Politik Frauenfeld Thurgau (TG)

Grosser Rat lehnt Abschaffung der Minimalsteuer ab – Finanzlage entscheidend

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung der Minimalsteuer für juristische Personen abgelehnt. Die Beratungen konzentrierten sich auf Fragen der Leistungsfähigkeit, der Schätzung von Verkehrswerten und die knappe Finanzlage des Kantons.

Grosser Rat lehnt Abschaffung der Minimalsteuer ab – Finanzlage entscheidend
©Illustration KI Andreas Keller / we-news.com

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung der Minimalsteuer für Kapitalanlageliegenschaften juristischer Personen nicht angenommen. In der intensiven Debatte stand vor allem die knappe kantonale Finanzlage im Vordergrund; viele Ratsmitglieder wollten keine weitere Einnahmequelle schliessen.

Diskussion in Frauenfeld: Fachliche Debatte statt Schlagworte

118 Ratsmitglieder waren anwesend, als die Vorlage diskutiert wurde. Die Initiative, die mehrheitlich aus bürgerlichen Reihen stammte und erstmals von Marcel Wittwer (EDU, Schocherswil) unterzeichnet wurde, verlangte, die Minimalsteuer auf Kapitalanlageliegenschaften juristischer Personen abzuschaffen. Als Begründung führten die Vorstösser ins Feld, dass die derzeitige Regelung nicht das Leistungsfähigkeitsprinzip wahre: Die Minimalsteuer basiere ausschliesslich auf einem administrativ geschätzten Verkehrswert, während die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Immobiliengesellschaft vielmehr über ihre Mieterträge zu bestimmen sei.

Die Debatte im Rat verlief fachlich und teilweise zäh. Verschiedene Kantonsräte griffen zu juristischen Detailfragen und technischen Argumenten, um die Tragweite eines Entscheids zu erläutern. Sogar Grossratspräsident Felix Meier zeigte sich erleichtert über die Zurückziehung einzelner Voten, weil dies Zeit sparte.

«Unverantwortlich» oder «überfällig»?

Parteipositionen: Grüne und Mitte gegen, SVP und EDU dafür

Die politischen Fronten zeichneten sich deutlich ab. Die Fraktionen Mitte/EVP, SP, Grüne, GLP sowie eine Mehrheit der FDP sprachen sich gegen die Abschaffung der Minimalsteuer aus. Als zentrales Argument nannten sie die angespannte Finanzlage des Kantons und verwiesen auf die bevorstehenden Herausforderungen in der Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP). Einen weiteren Steuererlass in dieser Phase hielten viele Ratsmitglieder für nicht realistisch.

Demgegenüber fanden die Vorlage Unterstützung bei SVP und EDU/Aufrecht, die die Abschaffung teils als Korrektur einer steuerlichen Ungerechtigkeit darstellten. Insgesamt reichte die Zustimmung jedoch nicht, um die Initiative durchzubringen.

Finanzpolitischer Kontext

Mehrere Gegner der Initiative verwiesen in ihren Voten auf bereits erfolgte Steuerreformen im Kanton, etwa die Abschaffung der Liegenschaftssteuer und Anpassungen beim Eigenmietwert. Vor diesem Hintergrund erscheine es «unverantwortlich», weitere Einnahmen zu reduzieren. Die Ratsmehrheit argumentierte, der Kanton brauche stabile Einnahmequellen, um seine Aufgaben erfüllen zu können.

  • Anwesend bei der Debatte: 118 Ratsmitglieder
  • Gegenstand der PI: Abschaffung der Minimalsteuer auf Kapitalanlageliegenschaften juristischer Personen
  • Hauptargument der Vorstösser: Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips durch administrative Verkehrswertschätzung

Was die Entscheidung für Mieter und Investoren bedeutet

Für Private und Mieter ändert sich durch den Entscheid nichts unmittelbar. Die Vorlage zielte auf juristische Personen mit Kapitalanlageliegenschaften, also vor allem Immobiliengesellschaften. Eine Abschaffung hätte potenziell Einfluss auf die Steuerrechnung solcher Gesellschaften und mittelbar auf Investitionsentscheidungen im Immobilienmarkt haben können. Der Kanton Thurgau wird nun vorerst an der bestehenden Regelung festhalten.

Ausblick: Weiterhin Druck auf den kantonalen Haushalt

Der Entscheid zeigt, wie sensibel Steuerfragen in einer Zeit knapper öffentlicher Mittel behandelt werden. Der Kanton steht vor der Aufgabe, in kommenden Haushaltsrunden Prioritäten zu setzen und mögliche Einsparpotenziale zu prüfen. Die bevorstehende Aufgaben- und Verzichtsplanung dürfte weitere Diskussionen auslösen, in denen ähnliche Dossiers wieder aufkommen könnten.

Die abgelehnte parlamentarische Initiative ist nicht notwendigerweise vom Tisch: Parlamentarische Vorstösse können je nach politischer Lage erneut aufgegriffen oder in überarbeiteter Form eingereicht werden. Für den Moment aber hat der Grosse Rat eine weitere Reduktion der kantonalen Einnahmen abgelehnt.

Andreas Keller
Andreas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS online

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