Der Kanton Basel-Landschaft will die kantonalen Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung voraussichtlich bereits ab August 2027 ausbezahlen. Die Regierung folgt damit dem Beschluss des Landrats und beschleunigt die ursprünglich erst für den 1. August 2028 vorgesehene Inkraftsetzung, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Hintergrund und politischer Entscheid
Der Landrat hatte die Revision des Gesetzes zur Kinderbetreuung im Juni 2026 gutgeheissen und im Nachgang eine zügige Umsetzung gefordert. Vor zwei Wochen überwies das Parlament zudem ein Postulat von Adil Koller (SP) deutlich, das eine beschleunigte Einführung zum Ziel hatte. Die Regierung begründet den Vorstoss mit dem politischen Auftrag des Parlaments und hat einen straffen Zeitplan angekündigt.
Was das neue Gesetz regelt
Gemäss der Vorlage übernimmt der Kanton 25 Prozent der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung. Dieser Beitrag wird unabhängig vom Einkommen der Familien ausbezahlt. Die Ausführung liegt bei den Gemeinden: Sie berechnen und zahlen die kantonale Unterstützung aus und behalten gleichzeitig ihre bisherigen, einkommensabhängigen Subventionen bei.
- Kantonaler Anteil: 25 % der Betreuungskosten
- Auszahlung: Einkommensunabhängig und durch die Gemeinden
- Gemeindeleistungen: Weiterhin einkommensabhängige Subventionen möglich
Finanzen und Zeitplan
Die jährlichen Mehrkosten für den Kanton werden in der Mitteilung mit rund 36 Millionen Franken beziffert. Um die Mittel für die frühere Einführung sicherzustellen, will der Regierungsrat dem Landrat eine Anpassung des Finanzplans 2027–2030 vorlegen. Über diese Anpassung soll das Parlament im Dezember 2026 entscheiden.
| Etappe | Termin |
|---|---|
| Verkürzte Anhörung der Verordnung | Um den Jahreswechsel |
| Definitiver Beschluss der Regierung | März 2027 |
| Vorbereitungsfrist für Kanton und Gemeinden | 4 Monate nach Regierungsentscheid |
| Geplantes Inkrafttreten (neu) | 1. August 2027 |
| Parlamentarische Entscheidung über Finanzplan | Dezember 2026 |
Konsequenzen für Familien und Gemeinden
Für Eltern bedeutet die Änderung, dass sie künftig unabhängig vom Einkommen einen kantonalen Beitrag zur Betreuung ihrer Kinder erhalten. Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinden, was eine enge Koordination zwischen Kanton und Gemeinden voraussetzt. Die Gemeinden behalten zudem ihre bisherigen, einkommensabhängigen Unterstützungsmodelle, sodass einzelne Familien weiterhin zusätzliche Gemeindeleistungen beantragen können.
Für die Gemeindeverwaltungen ergibt sich administrativer Aufwand: Sie müssen neue Berechnungs- und Auszahlungsprozesse implementieren, vorgängig die IT-Systeme anpassen und das Personal schulen. Gemäss Mitteilung bleiben dem Kanton und den Gemeinden nach dem Regierungsentscheid vier Monate, um die notwendigen Vorbereitungen abzuschliessen.
Politische Einordnung
Die Beschleunigung entspricht dem Wunsch des Landrats, die Kosten für Familien rascher zu senken. Sie hat aber auch fiskalische Folgen: Der Kanton muss zusätzliche Mittel bereitstellen, weshalb die Regierung eine Änderung des Finanzplans beantragt. Ob das Parlament dieser Anpassung im Dezember zustimmen wird, ist damit zur Schlüsselfrage für die Umsetzung geworden.
Offene Fragen
Unklar bleibt, wie die konkreten Auszahlungskriterien auf Gemeindeebene ausgestaltet werden, etwa hinsichtlich Meldeverfahren, Stichtagen und Abrechnung mit dem Kanton. Die Verordnung, die derzeit erarbeitet wird, soll diese Details regeln und wird um den Jahreswechsel in eine verkürzte Anhörung gehen. Der definitive Regierungsentscheid ist für März 2027 vorgesehen; danach verbleiben vier Monate für die Umsetzung bis zum geplanten Starttermin.
Die Vorlage verbindet eine politische Priorität — Entlastung von Familien — mit organisatorischen und finanziellen Herausforderungen für Kanton und Gemeinden. Die nächsten parlamentarischen Entscheide im Dezember und die Verordnungsarbeit um den Jahreswechsel werden den weiteren Verlauf bestimmen.