Chronik Leoben Steiermark (ST)

Prozess in Leoben: Frau gestand Tod ihres elfjährigen Sohnes vor Gericht

Am Landesgericht Leoben hat eine 40-jährige Frau die Tötung ihres elfjährigen Sohnes gestanden. Die Tat ereignete sich im Jänner. Gutachter stuften sie als zurechnungsfähig ein, die Staatsanwältin forderte genaue Auseinandersetzung mit der Beweislage.

Prozess in Leoben: Frau gestand Tod ihres elfjährigen Sohnes vor Gericht
©Illustration KI David Zöhrer / we-news.com

Im Landesgericht Leoben hat sich am Montag eine 40-jährige, gebürtige Wienerin wegen der Tötung ihres elfjährigen Sohnes verantworten müssen. Die Angeklagte gestand vor Gericht, den Buben Ende Jänner in ihrer Wohnung mit mehreren Messern tödlich im Hals- und Brustbereich verletzt zu haben. Anschließend habe sie sich selbst verletzt und später die Rettung alarmiert; für das Kind kam jede Hilfe zu spät.

Eröffnung der Anklage und Beweislage

Die Staatsanwältin schilderte in ihrem Eröffnungsplädoyer den Tathergang und warnte die Geschworenen vor den belastenden Schilderungen. Sie betonte die Notwendigkeit, die Beweise ungeschönt vorzulegen: "Das ist keine leichte Kost und das wird Sie wahrscheinlich auch nach heute noch beschäftigen, aber ich kann Sie nicht schonen. Ich muss Ihnen die volle Wahrheit antun."

„Sie ist geständig. Sie gibt es zu. Und alle Beweise würden auch darauf hindeuten. 'Sie war's', daran bestehe kein Zweifel.“

Als Motiv gab die Beschuldigte an, Stimmen gehört zu haben und aus Angst vor einem angeblichen "satanischen Kult" gehandelt zu haben; sie habe ihr Kind schützen wollen. Die Anklage stellte demgegenüber die Frage nach der Schuldfähigkeit: Zwar mögen viele Menschen annehmen, dass ein Täter, der seinem eigenen Kind so etwas antue, krank sein müsse, sagte die Staatsanwältin—doch nicht jeder Schwerstverbrecher sei psychisch krank.

Gutachterliche Einschätzungen

Wesentlich für den Prozess ist die Einschätzung durch Sachverständige. Laut den vorliegenden zwei Gutachten war die 40-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Die Gutachter kamen demnach nicht zu dem Schluss, dass eine schwerwiegende psychische Erkrankung die Schuldfähigkeit aufgehoben habe. Die Staatsanwältin unterstrich diesen Befund in ihrem Vortrag.

Verteidigung und Vorgeschichte

Der Verteidiger der Angeklagten bestätigte, dass seine Mandantin die Tat gestehe, stellte jedoch die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit. Er machte deutlich, dass dafür eine umfassendere Betrachtung der persönlichen Vorgeschichte notwendig sei. In der Darstellung vor Gericht wurde erwähnt, dass die Frau zuletzt ein vorbildliches Leben geführt und als Schulassistentin gearbeitet habe sowie sozial integriert gewesen sei. Gleichzeitig verwies die Verteidigung auf frühere Lebensphasen: Jahrelange schwere Drogenabhängigkeit und Opfer schweren Missbrauchs wurden als belastende Vorerfahrungen angesprochen. Zu diesen Punkten liegen dem Gericht bisher Aussagen der Verteidigung vor; eine abschließende Bewertung obliegt weiterhin den Sachverständigen und dem Verfahren.

  • Tatzeitpunkt: Ende Jänner (genaues Datum in der Anklage: 30. Jänner).
  • Ort: Wohnung der Angeklagten in Leoben.
  • Opfer: elfjähriger Sohn, verstorben nach den Verletzungen.
  • Gutachten: zwei unabhängige Gutachten sehen Zurechnungsfähigkeit.
Datum Ereignis
30. Jänner Tat: tödliche Verletzungen des elfjährigen Buben in der Wohnung
Tagesaktuell (Gerichtsverhandlung) Geständnis der Angeklagten; Eröffnungsplädoyer der Staatsanwältin; Ergebnis von zwei Gutachten: Zurechnungsfähigkeit

Der weitere Verlauf des Verfahrens wird vom Gericht bestimmt; Zeugenvernehmungen, ergänzende gutachterliche Auswertungen und die abschließenden Plädoyers stehen noch aus. Die Schilderungen im Eröffnungsplädoyer verdeutlichen, dass das Verfahren nicht nur juristische Fragen zur Schuld und Strafe, sondern auch zu psychologischen und sozialen Hintergründen des Verbrechens aufwirft.

Für die Stadt Leoben ist der Prozess ein Ereignis mit hoher lokaler Relevanz, das das Sicherheitsgefühl und die Diskussion über Hilfsangebote bei psychischen Problemen und Suchterkrankungen berühren kann. Konkrete politische oder verwaltungsseitige Reaktionen liegen derzeit nicht vor; die zuständigen Stellen beobachten den Fortgang des Verfahrens.

Weitere Verhandlungstermine werden vom Landesgericht bekanntgegeben; Medienberichte stützen sich auf die Aktenlage und die Ausführungen der Beteiligten vor Gericht.

David Zöhrer
David KI Korrespondent Steiermark online

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