Das Kabinett der Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Entwurf für eine umfassende Krankenhausreform gebilligt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollen künftig sechs neue Versorgungsregionen die Grundlage für die Krankenhausplanung bilden; zugleich werden Qualitätsanforderungen, Personal- und Ausstattungsstandards sowie Fallzahlen als Voraussetzung für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen verbindlich festgeschrieben.
Regionale Neuordnung statt starrer Kreisgrenzen
Die geplanten Versorgungsregionen orientieren sich nach Angaben der Ministerin nicht allein an Verwaltungsgrenzen, sondern an tatsächlichen Patientenströmen. Als Beispiel nennt das Ministerium die Versorgungsregion Süd-West, die unter anderem die Kreise Pinneberg und Steinburg sowie die Stadt Norderstedt umfasst. Zentraler Standort in dieser Region soll das Klinikum Itzehoe sein.
„Bundesvorgaben würden damit in Landesrecht übertragen. Das sei die rechtliche Basis für einen neuen Krankenhausplan,“
erklärte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) zur Begründung des Gesetzentwurfs. Der Entwurf sieht vor, dass Kliniken Leistungen ab 2027 nur noch anbieten und abrechnen dürfen, wenn sie die festgelegten Qualitätskriterien erfüllen – etwa in Bezug auf Personal, technische Ausstattung und Mindestfallzahlen.
Freie Krankenhauswahl bleibt erhalten
Wichtig für Patienten: Nach Angaben der Ministerin soll die freie Wahl des Krankenhauses trotz der Reform erhalten bleiben. Zugleich soll die Landesplanung transparenter regeln, welche Kliniken welche Leistungen künftig vorhalten dürfen. Die Behörden wollen damit Konzentrationsprozesse lenken und gleichzeitig die Qualität der Versorgung sichern.
Psychiatrie erhält eigene Regelungen
Die Reform knüpft an die jüngere Bundesgesetzgebung an, berücksichtigt aber eine Ausnahme: Die Bundesvorgaben umfassen nicht die psychiatrischen Fachgebiete. Deshalb schafft das Land eigene Rechtsgrundlagen für die Einführung landeseigener psychiatrischer Leistungsgruppen sowie für deren Zuweisungs- und Steuerungsverfahren.
Zeitplan und parlamentarisches Verfahren
Der Gesetzentwurf geht nun in den Landtag; die Landesregierung plant laut Ministerium, die Reform noch in diesem Jahr umzusetzen. Die verbindlichen Leistungsgruppen und die damit verbundenen Planungsregeln sollen die Grundlage für einen neuen Krankenhausplan werden, der die Leistungsstruktur der Kliniken abbildet und verbindlich festlegt.
| Schlüsselpunkt | Angabe |
|---|---|
| Anzahl Versorgungsregionen | 6 |
| Beginn verbindlicher Qualitätskriterien | 2027 |
| Geplantes Inkrafttreten der Reform | Ende 2026 (Umsetzung laut Ministerium) |
Auswirkungen für Kliniken, Personal und Patienten
Für Krankenhäuser bedeuten die neuen Regeln sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Kliniken, die die geforderten Qualitätsstandards erfüllen, können künftig gezielter bestimmte Leistungen anbieten und abrechnen. Für kleinere Häuser oder für Leistungsbereiche mit niedrigen Fallzahlen kann dies jedoch Einschränkungen oder einen erforderlichen Strukturwandel bedeuten.
- Für Patientinnen und Patienten bleibt die freie Wahl des Krankenhauses bestehen.
- Künftige Leistungsangebote von Kliniken sind an Qualitätskriterien, Personal- und Ausstattungsstandards geknüpft.
- Psychiatrische Versorgung wird landesspezifisch geregelt.
Aus Sicht der Landesregierung soll die Reform die Planbarkeit für die Versorgung verbessern und zugleich die Versorgungsqualität landesweit anheben. Kritiker könnten in einer stärkeren Zentralisierung das Risiko sehen, dass wohnortnahe Angebote reduziert werden. Genauere Regeln zu Übergangsfristen, Fördermöglichkeiten oder Ausgleichsmechanismen enthalten die bisherigen Angaben des Ministeriums nicht; diese Punkte werden im parlamentarischen Verfahren voraussichtlich Thema sein.
Was Patientinnen und Patienten jetzt wissen sollten
Für akut Erkrankte und Notfälle ändert sich zunächst nichts: Die freie Krankenhauswahl bleibt erhalten und akute Behandlungen werden wie bisher versorgt. Langfristig können sich durch die Reform jedoch Verschiebungen in der lokalen Leistungsstruktur ergeben — etwa wenn bestimmte hochspezialisierte Leistungen an größere Zentren gebündelt werden.
Der Gesetzentwurf ist nun Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Landtag. Dort werden Abgeordnete und Betroffene die Details, Übergangsregelungen und mögliche Förderinstrumente diskutieren müssen, bevor der neue Krankenhausplan die konkrete Leistungsstruktur der Kliniken in Schleswig-Holstein festlegt.
Malte Boysen
Korrespondent Schleswig-Holstein