Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hat nach den Schüssen in Aarau ein Strafverfahren wegen Verdachts auf mehrfache vorsätzliche Tötung eröffnet. Das gab Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht am Sonntagabend vor den Medien bekannt. Bei dem Vorfall in Aarau gab es ein Todesopfer und mehrere zum Teil schwer Verletzte.
Ermittlungsstand und Zuständigkeit
Die Staatsanwaltschaft führt nun die strafrechtlichen Abklärungen. Weil die Täterschaft bislang unbekannt ist, liegt die «Hauptarbeit weiterhin bei der Polizei», sagte Umbricht. Die Staatsanwaltschaft arbeite «engstens zusammen» mit den Einsatzkräften, da zahlreiche Beweis- und Fahndungsmassnahmen anstehen, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden müssen. Dabei sollen die benötigten Ressourcen zur Aufklärung eingesetzt werden.
«Wir werden die Ressourcen einsetzen, die nötig sind, um dieses Ereignis aufzuklären. Es ist schwerwiegend, es ist sehr schwerwiegend», sagte Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht.
Was das Verfahren bedeutet
Ein von der Staatsanwaltschaft eröffnetes Strafverfahren bedeutet nicht zuletzt, dass die Ermittlungen formalisiert werden: Tatortarbeit, Spurensicherung, Auswertung von Video- und technischen Aufzeichnungen sowie Vernehmungen stehen üblicherweise im Vordergrund solcher Untersuchungen. Konkret berichtete die Staatsanwaltschaft, dass noch zahlreiche Beweis- und Fahndungsmassnahmen vorgenommen werden müssen und dass sie diese anordnen werde.
Unklare Täterschaft und laufende Fahndung
Die Identität oder Identitäten der Schützen sind zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bekannt. Deshalb konzentrieren sich Polizei und Staatsanwaltschaft sowohl auf die Spurensicherung am Tatort als auch auf Fahndungsmassnahmen ausserhalb des Ortes. Welche konkreten Spuren bereits gesichert wurden oder ob es Hinweise auf Fluchtrouten gibt, wurde nicht mitgeteilt.
- Bekannt: Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Verdachts auf vorsätzliche beziehungsweise mehrfache vorsätzliche Tötung.
- Opfersituation: Ein Todesopfer, mehrere zum Teil schwer Verletzte.
- Ermittlungsfokus: Kooperation Staatsanwaltschaft—Polizei, zahlreiche Beweis- und Fahndungsmassnahmen.
Hintergrund: Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft leitet in solchen Fällen die strafrechtlichen Ermittlungen. Sie entscheidet, welche Erhebungen getätigt werden, ordnet kriminaltechnische Untersuchungen an und überwacht die Arbeit der Polizei in strafrechtlicher Hinsicht. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Vorführung von Beschuldigten vor die zuständigen Behörden, sofern Personen festgenommen werden, sowie die Beurteilung der Beweislage für allfällige Anklagen.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Eröffnetes Verfahren | Verdacht auf (mehrfache) vorsätzliche Tötung |
| Opfer | 1 Todesopfer, mehrere Verletzte |
| Täterschaft | Unbekannt |
Ermittlungsschritte und Ausblick
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, die nötigen Ressourcen bereitzustellen, um den Vorfall aufzuklären. In den kommenden Tagen sind daher intensive Ermittlungsarbeiten zu erwarten, zum Beispiel Auswertung von Aufzeichnungen, Spurensicherung und Zeugenbefragungen. Bis zur Identifikation einer oder mehrerer Tatpersonen und der Klärung des Tatablaufs wird die Untersuchung öffentlich nur punktuell informiert werden, um laufende Massnahmen nicht zu gefährden.
Genaue Angaben zu Motiven, Tatzeitpunkten oder weiteren Opfern machte die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung nicht. Sobald sich neue, verlässliche Erkenntnisse ergeben, werden die zuständigen Behörden darüber informieren.
Die Situation in Aarau hat in der Region zu grosser Betroffenheit geführt. Die nun gestarteten strafrechtlichen Abklärungen sind ein zentraler Schritt, um die Verantwortlichen zu finden und das Geschehen juristisch zu bewerten.