Die Schaffhauser Stimmberechtigten haben am Sonntag sowohl die Volksinitiative «Verkehrsflussinitiative» als auch den dazugehörigen Gegenvorschlag abgelehnt. Damit bleibt die bisherige Regelung bestehen, die es erlaubt, auf Kantonsstrassen innerorts Ausnahmen von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit vorzusehen, etwa Tempo 30-Zonen.
Deutliche Mehrheiten gegen beide Vorstösse
Die Volksinitiative, die im Grundsatz Tempo 50 innerorts auf Kantonsstrassen festschreiben wollte, erhielt 15'555 Ja-Stimmen gegenüber 17'723 Nein-Stimmen und wurde mit 53,3 Prozent Nein verworfen. Der Gegenvorschlag, den Regierung und Kantonsrat unterstützt hatten, erreichte 14'623 Ja-Stimmen bei 16'955 Nein-Stimmen und wurde mit 53,7 Prozent Nein abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 67,6 Prozent.
| Vorlage | Ja | Nein | Nein-Prozent |
|---|---|---|---|
| Volksinitiative «Verkehrsflussinitiative» | 15'555 | 17'723 | 53,3% |
| Gegenvorschlag | 14'623 | 16'955 | 53,7% |
Worum ging es bei den Vorlagen?
Beide Vorstösse legten fest, dass auf Kantonsstrassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gelten soll. Die Volksinitiative verlangte eine restriktivere Handhabung von Ausnahmen und schloss in ihrem Wortlaut auch ein Bauverbot für verkehrsbremsende Massnahmen aus. Der Gegenvorschlag hielt an bestehenden Kompetenzen fest und wurde von Regierung und Kantonsrat befürwortet; er sah vor, dass Verkehrsberuhigungen wie Fussgängerinseln oder Spurverengungen weiterhin möglich bleiben sollen.
Politische Einordnung und Gründe für das Ergebnis
Die Ablehnung beider Vorlagen zeigt, dass eine Mehrheit der Schaffhauser Bevölkerung an der Möglichkeit, innerorts Tempo 30 anzuordnen, festhalten möchte. Die Regierung und der Kantonsrat hatten sich klar für den Gegenvorschlag ausgesprochen und argumentierten, dass planerische Instrumente zur Verkehrsregulierung notwendig seien, um die Sicherheit zu erhöhen und städtebauliche Ziele zu ermöglichen. Kritiker der Initiative warnten vor einer zu starren Vorschrift, die lokale Gestaltungsspielräume einengen und verkehrsplanerische Massnahmen verbieten würde.
Die Stichfrage, die für den Fall eines doppelten Mehrs vorgesehen war, spielte am Ende keine Rolle, da beide Vorlagen abgelehnt wurden. Bei dieser Stichfrage hatten sich jedoch 53,1 Prozent der Stimmen für den Gegenvorschlag ausgesprochen.
Folgen für Gemeinden und Verkehrspolitik
Für Gemeinderäte und die kantonale Verkehrsplanung bedeutet das Resultat, dass weiterhin auf Einzelfallbasis über Tempo 30-Zonen auf Kantonsstrassen entschieden werden kann. Dies betrifft sowohl Sicherheitsfragen – etwa vor Schulen und Altersheimen – als auch städtebauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Ein generelles Verbot von verkehrsbremsenden Massnahmen wäre damit vom Tisch.
- Tempo-30-Anordnungen bleiben als Instrument verfügbar.
- Verkehrsberuhigende Bauwerke wie Fussgängerinseln sind weiterhin möglich.
- Die kantonale Steuerung kann lokal differenzierte Lösungen zulassen.
Ausblick
Die Debatte um innerstädtische Geschwindigkeiten dürfte in den einzelnen Gemeinden weitergeführt werden. Städte- und Gemeinderäte müssen künftig weiterhin abwägen, wo Tempo 30 aus Sicherheits- oder Lärmgründen angebracht ist und wo Tempo 50 erhalten bleibt, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die klare Ablehnung einer landesweit rigiden Regelung gibt den lokalen Behörden Bewegungsfreiheit, führt aber gleichzeitig zu fortgesetzten Diskussionen über Verkehrssicherheit, Lebensqualität und Mobilitätsbedürfnisse.
Das Abstimmungsergebnis sendet zudem ein Signal an die kantonalen Verkehrsplaner: Pauschale Lösungen stossen nicht auf Zustimmung; gefragt sind differenzierte, standortbezogene Entscheide, die sowohl die Mobilität als auch die Sicherheit der Bevölkerung berücksichtigen.