Der Kanton Bern kündigt eine substanzielle Aufstockung der Mittel für die Prämienverbilligung an. Gemäss Regierungsrätin Aline Trede werden ab 2028 jährlich mindestens 850 Millionen Franken zur Verfügung stehen – rund 200 Millionen Franken mehr als bisher.
Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Die Aufstockung steht in Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag zur nationalen Prämienverbilligungsinitiative. Die Umstellung werde «sorgfältig vorbereitet», sagte Trede gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bereits für 2027 kündigte der Kanton Prüfungen von Massnahmen zur Anpassung der Bezugsquote an.
Auf kantonaler Ebene sieht die Gesetzgebung vor, dass zwischen 25 und 45 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten sollen. Die Regierung hat die untere Grenze in den vergangenen Jahren jeweils nur knapp erreicht, weshalb die Grünen Kanton Bern grössere Anstrengungen einforderten.
Wie der Kanton die Ausgaben steuert
Wesentlich ist das Steuerungsprinzip, das Trede erläuterte: Der Kanton reguliert die Ausgaben nicht primär über ein fixes Budget, sondern über die Anspruchskriterien. Wer die Kriterien erfülle, erhalte eine Verbilligung, unabhängig davon, ob die Budgetmittel im Voraus eingestellt seien.
«Mir ist bewusst, dass Prämienverbilligungen für viele Menschen, besonders Familien, eine wichtige Entlastung sind.»
Diese Aussage macht deutlich, dass die Regierung die soziale Wirkung der Prämienverbilligungen anerkennt und die geplante Aufstockung auch unter diesem Gesichtspunkt begründet.
Praktische Auswirkungen für Versicherte
Für betroffene Haushalte bedeutet die angekündigte Erhöhung grundsätzlich eine verbesserte Chance auf finanzielle Entlastung bei den Krankenversicherungsprämien. Konkrete Änderungen bei den Anspruchsbedingungen oder der Berechnung der Verbilligung sollen jedoch erst nach den angekündigten Prüfungen bekannt werden.
- Ab 2028 stehen mindestens 850 Mio. Fr. pro Jahr zur Verfügung.
- Das sind rund 200 Mio. Fr. mehr gegenüber dem bisherigen Niveau.
- Für 2027 prüft der Kanton Massnahmen zur Anpassung der Bezugsquote.
Finanzpolitische und politische Fragen
Die Aufstockung wirft Fragen zur langfristigen Haushaltsplanung des Kantons auf. Obwohl Trede betonte, dass die Umsetzung sorgfältig vorbereitet werde, bleibt offen, wie die Mehrausgaben strukturell ausgeglichen werden sollen. Die Verbindung der Umsetzung mit dem indirekten Gegenvorschlag auf Bundesebene setzt ausserdem eine Frist und einen Anpassungsbedarf, der politisch begleitet werden muss.
Aus Sicht der Oppositionsparteien und interessierter Kreise dürfte insbesondere die Frage relevant sein, wie die Anspruchskriterien verändert werden könnten und welche Gruppen stärker von einer verbesserten Bezugsquote profitieren würden. Die Grünen forderten bereits eine substanzielle Erhöhung der Mittel im Budget 2027.
Tabelle: Kernzahlen auf einen Blick
| Position | Wert |
|---|---|
| Ausgaben für Prämienverbilligung ab 2028 | mind. 850 Mio. Fr. / Jahr |
| Erhöhung gegenüber bisher | rund 200 Mio. Fr. |
| Kantonale Zielquote für Bezugsberechtigte | 25–45 % der Bevölkerung |
Ausblick und nächste Schritte
In den kommenden Monaten sind politische Diskussionen und fachliche Abklärungen zu erwarten. Der Kanton kündigte an, die Umstellung sorgfältig vorzubereiten. Das heisst konkret: Prüfung möglicher Anpassungen der Anspruchsbedingungen, Berechnungsgrundlagen und der Verteilung der Mittel. Erst nach Abschluss dieser Abklärungen lassen sich Aussagen zu konkreten Billett- oder Einkommensgrenzen treffen.
Für Betroffene und Gemeinden bleibt wichtig, die Kommunikation des Kantons zu verfolgen. Änderungen könnten Auswirkungen auf Budgetplanungen auf regionaler Ebene, aber auch auf individuelle Haushaltsbudgets haben. Die kantonalen Behörden dürften in den nächsten Monaten weitere Informationen und möglicherweise Vernehmlassungen publizieren.
Insgesamt signalisiert die Ankündigung eine politische Prioritätensetzung: Der Kanton Bern will die finanzielle Entlastung bei Krankenversicherungsprämien stärken und die gesetzlichen Zielquoten künftig sicherer erreichen.