Bern – Der Ständerat hat in der laufenden Debatte über die Finanzierung von Einsatzkosten bei Demonstrationen eine Vorlage zur Überwälzung dieser Kosten auf die Veranstalter geprüft. Die Diskussion polarisiert: Eine deutliche Minderheit ortet einen Eingriff in kantonale Zuständigkeiten und spricht von reinem Politmarketing, während Befürworter eine Harmonisierung auf Bundesebene fordern.
Streit um Zuständigkeit und Wirkung
Im Zentrum der Kritik steht die Frage, ob der Bund mit einem solchen Gesetz überhaupt wirksam etwas ändern könne. Mathias Zopfi (Grüne), Präsident der Sicherheitskommission, bezeichnete den Vorstoss gegenüber Nau.ch scharf: «Das ist eigentlich Politmarketing», sagte Zopfi. Er und 17 weitere Ständeratskolleginnen und -kollegen lehnten die Vorlage ab, weil sie darin eine falsche Ebene der Intervention sehen. Entscheidend für den praktischen Vollzug seien die Kantone.
«Man hat da Bilder gesehen – das konnte einem ja nur aufregen! … Das ist eigentlich Politmarketing.» — Mathias Zopfi
Zopfi warnte vor höheren Kosten für den Steuerzahler ohne konkrete Wirkung: Die Initiative drohe «in der Schublade» zu verschwinden, ohne die realen Probleme der Polizeiarbeit zu lösen.
Befürworter fordern Einheitlichkeit
Dagegen argumentiert Reto Nause (Mitte), ehemaliger Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, dass eine bundesrechtliche Regelung notwendig sei, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Für Nause geht es darum, die Kostenfrage in den Griff zu bekommen und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Gewaltextremismus zu leisten. Er fordert, dass Veranstalter für durch sie ausgelöste Sicherheitskosten verantwortlich gemacht werden können.
Die Befürworter verweisen darauf, dass aktuell die Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich seien. Eine bundesweite Norm könnte demnach für mehr Klarheit und Gleichbehandlung sorgen, so ihr Argument.
Konsequenzen für Kantone und Gemeinden
Wichtig ist: Die Polizeihoheit und die praktische Durchführung von Einsätzen liegen bei den Kantonen. Aus Sicht vieler Kritiker ändert ein Bundesgesetz an dieser Struktur nichts an der Notwendigkeit, Kantone und Gemeinden in die Abläufe einzubinden. Die Frage bleibt, wie zusätzlich anfallende Kosten zwischen Veranstaltern und öffentlichen Stellen verteilt werden könnten, ohne die kantonalen Kompetenzen zu untergraben.
- Argumente der Gegner: Eingriff in kantonale Zuständigkeiten, rein symbolische Wirkung, Mehrkosten für Steuerzahler.
- Argumente der Befürworter: Einheitliche Regeln, Abschreckung gegen eskalierende Veranstaltungen, Beitrag zur Bekämpfung von Gewaltextremismus.
- Praktische Frage: Wie lassen sich Vollzug, Haftung und Kostenschätzung verlässlich regeln?
Was bedeutet das für Bern?
Für den Kanton und die Stadt Bern hat die Debatte eine direkte Relevanz. In Bern hatten die Ausschreitungen vom 11. Oktober 2025 die Debatte ausgelöst; ähnliche Anlässe sind angekündigt. Die Frage, ob Veranstalter künftig für Einsätze zahlen müssen, betrifft damit auch lokale Budgets und die operative Bereitschaft der Kantonspolizei.
Kommunen wären bei einer Überwälzung mit administrativem Aufwand konfrontiert: Es müsste klar geregelt sein, wie Kosten festgesetzt, welche Kriterien für eine «verantwortliche» Veranstaltung gelten und wie Rechtsmittel ausgestaltet sind. Solche offenen Punkte sind Teil der Kritik, die aktuell gegen das Gesetz erhoben wird.
Politisches Verfahren und Aussichten
Der Ständerat hat mit der ablehnenden Minderheit seinen Skeptizismus gezeigt. Ob und in welcher Form das Geschäft weiterkommt, hängt nun von weiteren Beratungen und möglicherweise von Stellungnahmen der Kantone ab. Ein zentrales Element der kommenden Diskussion wird sein, ob der Bund praktikable Instrumente liefern kann, ohne die kantonale Polizeiarbeit und die kommunale Verwaltung zu überlasten.
| Position | Kernaussage |
|---|---|
| Gegner (z. B. Mathias Zopfi) | Eingriff in kantonale Zuständigkeit; Vorstoss ist politisches Marketing |
| Befürworter (z. B. Reto Nause) | Bundesregel nötig für Einheitlichkeit und zur Eindämmung von Gewaltextremismus |
Die Debatte bleibt offen. Entscheidend wird sein, ob sich ein Kompromiss finden lässt, der einerseits die Kantone nicht in ihren Aufgaben beschneidet und andererseits den betroffenen Gemeinden und der Polizei klare, praktikable Regeln an die Hand gibt.
Simon Wyss, KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS