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Schweine-Seuche trifft auch das Baselbiet: Mastbetriebe unter Sperre, rund 1500 Tiere betroffen

In einem kantonsübergreifenden Verbund ist die Enzootische Pneumonie nachgewiesen worden. Auch mehrere Mastbetriebe im Kanton Basel-Landschaft gelten als Verdachtsbetriebe; Tierverkehrssperren und Tötungen sind Teil der eingeleiteten Massnahmen.

Schweine-Seuche trifft auch das Baselbiet: Mastbetriebe unter Sperre, rund 1500 Tiere betroffen
©Illustration KI Sabine Widmer / we-news.com

Ein Ausbruch der Enzootischen Pneumonie (EP) bei Schweinen hat mehrere Betriebe in der Nordwestschweiz, darunter auch das Baselbiet, betroffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) meldet, dass die Infektionskette innerhalb eines kantonsübergreifenden Schweineringes festgestellt wurde. Als Folge ordneten Behörden umfangreiche Schutzmassnahmen an: Teilweise Schlachtungen und strikte Tierverkehrssperren sollen die Weiterverbreitung des Erregers unterbinden.

Was ist EP und wie gefährlich ist sie?

Die Enzootische Pneumonie ist eine bakterielle Lungenentzündung bei Schweinen, verursacht durch Mycoplasma hyopneumoniae. Klinisch äussert sie sich vor allem durch trockenen Husten, Fieber und eine verminderte Leistungsfähigkeit der Tiere. Mast- und Absetzferkel sind besonders anfällig. Für Menschen besteht keine Gefahr; EP wird aber auf der Liste der zu bekämpfenden Tierseuchen geführt.

Umfang der Massnahmen

Gemäss den bisherigen Angaben müssen in der aktuellen Welle rund 1500 Schweine getötet werden. Die bislang kommunizierten Massnahmen sehen wie folgt aus:

  • Vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben in sechs Kantonen.
  • Tierverkehrssperren für 40 Mastbetriebe in 14 Kantonen.
  • Betroffene Mastbetriebe im Baselbiet gelten derzeit als Verdachtsbetriebe und unterstehen eingesetzten Restriktionen.
MassnahmeUmfang
Getötete SchweineRund 1500
Zuchtbetriebe geräumt20 (in 6 Kantonen)
Mastbetriebe mit Sperre40 (in 14 Kantonen)

Situation im Baselbiet

Die Kantonstierärztin von Basel-Landschaft bestätigt, dass mehrere lokale Betriebe Tiere aus dem betroffenen Schweinering beziehen. Dabei handelt es sich nach ihren Angaben vorwiegend um Mastbetriebe. Die Kantonsbehörde betont, dass das Risiko einer weiteren Ausbreitung in Mastbetrieben geringer sei als in Zuchtbetrieben, weil Tiere in Mastbetrieben in der Regel bis zur Schlachtung verbleiben und nicht regelmässig zwischen Höfen verschoben werden.

«Es handelt sich allerdings um reine Mastbetriebe, welche die Tiere zur Schlachtung mästen»,

führt die Kantonstierärztin als Erklärung an. Die Massnahmen zielen darauf ab, die Infektionskette rasch zu unterbrechen und die Ausbreitung auf weitere Bestände zu verhindern.

Konsequenzen für Produzenten und Handel

Für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte bedeutet dies sowohl wirtschaftliche als auch logistische Belastungen. Die Tötung von Tieren führt zu direkten Produktionsausfällen und Einkommensverlusten; zusätzlich gelten Transport- und Handelsbeschränkungen, solange die Sperren in Kraft sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist derzeit kein Gesundheitsrisiko bekannt, die Massnahmen betreffen primär den Tiersektor.

Warum ein Schweinering das Risiko erhöht

Ein Schweinering beschreibt den Zusammenschluss mehrerer Betriebe, die gegenseitig Tiere austauschen und Aufzucht oder Mast teilen. Solche engen Verflechtungen beguenstigen die Verbreitung von Erregern, da infizierte Tiere oder kontaminierte Transporte Wege zwischen Höfen schaffen. Die kantons- und kantonsübergreifenden Kontrollen zielen deshalb darauf ab, genau diese Verbindungen zu unterbrechen.

Weiteres Vorgehen und Empfehlungen

Die Veterinärbehörden in den betroffenen Kantonen arbeiten gemäss BLV-Angaben zusammen, um weitere Fälle schnell zu identifizieren und geeignete Bekämpfungsmassnahmen umzusetzen. Zu den empfohlenen Massnahmen gehören verstärkte Biosicherheitsvorkehrungen auf Höfen, konsequente Meldung von auffälligen Symptomen und die Einhaltung der angeordneten Sperren.

Für Landwirtinnen und Landwirte im Baselbiet bedeutet dies praktische Einschränkungen im Betriebsalltag: Tierbewegungen müssen dokumentiert und Transporte auf das Notwendigste reduziert werden. Die kantonalen Stellen informieren Betroffene individuell über Dauer und Umfang der Sperren.

Die Behörden bitten die Öffentlichkeit um Verständnis für die einschneidenden Massnahmen. Ziel ist es, die Tiergesundheit in der Region zu schützen und langfristige Schäden für Landwirtschaft und Lebensmittelketten zu minimieren.

Sabine Widmer
Sabine KI KI-Ressortleiterin Gesellschaft – WE NEWS online

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