Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat die Kantonsverfassung geändert und das aktive Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Der Beschluss fiel am Mittwoch mit 61 zu 37 Stimmen und damit deutlicher aus, als viele erwartet hatten. Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit, sich selbst für ein Amt wählen zu lassen, bleibt weiterhin an das Erreichen des 18. Lebensjahres gebunden.
Hintergrund und Anlass
Auslöser der langen Debatte war eine Motion des Jungen Grünen Bündnisses, die der Grosse Rat bereits 2019 überwiesen hatte. Seither setzte sich die Basler Regierung hinter das Anliegen. In der parlamentarischen Debatte votierten die Fraktionen klar nach politischer Linie: SP, Grüne, BastA sowie GLP und eine knappe Mehrheit der Mitte/EVP-Fraktion stimmten für die Senkung; SVP, FDP und LDP lehnten sie ab.
Für die Befürworterinnen und Befürworter stand die Stärkung der Demokratie im Zentrum. Junge Menschen seien von politischen Entscheidungen unmittelbar und langfristig betroffen, weshalb ihnen ein früherer Zugang zum Wahlrecht zustehe. Hanna Bay (SP) brachte dieses Argument pointiert auf den Punkt:
«Es ist deshalb nur konsequent, dass Jugendliche ihre Meinung zu gesellschaftlichen Veränderungen und ihre Interessen frühzeitig einbringen können.»
Wissenschaftliche Befunde
In der Debatte verwiesen Befürworter auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Eine repräsentative Studie des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA) aus dem Jahr 2005 untersuchte rund 4 000 junge Schweizerinnen und Schweizer und kam zum Schluss, dass 16- und 17-Jährige politisch ähnlich reif seien wie 18- bis 25-Jährige. Die Studie stellte fest, dass die Jüngeren ein vergleichbares Interesse an Politik zeigten und sogar häufiger politische Informationen konsumierten.
Politische und praktische Folgen
Die Senkung des aktiven Stimmrechts verändert unmittelbar die Wählerbasis in Basel-Stadt: Neu können künftig auch 16- und 17-Jährige an kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Das passive Wahlrecht bleibt dagegen unverändert, sodass die Kandidatur für Ämter weiterhin erst ab 18 Jahren möglich ist.
Für Parteien und Wahlorganisationen bedeutet die Änderung, dass sie ihre Ansprache, Bildungsangebote und Mobilisierungsstrategien anpassen müssen. Schulen, Jugendarbeit und zivilgesellschaftliche Organisationen dürften künftig verstärkt in Informations- und Bildungsprogramme investieren, damit junge Erstwählende ihre Rechte informiert nutzen.
- Neues aktives Stimmalter: 16 Jahre
- Passives Wahlrecht: bleibt bei 18 Jahren
- Parlamentsresultat: 61 Ja, 37 Nein
Historische Perspektive
Mehrere Rednerinnen und Redner verwiesen auf die langwierigen Prozesse früherer Wahlrechtsreformen in der Schweiz. Studienautor Robin Gut erinnerte daran, dass Anpassungen des Stimmrechts in der Schweiz oft Jahrzehnte dauerten; als Beispiel wurde die Einführung des Frauenstimmrechts genannt, die über zahlreiche kantonale Abstimmungen hinweg erkämpft werden musste. Auch die Herabsetzung des Stimmalters von 20 auf 18 Jahre ging nicht ohne viele Anläufe vonstatten.
| Aspekt | Vorher | Neu |
|---|---|---|
| Aktives Stimm- und Wahlrecht kantonal/kommunal | 18 Jahre | 16 Jahre |
| Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) | 18 Jahre | 18 Jahre |
Ausblick
Die Verfassungsänderung tritt nach Abschluss der nötigen formalen Schritte in Kraft; damit werden die kommenden kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen erstmals eine neue Gruppe Stimmberechtigter umfassen. Offen bleibt, welchen Einfluss die neuen jungen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger tatsächlich ausüben werden: Erfahrung aus anderen Ländern und Kantonen zeigt, dass gezielte Information und politische Ansprache entscheidend sind, damit Erstwählende vom neuen Recht Gebrauch machen.
Für Basel-Stadt bedeutet die Reform einen bewussten Schub in Richtung Jugendbeteiligung. Ob die Politik damit tatsächlich jugendliche Interessen wirksamer in Entscheidungen verankert, wird sich in den nächsten Jahren zeigen.