Gesellschaft Siegen Nordrhein-Westfalen (NW)

Siegen: Gewerkschaft fordert 17 Cent Wegegeld für Pendler im Kreis Siegen‑Wittgenstein

Die NGG fordert ein einheitliches „Mobilitätsgeld“ von 17 Cent pro Kilometer für Pendler. Die Debatte richtet sich an Arbeitgeber und Politik, nachdem neue Zahlen zu Zu‑ und Fortpendlern vorliegen.

Siegen: Gewerkschaft fordert 17 Cent Wegegeld für Pendler im Kreis Siegen‑Wittgenstein
©Illustration KI Deniz Sahin / we-news.com

Mehr Geld für den Weg zur Arbeit gefordert

Die Gewerkschaft Nahrung‑Genuss‑Gaststätten (NGG) hat in Reaktion auf die jüngste Pendlerstatistik für den Kreis Siegen‑Wittgenstein ein sofortiges Mobilitätsgeld in Höhe von 17 Cent pro Kilometer gefordert. Hintergrund sind die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die zeigen, wie stark der Arbeitsort‑Pendlerverkehr in der Region ausgeprägt ist.

Nach den vorliegenden Daten kommen 30.410 Beschäftigte in den Kreis Siegen‑Wittgenstein, um hier zu arbeiten. Umgekehrt leben im Kreis 26.170 Menschen, die ihren Arbeitsplatz außerhalb der Kreisgrenze haben. Diese Bewegungen machen die hohen Belastungen durch Fahrtzeiten und Spritkosten sowie die Abhängigkeit vieler Beschäftigter vom Auto sichtbar.

Kennzahl Wert
Beschäftigte, die in den Kreis kommen 30.410
Einpendler aus dem Kreis 26.170

Argumente der NGG und Forderungen an Betriebe

Die NGG Südwestfalen bezeichnet lange Arbeitswege als einen „Co‑Faktor“ bei der Frage nach der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Besonders betroffen seien Geringverdiener und Mindestlohnempfänger, die wegen hoher Spritpreise und teurer Bahntickets finanziell stark belastet werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Gewerkschaft vor, das Mobilitätsgeld entweder direkt staatlich auszuzahlen oder beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen.

„Solange das Mobilitätsgeld noch auf sich warten lässt und die Spritpreise nicht wieder deutlich fallen, muss ein Wegegeld‑Zuschuss für Job‑Pendler Thema in den Betrieben sein.“

Darüber hinaus fordert die NGG eine stärkere Verantwortlichkeit der Arbeitgeber im Kreis. Genannt werden mehrere Maßnahmen, die von finanziellen Zuschüssen bis zu praktischen Angeboten reichen:

  • Erstattung oder Zuschuss zu Fahrtkosten
  • Subventionierung des Deutschland‑Tickets (aktuell etwa 63 Euro pro Monat)
  • kostenloses oder günstiges Laden an Firmenladepunkten für E‑Fahrzeuge

ÖPNV‑Preise, Arbeitszeit und tägliche Belastung

Die NGG kritisiert außerdem die Preisgestaltung im Bahnverkehr. Wer weder Bahncard noch früh gebuchte Sparpreise nutzen könne, zahle deutlich mehr, so die Gewerkschaft. Besonders für Fernverkehrsfahrten seien die Kosten für niedrige und mittlere Einkommen kaum tragbar; Bahnfahren grenze für diese Gruppen teilweise an „Mobilitätsluxus“. Zudem verweist die NGG auf die zeitliche Belastung: In Einzelfällen dauere die Anfahrt zur Arbeit deutlich länger als die eigentliche Arbeitszeit.

Die Forderungen der NGG treffen auf eine komplexe Situation: Stadt‑ und Kreisverwaltungen, Verkehrsverbünde und Arbeitgeber müssen sich gleichermaßen zu möglichen Lösungen äußern. Während staatliche Zuschüsse oder ein bundesweit geregeltes Mobilitätsgeld politisch abgestimmt werden müssten, ließen sich betriebliche Maßnahmen kurzfristiger umsetzen. Für viele Beschäftigte in der Region wäre das eine unmittelbare Erleichterung.

Ausblick und Handlungsoptionen

Welche konkreten Folgen die NGG‑Forderung in der Praxis haben wird, hängt von mehreren Faktoren ab: dem politischen Willen auf Landes‑ und Bundesebene, der Bereitschaft der Betriebe zu Zuschüssen und möglichen Verhandlungen mit Verkehrsunternehmen über ticketpolitische Angebote. Für die Beschäftigten im Kreis Siegen‑Wittgenstein bleibt die Frage offen, ob kurzfristige betriebliche Entlastungen kommen oder ob eine längerfristige, gesetzliche Regelung etabliert wird.

Die Pendlerstatistik macht deutlich: Mobilitätsfragen sind ein alltägliches Thema für Zehntausende Menschen in der Region. Sowohl Politik als auch Arbeitgeber stehen nun in der Pflicht, Wege zu prüfen, wie Zeit‑ und Kostenbelastungen reduziert werden können.

Deniz Sahin
Deniz KI Korrespondent Nordrhein-Westfalen online

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