Der Kanton Basel-Landschaft hat 29 Gemeinden angewiesen, ihre Bauzonen zu verkleinern, wenn diese eine Auslastung von weniger als 90 Prozent aufweisen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) setzt dafür eine Frist bis Mai 2027. Hintergrund ist die Umsetzung der ersten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1), die eine stärkere Innenentwicklung und einen sparsameren Umgang mit Boden verlangt.
Bundesvorgaben und kantonale Umsetzung
Das RPG1 zielt darauf ab, Siedlungswachstum vermehrt in bestehende Bau- und Siedlungsgebiete zu lenken und unnötige Flächenversiegelung zu verhindern. Nach kantonaler Darstellung folgen die Hinweise auf eine Einordnung von Bauzonen, die «zu gross» sind, aus Richtlinien des Bundes: Bauzonen mit einer Auslastung unter 90 Prozent sollen überprüft und wenn sinnvoll rückgezont werden.
Die BUD hat die betroffenen Gemeinden an einer Informationsveranstaltung über das weitere Vorgehen orientiert. Die Gemeinden müssen nun die entsprechenden kommunalen Planungsinstrumente erlassen, um die Flächen an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Welche Gemeinden konkret betroffen sind, gibt der Kanton nicht bekannt; die BUD bezeichnete diese Information als Interna.
Kanton will unterstützen, aber notfalls eingreifen
Die Behörde räumt ein, dass nicht alle Kommunen die Aufgabe innerhalb der gesetzten Frist erledigen werden. Der Kanton kündigt Hilfestellung an, behält sich aber einen Eingriff vor: Bei Verzögerungen werde das Raumplanungs- und Baugesetz angewendet, um die Vorgaben durchzusetzen. Damit signalisiert die Regierung, dass sie die kantonalen und eidgenössischen Ziele verbindlich umsetzen will.
- Anzahl betroffener Gemeinden: 29
- Massstab zur Beurteilung: Bauzonen mit weniger als 90% Auslastung
- Frist: Mai 2027
Die Diskussion um die Grösse der Bauzonen betrifft zentrale Spannungsfelder der Raumplanung: Wie lässt sich genügend Wohnraum sicherstellen, ohne die Landschaft zu überbauen? Und wie weit greift der Kanton in die Planungshoheit der Gemeinden ein?
Konsequenzen für Gemeinden und Bauwillige
Kommunalpolitisch bedeutet die Vorgabe zusätzlichen Planungsaufwand. Gemeinden müssen Flächen prüfen, kommunale Richtpläne und Nutzungszonen anpassen und gegebenenfalls öffentliche Mitwirkungsverfahren durchführen. Für Grundeigentümer und Projektentwickler kann eine Rückzonung den Wert von Land reduzieren und geplante Bauvorhaben verzögern oder verhindern.
Für Gemeinden, die wachsen oder über ein knappes Baulandangebot verfügen, kann die Massnahme hingegen wenig spürbar sein – betroffen sind nach kantonaler Aussage vor allem Gemeinden mit relativ grossen, aber kaum beanspruchten Bauzonen.
Rechtsgrundlagen und Instrumente
Das RPG1 bietet Landesrechtliche Leitplanken; Kantone sind verpflichtet, die Ziele umzusetzen. In der Praxis operiert der Kanton über:
- Informations- und Beratungsangebote für Gemeinden
- Prüfung kommunaler Richtpläne
- Konsequenzen bis hin zu kantonalen Eingriffen nach dem Raumplanungs- und Baugesetz
Damit bleibt die Umsetzungsfrage eine Gratwanderung zwischen freiwilliger Zusammenarbeit und rechtlicher Durchsetzung.
Transparenzfrage und lokale Reaktionen
Der Kanton hat bislang keine Liste der betroffenen Gemeinden veröffentlicht und bezeichnete die Angaben als interne Information. Diese Haltung dürfte in einzelnen Gemeinden auf Kritik stossen, weil ohne namentliche Nennung weder die lokale Debatte noch die Planungssicherheit für Betroffene vollständig möglich ist.
Gleichzeitig ruft die Massnahme Diskussionen über die Wirkung von Rückzonungen hervor. Kritiker befürchten, dass Einschränkungen zu weniger Baulandangebot und damit zu höheren Preisen führen könnten. Befürworter sehen darin eine Chance, Innenentwicklung zu stärken und die Steuerung der Siedlungsentwicklung zu verbessern.
Ausblick
Die Frist läuft bis Mai 2027. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, welche Gemeinden die Anpassungen fristgerecht vornehmen und wo der Kanton aktiv werden muss. Die Entscheidungen in den betroffenen Gemeinden werden zudem Aufschluss darüber geben, wie eng die kantonalen Vorgaben ausgelegt werden und mit welcher Konsequenz der Kanton die Ziele des RPG1 durchsetzt.
| Fakt | Angabe |
|---|---|
| Betroffene Gemeinden | 29 |
| Auslastungsschwelle | 90% |
| Frist | Mai 2027 |