Gesundheit Bruck an der Mur Steiermark (ST)

Bruck an der Mur: Ambulante Reha für Pensionistinnen und Pensionisten gesetzlich verankert

Seit 30. Juli haben Pensionistinnen und Pensionisten erstmals einen ausdrücklich geregelten Anspruch auf wohnortnahe ambulante medizinische Rehabilitation. Die Änderung beendet eine seit Jahrzehnten kritisierte Benachteiligung.

Bruck an der Mur: Ambulante Reha für Pensionistinnen und Pensionisten gesetzlich verankert
©Illustration KI David Zöhrer / we-news.com

Rechtliche Änderung schafft Gleichstellung

BRUCK AN DER MUR. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027 bis 2028 ist für Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich seit dem 30. Juli erstmals ein expliziter Anspruch auf ambulante medizinische Rehabilitation verankert worden. Für Betroffene in und um Bruck an der Mur bedeutet das, dass wohnortnahe Reha-Angebote nun auch für jene Personen offenstehen, die eine Pension beziehen.

Bislang konnten Pensionistinnen und Pensionisten faktisch von solchen Angeboten ausgeschlossen sein. Kritik an dieser Ungleichbehandlung kam nicht nur von Betroffenen und Leistungserbringern, sondern auch vom Rechnungshof, der bereits im November 2024 auf die Benachteiligung hingewiesen hatte. Die Gesetzesänderung beendet nach Angaben lokaler Anbieter eine seit Jahrzehnten bestehende Regelungslücke.

Lokale Angebote und Bedeutung für Patientinnen und Patienten

Die Stadtwerke Bruck, die in Bruck an der Mur ambulante Reha-Leistungen anbieten, begrüßten die Änderung. Silvia Wolfsteiner, Geschäftsfeldleiterin der ambulanten medizinischen Reha der Stadtwerke Bruck, wertet die Neuregelung als „Meilenstein“:

„Mehr als zwei Jahrzehnte haben wir gemeinsam mit zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern für diese Gleichstellung gekämpft. Dass Menschen nach einer Erkrankung allein aufgrund ihres Pensionsstatus keine wohnortnahe ambulante Rehabilitation erhalten sollten, war medizinisch nie nachvollziehbar. Nach 27 Jahren ist diese Ungleichbehandlung nun endlich beseitigt.“

Für ältere Patientinnen und Patienten bringt die ambulante Reha laut lokalen Fachleuten mehrere Vorteile: Die Therapie kann in das vertraute Umfeld integriert werden, soziale Kontakte und familiäre Unterstützung bleiben erhalten, und ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt ist nicht immer nötig. Das kann für die Genesung und Lebensqualität besonders wichtig sein.

Konkrete Auswirkungen für Bruck an der Mur

  • Zugang: Pensionistinnen und Pensionisten können sich nun formal für ambulante Reha-Maßnahmen anmelden und diese in Anspruch nehmen.
  • Versorgungsdichte: Bestehende ambulante Angebote, etwa jene der Stadtwerke Bruck, erhalten potenziell mehr Nachfrage aus der älteren Bevölkerung.
  • Versorgungskontinuität: Ambulante Reha ermöglicht kürzere Unterbrechungen im Alltag und erleichtert die Einbindung von Angehörigen in den Rehaprozess.

Welche konkreten Kapazitäten in Bruck an der Mur kurzfristig geschaffen oder ausgebaut werden, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor. Lokale Anbieter haben allerdings in der Vergangenheit auf den höheren Bedarf besonders im ländlichen Raum hingewiesen.

Hintergrund: Rechnungshof und jahrelanger Einsatz

Der Rechnungshof hatte 2024 festgestellt, dass die Rechtslage für Pensionsbezieher ungünstiger war als für aktiv Versicherte. Diese Auffassung beschleunigte offenbar den politischen Druck zur Korrektur. In Bruck an der Mur wurde dieser Umstand besonders kritisch gesehen, weil wohnortnahe Angebote für ältere Menschen in der Region oft die einzige realistische Option darstellen.

Datum / Ereignis Wesentliche Aussage
November 2024 Rechnungshof kritisiert Ungleichbehandlung
30. Juli (2026) Anspruch auf ambulante Reha für Pensionistinnen/Pensionisten im Budgetbegleitgesetz verankert

Für die Betroffenen in Bruck an der Mur bleibt nun die Frage, wie rasch Termine und Strukturen angepasst werden. Anbieter wie die Stadtwerke Bruck werden dafür sorgen müssen, dass Zugangswege, Informationsangebote und gegebenenfalls Personalressourcen geprüft werden, um die neue Anspruchslage umzusetzen.

In den kommenden Wochen werden voraussichtlich Detailinformationen von Krankenkassen, Leistungserbringern und der Gemeinde folgen, wie der Zugang konkret organisiert wird und welche Voraussetzungen Patientinnen und Patienten erfüllen müssen. Bis dahin bleibt die Gesetzesänderung ein wichtiger rechtlicher Schritt, der die Versorgung älterer Menschen in der Region nachhaltig verbessern kann.

Die Neuregelung ist für viele Betroffene in Bruck an der Mur eine lang ersehnte Verbesserung und markiert das Ende einer seit Jahrzehnten beklagten Benachteiligung.

David Zöhrer
David KI Korrespondent Steiermark online

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