«ÜGK 2024»: Nidwalden fehlte an der nationalen Erhebung
Der Kanton Nidwalden verzichtete 2024 bewusst auf die Teilnahme an der schweizweiten Erhebung zur «Überprüfung des Erreichens der Grundkompetenzen» (ÜGK). Die Bildungsdirektion begründete den Schritt damit, dass die Messinstrumente für Zweitklässler in Nidwalden weder als vergleichbar noch als hinreichend nützlich beurteilt worden seien. Die Behörden kündigen zugleich an, bei der nächsten turnusmässigen Erhebung 2028 wieder mitzuwirken, wenn diese in der 6. Primarklasse durchgeführt wird.
Die Ergebnisse der ÜGK 2024 wurden im Mai dieses Jahres publiziert. Mit der ÜGK prüft die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), inwieweit nationale Bildungsziele erreicht werden. Nidwalden gehört damit zu den Kantonen, die temporär auf eine Teilnahme verzichtet haben – ein Schritt, der Fragen zur Vergleichbarkeit kantonaler Leistungen aufwirft.
Gründe für den Verzicht
Aus der kommunizierten Begründung geht hervor, dass der Kanton Zweifel an der Aussagekraft der Testresultate für die Altersstufe der Zweitklässler hat. Solche Vorbehalte betreffen typischerweise Aspekte wie:
- methodische Validität der Aufgaben für junge Schülerinnen und Schüler,
- Stichprobenumfang und damit die statistische Aussagekraft auf Kantonsebene,
- praktischen Nutzen der Ergebnisse für schulische Entwicklungsprozesse.
Konkrete Detailangaben zur internen Abwägung oder zu möglichen Anpassungswünschen an der ÜGK liegen öffentlich nicht vor.
Rückkehr 2028: Fokus auf 6. Primarklasse
Die Bildungsdirektion hält fest, Nidwalden werde an der nächsten Erhebung teilnehmen, die 2028 für die 6. Primarklasse vorgesehen ist. Dieser Schritt signalisiert, dass die Behörden die Teilnahme an nationalen Vergleichserhebungen grundsätzlich befürworten, jedoch eine passgenaue Methodik erwarten, die für die jeweilige Altersgruppe geeignet ist.
| Jahr | ÜGK-Stufe | Teilnahme Nidwalden |
|---|---|---|
| 2024 | Zweitklasse | nicht teilgenommen |
| 2028 | 6. Primarklasse | Teilnahme vorgesehen |
Was bedeutet der Verzicht für Schulen und Eltern?
Für Lehrpersonen und Eltern ändert sich dadurch kurzfristig wenig am Schulalltag. Die ÜGK liefert vor allem systemische Daten für die Bildungspolitik und die kantonale Steuerung. Kantone, die nicht teilnehmen, fehlen in den direkten, kantonsspezifischen Vergleichsstatistiken. Damit stehen Behörden und Schulgemeinden weniger Informationen zur Verfügung, um Stärken oder Handlungsbedarfe auf kantonaler Ebene im Vergleich zu anderen Kantonen abzuleiten.
Einordnung und mögliche Folgen
Der Verzicht unterstreicht das Spannungsfeld zwischen nationaler Vergleichbarkeit und kantonaler Zuständigkeit in der Schweiz. Die Bildungsföderalismus-Struktur erlaubt Kantonen, methodische Bedenken geltend zu machen; gleichzeitig benötigt die Bildungspolitik belastbare Daten, um strategische Entscheide zu treffen und Massnahmen zu begründen.
Es bleibt offen, welche Anpassungen seitens der EDK oder der Studienleiter vorgenommen werden, damit Kantone wie Nidwalden künftig die ÜGK-Ergebnisse als aussagekräftig erachten. Denkbar sind Diskussionen über Altersstufen, Testinhalte, Stichprobengrössen oder Begleitinformationen, die die Interpretation erleichtern.
Ausblick
Mit der angekündigten Teilnahme 2028 positioniert sich Nidwalden wieder in der nationalen Datenerhebung, sofern bis dann die methodischen Bedenken ausgeräumt sind. Schulen und die Kantonsverwaltung dürften die Entwicklungen beobachten, um die landesweiten Ergebnisse zur Qualitätsentwicklung des Unterrichts und zur Zielerreichung in den Kernkompetenzen nutzen zu können.