Politik Stans Nidwalden (NW)

Gemeinsames eGov-Portal von Nidwalden und Obwalden vorübergehend gestoppt

Die Kantone Nidwalden und Obwalden haben die Arbeiten am gemeinsamen eGov-Portal sistiert. Eine externe Fachperson soll Projektgrundlagen, Prozesse und Zielsetzungen neu klären; der ursprünglich angestrebte Start in der zweiten Hälfte 2026 entfällt.

Gemeinsames eGov-Portal von Nidwalden und Obwalden vorübergehend gestoppt
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Die Kantone Nidwalden und Obwalden haben die Arbeiten am geplanten gemeinsamen eGov‑Portal vorläufig eingestellt. Das Projekt, das den Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen für Bevölkerung und Unternehmen zentralisieren sollte, wird neu überprüft. Die bisherige Planung sieht nun nicht mehr vor, das Portal in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 in Betrieb zu nehmen.

Warum das Projekt gestoppt wurde

Laut Mitteilung haben interne Überprüfungen ergeben, dass die Anforderungen an das Portal präzisiert werden müssen und die organisatorische Umsetzung in den Verwaltungen stärker zu berücksichtigen ist. Im Projektverlauf habe sich gezeigt, dass die Einführung weit über die rein technische Umsetzung hinausgehe und die Komplexität des Vorhabens unterschätzt worden sei. Verschiedene Aspekte seien in der ursprünglichen Planung nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt worden. Insbesondere betreffe dies Auswirkungen auf Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungen sowie unterschiedliche Vorstellungen über Projektumfang und konkrete Umsetzung.

Vorgehen und nächste Schritte

Die Projektsteuerung — bestehend aus Vertretenden der Kantone, der Gemeinden und dem InformatikLeistungsZentrum Obwalden/Nidwalden (ILZ) — will die gewonnenen Erkenntnisse zum Anlass nehmen, das Vorhaben auf eine klarere Grundlage zu stellen. Mit externer Unterstützung soll eine umfassende Auslegeordnung erfolgen. Ziel dieser Prüfung ist es, das Projekthandbuch, die Abläufe und die Zielsetzungen zu schärfen sowie einen realistischen Zeit‑ und Finanzierungsplan für die weiteren Phasen zu erarbeiten.

  • Prüfung durch externe Fachperson
  • Präzisierung von Anforderungen und Prozessen
  • Überarbeitung von Zeitplan und Finanzierungsrahmen

Chronologie des Projekts

Die Kantonsparlamente von Nidwalden und Obwalden hatten im Jahr 2025 die erforderlichen Kredite für die Umsetzung des gemeinsamen Portals bewilligt. In der Folge starteten die beiden Kantone gemeinsam mit den Gemeinden die Umsetzung. Als Ziel galt, die Plattform in der zweiten Hälfte von 2026 in Betrieb zu nehmen und damit einen zentralen Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Dieses Ziel bleibt laut Mitteilung formal bestehen, der Zeitplan ist jedoch nicht mehr haltbar.

Jahr Ereignis
2025 Parlamente bewilligen Kredite für das gemeinsame eGov‑Portal
2026 (geplant) Ursprünglicher Start in der zweiten Hälfte 2026 (nicht realisierbar)
2026 (aktuell) Arbeiten sistiert; externe Auslegeordnung angekündigt

Auswirkungen für Bevölkerung und Gemeinden

Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bedeutet die Sistierung, dass sie weiterhin auf die bestehenden digitalen und analogen Angebote der einzelnen Verwaltungen angewiesen sind. Konkrete Dienstleistungen, die über das gemeinsame Portal hätten bereitgestellt werden sollen, bleiben vorerst dezentral erreichbar. Die Gemeinden sind bereits in die Projektorganisation eingebunden; auch sie müssen nun mit einer Verzögerung und möglichem Anpassungsbedarf in ihren internen Abläufen rechnen.

Offene Fragen

Nicht abschliessend geklärt sind derzeit unter anderem folgende Punkte:

  • Wie lange dauert die externe Auslegeordnung?
  • Welche finanziellen Konsequenzen hat die Überarbeitung des Zeit‑ und Finanzierungsplans?
  • Welche konkreten Anpassungen an Prozessen und Zuständigkeiten werden nötig sein?

Die Mitteilung betont, dass das Ziel eines gemeinsamen Portals unverändert festgehalten wird. Die Detailklärung durch die externe Fachperson soll eine Grundlage schaffen, auf der die beteiligten Stellen entscheiden können, wie und in welchem Tempo das Projekt weitergeführt wird.

Für Nidwalden bleiben nun die Aufgaben, die Resultate der Auslegeordnung abzuwarten, allenfalls zusätzliche parlamentarische Entscheide vorzubereiten und die Gemeinden bei der Umsetzung notwendiger Anpassungen zu begleiten.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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