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Kanton Schaffhausen entscheidet am 27. September über Einschränkung von Tempo‑30‑Zonen

Die EDU‑Initiative will Tempo 30 auf Hauptstrassen praktisch verbieten; Regierungsrat und Kantonsrat schlagen einen weniger rigiden Gegenvorschlag vor. Die politische Debatte dreht sich um Verkehrsfuss, Sicherheit und Zuständigkeiten.

Kanton Schaffhausen entscheidet am 27. September über Einschränkung von Tempo‑30‑Zonen
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Am 27. September 2026 stimmt die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen über eine Volksinitiative der EDU sowie über einen Gegenvorschlag von Regierungsrat und Kantonsrat ab. Kern der Auseinandersetzung ist die künftige Handhabung von Tempo‑30‑Zonen und baulichen Verkehrsberuhigungen auf kantonalen Hauptstrassen.

Worum es in der Initiative geht

Die von der EDU 2024 lancierte «Verkehrsflussinitiative» kritisiert Tempo‑30‑Zonen sowie bauliche Massnahmen wie Strassenverengungen als Hindernis für den Verkehrsfluss auf Schaffhauser Hauptstrassen. Die Initiative will deshalb Tempo 30 auf diesen Hauptstrassen faktisch verbieten und innerorts grundsätzlich Tempo 50 sichern. Ausnahmen sollen nur durch eine Änderung des kantonalen Strassenrichtplans möglich sein, was eine parlamentarische Entscheidung voraussetzt.

Der Gegenvorschlag des Regierungsrates

Regierungsrat und Kantonsrat beurteilen die Initiative als zu restriktiv. Sie haben einen Gegenvorschlag erarbeitet, der ebenfalls den Einsatz von Tempo‑30‑Zonen und baulichen Verkehrsberuhigungen einschränkt, dies aber differenzierter regelt: Solche Massnahmen sollen in begründeten Ausnahmefällen möglich bleiben und nicht generell ausgeschlossen werden. Zuständig für die Beurteilung dieser Ausnahmen wäre das kantonale Tiefbauamt.

Damit bleibt der Gegenvorschlag administrativ handhabbar und erlaubt, wie die Exekutive und Legislative betonen, eine Abwägung zwischen Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit und Ortsqualität ohne die Hürde einer gesetzlichen Richtplanänderung.

Politische Fronten

Die Parlamentsgruppen haben sich klar positioniert. Unterstützer der Initiative sind EDU und SVP. Dagegen stehen FDP und Mitte, die den Gegenvorschlag befürworten. SP, Grüne und GLP lehnen sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag ab; sie begründen dies damit, dass beide Vorlagen Eingriffe in die Verkehrssicherheit und die Möglichkeiten zur Verbesserung des Fuss- und Veloverkehrs erschweren könnten.

ParteiPosition
EDUUnterstützt die Initiative
SVPUnterstützt die Initiative
FDPUnterstützt den Gegenvorschlag
MitteUnterstützt den Gegenvorschlag
SPLehnt beide Vorlagen ab
GrüneLehnen beide Vorlagen ab
GLPLehnt beide Vorlagen ab

Konfliktlinien: Verkehrsfuss versus Sicherheit

Die Debatte ist deutlich zweigeteilt: Auf der einen Seite stehen jene Akteurinnen und Akteure, die eine Sicherung des Verkehrsflusses auf Hauptstrassen fordern. Sie argumentieren, dass Tempo‑30‑Zonen und bauliche Verengungen den Durchgangsverkehr verlangsamen und Stau verursachen können. Auf der anderen Seite warnen Verkehrssicherheitsbefürworter und Umweltparteien, dass Einschränkungen für Tempo‑30‑Zonen die Möglichkeiten reduzieren, Unfallschwerpunkte zu beruhigen und den Umweltverbund aus Fuss- und Veloverkehr zu fördern.

Verwaltungs- und Rechtsfolgen

Sollte die Initiative angenommen werden, würde dies eine rechtliche Hürde für künftige Tempo‑30‑Anordnungen auf kantonalen Hauptstrassen bedeuten: Änderungen erhielten de facto Gesetzescharakter, weil der Strassenrichtplan auf parlamentarischem Weg angepasst werden müsste. Ein Ja zum Gegenvorschlag hätte dagegen zur Folge, dass das kantonale Tiefbauamt als Instanz für Ausnahmeregelungen gestärkt würde, ohne dass das Parlament für jeden Einzelfall aktiv werden muss.

Was die Stimmbürgerin und der Stimmbürger wissen sollten

  • Abstimmungstag: 27. September 2026.
  • Zentrale Frage: Soll Tempo 30 auf kantonalen Hauptstrassen grundsätzlich verboten werden (Initiative) oder sollen Ausnahmen durch die Verwaltung möglich bleiben (Gegenvorschlag)?
  • Betroffene Bereiche: Insbesondere kantonale Hauptstrassen innerhalb von Ortschaften, nicht primär lokale Gemeindestrassen.

Die vorliegende Abstimmung verbindet fachliche Fragen zur Verkehrsplanung mit klaren politischen Gewichtungen. Für die Wählerschaft geht es darum abzuwägen, ob sie eine strengere gesetzliche Regelung bevorzugt oder eine flexible, verwaltungsorientierte Lösung, die individuelle Ausnahmefälle ermöglicht.

Die eidgenössischen und kantonalen Akteurinnen und Akteure werden in den kommenden Wochen die Argumente beider Seiten weiter ausbreiten. Wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Stimmberechtigten sind die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Erreichbarkeit von Orten sowie die Frage, welche Institution künftig über Ausnahmen entscheiden soll.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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