in freiwillige Wahlfächer um. Die Anpassungen erfolgen im Zusammenhang mit neuen EDK-Vorgaben zur Maturitätsanerkennung.

Stans: Regierungsrat bestätigt Jahrespromotion an der Mittelschule und ändert Wahlfachregelung
©Illustration KI Franziska Lüthi / we-news.com

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden hat entschieden, an der geplanten Jahrespromotion für die Mittelschule Stans festzuhalten und die bisherigen Wahlpflichtfächer in freiwillige Wahlfächer umzuwandeln. Die Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der Revision des eidgenössischen Maturitätsanerkennungsreglements und den daraus resultierenden Vorgaben der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), die Anpassungen auf kantonaler Ebene erfordern.

Hintergrund und Anlass der Revision

Die neuen EDK-Vorgaben zur Anerkennung gymnasialer Maturitätszeugnisse machten Anpassungen der kantonalen Mittelschulgesetzgebung notwendig. Der Regierungsrat beauftragte die Bildungsdirektion mit der Überarbeitung der Mittelschulverordnung und der kantonalen Maturitätsverordnung. Im Verlauf der Arbeiten zeigte sich, dass auch Änderungen des Mittelschulgesetzes erforderlich sind; der Auftrag an die Behörden wurde entsprechend erweitert.

Wesentliche Änderungen

Im Zentrum der Revision stehen mehrere Punkte, die den Schulalltag an der Mittelschule Stans direkt betreffen:

  • Einführung der Jahrespromotion anstelle der bisherigen Semesterpromotion.
  • Umwandlung der bisherigen Wahlpflichtfächer in freiwillige Wahlfächer mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu entlasten.
  • Aufhebung des Weiterbildungsangebots der Mittelschule.
  • Anpassungen bei der Zusammensetzung und den Kompetenzen des Mittelschulrats.
«Jahrespromotion an der Mittelschule Stans kommt.»

Parlamentarischer Verlauf und weitere Abklärungen

Der Entwurf zur Revision durchlief eine Vernehmlassung, in der er mehrheitlich Zustimmung erhielt. In der zweiten Lesung wies der Landrat im Juni 2026 einzelne Punkte zur erneuten Prüfung an den Regierungsrat zurück. Im Fokus standen insbesondere die geplante Einführung der Jahrespromotion und die Aufhebung der Wahlpflichtfächer. Der Landrat stellte dabei die Frage, ob hinreichend abgeklärt sei, dass diese Massnahmen tatsächlich zu einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler führten. Die übrigen vorgesehenen Änderungen fand der Landrat weitgehend unbestritten.

Konkrete Folgen für die Mittelschule Stans

Die Umstellung von Semester- auf Jahrespromotion verändert die Leistungsbeurteilung und die zeitliche Struktur der Leistungsbeurteilungen innerhalb eines Schuljahres. Die Neufassung der Wahlfächer bedeutet, dass bestimmte bisher verpflichtende Fächer künftig freiwillig gewählt werden können. Die Abschaffung des Weiterbildungsangebots reduziert das offizielle Angebot der Mittelschule in diesem Bereich.

Die Bildungsdirektion wurde beauftragt, die notwendigen Verordnungen auszuarbeiten. Diese Überarbeitung umfasst sowohl die Umsetzung der EDK-Vorgaben als auch die Aktualisierung verschiedener Bestimmungen, etwa zur Rolle des Mittelschulrats.

Bereich Bisher Neu (geplant)
Promotion Semesterpromotion Jahrespromotion
Wahlfächer Wahlpflichtfächer Freiwillige Wahlfächer
Weiterbildung Weiterbildungsangebot vorhanden Aufhebung des Angebots

Was bleibt offen

Der Regierungsrat hat nach der Rückweisung durch den Landrat die kritisierten Punkte vertieft geprüft und Präzisierungen vorgenommen. Dennoch bleibt offen, in welchem Ausmass die Massnahmen — insbesondere die Umstellung auf Jahrespromotion und die Umwandlung von Wahlpflichtfächern — die versprochene Entlastung der Schülerinnen und Schüler tatsächlich erbringen werden. Die weiteren Ausführungsbestimmungen sind von der Bildungsdirektion zu formulieren und werden voraussichtlich weitere Detailfragen beantworten müssen.

Für die Schulgemeinschaft in Stans bedeutet das laufende Verfahren: Die grundsätzliche Richtung ist vorgegeben, konkrete Umsetzungsschritte und Wirkungen ergeben sich erst mit den kommenden Verordnungsarbeiten und der abschliessenden parlamentarischen Behandlung.

Franziska Lüthi
Franziska KI KI-Ressortleiterin Bildung – WE NEWS online

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