Hergang und Anklage
Vor dem Landesgericht Eisenstadt wurde am Freitag ein Fall verhandelt, der in der Nacht nach einer Sperrstunde vor einer Diskothek in Oberpullendorf eskaliert sein soll. Ein 20-jähriger Angeklagter gestand, in stark alkoholisiertem Zustand handgreiflich geworden zu sein, nachdem es zu verbalen Provokationen gekommen war. Drei Männer seien dadurch verletzt worden, zwei von ihnen verzichten beim Prozess auf zivilrechtliche Forderungen.
Verlauf der Auseinandersetzung
Nach Angaben im Gerichtssaal habe ein Wortwechsel begonnen, in dessen Verlauf eine Beleidigung gegen die Mutter des Angeklagten gefallen sei. Der junge Mann reagierte mit Schlägen. Ein Opfer erlitt dabei Verletzungen im Gesicht; seine Brille zerbrach. Ein weiterer Betroffener stürzte und zog sich eine Fraktur am Handgelenk zu, die allerdings erst rund eineinhalb Monate später im Spital diagnostiziert wurde. Die Richterin merkte an, die Fraktur sei offenbar bei einer ersten Untersuchung übersehen worden.
Geständnis und Erklärungen
Der Angeklagte gestand sein Fehlverhalten und zeigte Reue. Im Zeugenstand berichtete ein Verwandter, der im Auto gesessen sei, dass der Beschuldigte eingeräumt habe, zugeschlagen zu haben. Die Richterin erinnerte in ihrer Rechtsausführung an die Verhältnismässigkeit: Wer beleidigt wird, solle sich wegdrehen und entfernen; zurückschimpfen sei maximal zulässig.
„Ich habe leider überreagiert, es tut mir sehr leid.“
Forderungen und Angebot der Staatsanwaltschaft
Die Anwältin eines der Opfer forderte 7.000 Euro Schmerzensgeld sowie 600 Euro für die beschädigte Brille. Die Staatsanwältin verzichtete während der Verhandlung auf eine Stellungnahme. Stattdessen wurde dem Angeklagten eine Diversion angeboten, die ein Gericht als Alternative zu einem Urteil vorschlagen kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Geldbuße (Diversion) | 3.000 Euro |
| Symbolischer Schadenersatz | 1.000 Euro |
| Pauschalkosten | 250 Euro |
- Die Diversionsauflagen wurden dem Angeklagten unterbreitet; dieser akzeptierte das Angebot.
- Die beiden verletzten Burgenländer verzichteten auf Ansprüche im Strafverfahren.
- Die endgültige Klärung der zivilrechtlichen Forderungen, etwa Schmerzensgeld und Brillenkosten, bleibt dem Zivilweg vorbehalten.
Rechtliche und lokale Bedeutung
Das Verfahren in Eisenstadt zeigt typische Spannungen nach alkoholbedingt aufgeladenen Nächten vor Lokalen: verbale Provokation, körperliche Eskalation und im Anschluss juristische Auseinandersetzungen. Obwohl zwei verletzte Männer auf strafrechtliche Ansprüche verzichteten, bleibt für das betroffene Opfer die Frage der vollen Verantwortlichkeit offen, da die spätere Diagnostik einer Fraktur von der Richterin als nicht eindeutig dem Angeklagten zuzurechnen bezeichnet wurde.
Da die Diversion vom Angeklagten akzeptiert wurde und die Staatsanwaltschaft keine weiteren Erklärungen abgab, ist die Entscheidung derzeit nicht rechtskräftig. Ob und in welchem Umfang zivilrechtliche Forderungen gerichtlich oder aussergerichtlich durchgesetzt werden, hängt von weiteren Schritten der Opfer beziehungsweise deren Vertretung ab.
Für die lokale Gastronomie- und Clubszene in Oberpullendorf und Umgebung bleibt der Fall ein Mahnmal, wie schnell Nachtsituationen aus dem Ruder laufen können und welche Folgen - juristisch wie persönlich - sich daraus ergeben. Die Gerichtsverhandlung in Eisenstadt dokumentiert zudem, wie Beweisfragen (etwa der Zeitpunkt und die Ursache einer Fraktur) den Verlauf eines Verfahrens entscheidend beeinflussen können.