Politik Stans Nidwalden (NW)

Mitte Nidwalden fordert Prüfung des Prämien-Steuerabzugs zur Entlastung von Mittelstand und Familien

Die Mitte-Landräte fordern den Regierungsrat auf, den kantonalen Abzug für Krankenkassenprämien anzupassen, weil dieser seit Jahren unverändert bleibe und mit steigenden Prämien an Wirkung verliere.

Mitte Nidwalden fordert Prüfung des Prämien-Steuerabzugs zur Entlastung von Mittelstand und Familien
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Die steigenden Krankenkassenprämien belasten die Bevölkerung in Nidwalden zunehmend. Die Mitte Nidwalden macht in einer Medienmitteilung auf diese Entwicklung aufmerksam und verlangt, dass der Kanton sein Steuerrecht prüft, damit der Abzug für die Prämien die tatsächliche Belastung besser abbildet.

Vorstoss der Mitte: Postulat verlangt Prüfung

Die Landräte Mario Röthlisberger (Ennetbürgen) und Christof Gerig (Oberdorf) haben laut Mitteilung ein Postulat eingereicht. Damit fordern sie den Nidwaldner Regierungsrat auf, eine Anpassung des kantonalen Steuerrechts zu prüfen. Ziel sei, die Lücke zwischen tatsächlich gezahlten Krankenkassenprämien und dem steuerlich zulässigen Abzug zu verkleinern.

Die Mitte weist darauf hin, dass Prämienverbilligungen zwar helfen, Personen mit tiefen Einkommen zu entlasten. Gleichzeitig profitiere der breite Mittelstand nur begrenzt von solchen Massnahmen und trage einen immer grösseren Anteil der Gesundheitskosten selbst.

"Wir schlagen nicht eine bestimmte Lösung vor, sondern es sollen geeignete Varianten analysiert werden", wird Landrat Christof Gerig in der Mitteilung zitiert.

Gründe für die Initiative

Die Partei begründet ihren Vorstoss damit, dass der steuerliche Abzug für Krankenkassenkosten seit Jahren unverändert geblieben sei, die Prämien jedoch kontinuierlich anstiegen. Dadurch sinke die effektive Entlastungswirkung der Steuerabzüge mit jedem Prämienanstieg.

Die Initianten wollen untersuchen lassen, wie der Abzug so ausgestaltet werden kann, dass die tatsächliche Belastung der Haushalte berücksichtigt wird. Dazu sollen verschiedene Modelle und ihre finanziellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden geprüft werden.

"Wir möchten eine spürbare Entlastung für den Mittelstand und Familien mit Kindern erreichen", wird Landrat Mario Röthlisberger in der Mitteilung zitiert.

Vorgehen und offene Fragen

Die Mitte betont, ein Systemwechsel dürfe nicht "mit einer Hauruckübung" erfolgen. Die politische Forderung zielt zunächst auf eine Prüfung; konkrete Vorschläge gibt die Partei nicht vor. Das Postulat verlangt eine Analyse geeigneter Varianten und eine Darstellung der finanziellen Folgen auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Wesentliche Punkte, die nun zu klären sind, umfassen:

  • Welche Modelle für einen erweiterten Prämienabzug in Frage kommen (z. B. Anhebung des Pauschalabzugs, einkommensabhängige Staffelung oder Abzug proversicherter Person).
  • Wie stark Kanton und Gemeinden durch mögliche Mindereinnahmen belastet würden.
  • Für welche Bevölkerungsgruppen eine Anpassung die grösste Entlastung bringt — insbesondere Familien und Haushalte des breiten Mittelstands.

Konsequenzen für Steuerpflichtige

Sollte der Regierungsrat dem Postulat folgen und eine Gesetzesänderung vorschlagen, wären potenziell mehrere Effekte möglich: eine direkte Entlastung der Steuerpflichtigen durch einen höheren oder neu strukturierten Abzug, aber auch fiskalische Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden. Die Mitte fordert deshalb eine transparente Darstellung aller finanziellen Folgen.

Akteur Forderung / Anliegen
Die Mitte Nidwalden Prüfung einer Anpassung des Prämienabzugs im kantonalen Steuerrecht
Landrat Mario Röthlisberger Spürbare Entlastung für Mittelstand und Familien
Landrat Christof Gerig Analyse geeigneter Varianten unter Berücksichtigung finanzieller Auswirkungen

Einordnung und Ausblick

Die Debatte um Prämien und Steuerabzug ist in mehreren Kantonen ein wiederkehrendes Thema. In Nidwalden eröffnet das eingereichte Postulat nun einen formalen Prüfauftrag an den Regierungsrat. Wie rasch und in welchem Umfang eine Anpassung vorgenommen werden könnte, hängt von den Ergebnissen der Prüfung sowie von politischen Aushandlungen in Rat und Regierung ab.

Für betroffene Haushalte bleibt vorerst die praktische Frage, ob und wann eine steuerliche Entlastung kommt. Bis zur Behandlung des Postulats durch den Regierungsrat und dem möglichen Erlass einer Gesetzesänderung ändert sich an der aktuellen Abzugspraxis nichts.

Die Mitte wird im Rahmen der weiteren Verfahren die finanziellen Auswirkungen für Kanton und Gemeinden einfordern, um die Tragbarkeit einer Reform transparent zu machen.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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