Verkehr Burgdorf Bern (BE)

Burgdorf legt Schriftverkehr zum Bahnübergang Ahrbeck Nord offen

Die Stadt Burgdorf hat dem Ausschuss den Schriftverkehr mit dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt. Im Zentrum stehen Fragen zur technischen Wiederherstellung, rechtlichen Zulässigkeit und den Folgen für Rad-, Fuss- und Feuerwehrverkehr.

Burgdorf legt Schriftverkehr zum Bahnübergang Ahrbeck Nord offen
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Stadt macht Informationen zur Sperrung des Übergangs öffentlich

Die Stadt Burgdorf hat dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr die Korrespondenz mit dem Eisenbahn-Bundesamt zum Bahnübergang Ahrbeck Nord vorgelegt. Die Unterlagen sind als öffentliche Beschlussvorlage der Verwaltung (Nr. M 2025 1154/2) vom 31. August 2026 eingereicht worden. Aus den Dokumenten geht hervor, wie zentral der Übergang für die städtische Mobilität und für verschiedene Nutzergruppen ist.

Wichtige Verbindung für Fuss-, Velo- und Feuerwehrverkehr

Die Stadt betont, dass der Bahnübergang Ahrbeck Nord eine wichtige Verbindung zwischen Weststadt/Heeßel und Südstadt darstellt. Er wird von Pendlern auf täglichen Wegen genutzt und dient dem Zugang zu Sport- und Freizeitangeboten wie Tennisclub, Sportverein und Stadtpark. Auch landwirtschaftliche Transporte sowie der Feuerwehrverkehr seien betroffen. Deshalb sei der Übergang im Burgdorfer Mobilitätskonzept verankert.

Technik vermutlich durch Blitzeinschlag beschädigt

Nach Darstellung der Stadt sei die Sicherungstechnik des Bahnübergangs im September 2022 vermutlich durch einen Blitzeinschlag beschädigt worden. Seither habe die DB InfraGO nach eigenen Angaben keine Gegengleisfahrten mehr erkannt, weshalb die Sicherungstechnik vorübergehend ausser Betrieb gesetzt worden sei. Im April 2023 sei der Übergang gesperrt worden. Im Juni 2023 habe die Stadt die Mitteilung erhalten, dass sämtliche Reparaturversuche gescheitert seien.

DatumSachverhalt
September 2022Vermutlicher Blitzeinschlag, Beschädigung der Technik
April 2023Sperrung des Bahnübergangs
Juni 2023Stadt erfährt von gescheiterten Reparaturversuchen
31. August 2026Öffentliche Vorlage an den Ausschuss (M 2025 1154/2)

Rechtliche und technische Fragen an das Eisenbahn-Bundesamt

In dem Schriftverkehr stellt die Stadt Burgdorf mehrere konkrete Fragen an das Eisenbahn-Bundesamt. Sie möchte klären, welche Optionen zur Wiederinbetriebnahme des Übergangs bestehen und welche Voraussetzungen dafür nötig wären. Die Stadt fragt unter anderem, ob eine Erneuerung mit der bisherigen Sicherungstechnik rechtlich zulässig wäre und ob für eine Wiederherstellung die Erneuerung der Stellwerke in Lehrte und Burgdorf erforderlich sei.

Die Stadt fragte das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem, ob eine Erneuerung des Bahnübergangs mit der bisherigen Sicherungstechnik rechtlich unzulässig sei, ob dafür die Erneuerung der Stellwerke in Burgdorf und Lehrte notwendig wäre und ob der Übergang weiter betrieben werden könne, wenn die DB InfraGO auf Fahrten im Gegengleis verzichte.

Folgen für die Stadt und die Nutzer

Die vorgelegten Unterlagen zeigen, dass die Frage der technischen Zulässigkeit weitreichende Folgen hat: Eine einfache Reparatur der alten Technik scheint nach Auskunft der DB InfraGO nicht mehr möglich zu sein. Eine zulässige Wiederherstellung würde demnach tiefere Eingriffe in die Stellwerkstechnik erfordern. Für Burgdorf bedeutet das, dass die Kosten, der Zeitrahmen und die Abstimmungsprozesse mit Eisenbahnbehörden und DB InfraGO entscheidend sind.

  • Pendler müssen weiterhin Umwege in Kauf nehmen oder alternative Verkehrsmittel nutzen.
  • Vereine und Erholungssuchende haben eingeschränkten Zugang zu Sportstätten und Parkanlagen.
  • Feuerwehr und Landwirtschaft stehen vor logistischen Herausforderungen bei Einsatz- und Transportwegen.

Die Vorlage ist nun Thema im zuständigen Ausschuss. Dort wird sich entscheiden, wie die Stadt weiter vorgeht und welche Schritte sie gegenüber DB InfraGO und dem Eisenbahn-Bundesamt unternimmt. Klar ist, dass eine technische und rechtliche Klärung nötig ist, bevor der Übergang dauerhaft wieder geöffnet werden kann. Für die Betroffenen bleibt zunächst die Lage bestehen: Der Bahnübergang ist gesperrt, und die Stadt sucht nach Lösungen, um die Mobilitätsbedürfnisse und die Sicherheitsanforderungen in Einklang zu bringen.

Die öffentliche Vorlage gibt Burgdorferinnen und Burgdorfern erstmals umfassendere Einsicht in die bisherigen Verhandlungen und die offenen Fragen. Weitere Entscheidungen werden in den kommenden Ausschusssitzungen erwartet.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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