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Prozess in Flensburg: Angeklagter bestreitet, Richterin sieht geplantes Handeln

Im Prozess vor dem Amtsgericht Flensburg steht der Tod eines Pudelmischlings im Mittelpunkt. Der 38-jährige Angeklagte bestritt zunächst die Tötung, die Richterin sah jedoch Widersprüche und ein geplantes Vorgehen. Spaziergängerin hatte den Hund im April 2025 aufgehängt gefunden.

Prozess in Flensburg: Angeklagter bestreitet, Richterin sieht geplantes Handeln
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

Gerichtsverhandlung um getöteten Hund in Flensburg

Vor dem Amtsgericht Flensburg wurde am Dienstagvormittag der Fall des im Frühjahr 2025 tot aufgefundenen Pudelmischlings verhandelt. Der 38 Jahre alte Angeklagte, gegen den die Staatsanwaltschaft klagt, bestritt während der Verhandlung zunächst die Tat, geriet jedoch nach Angaben des Gerichts wiederholt in Widersprüche. Die Richterin wertete das Verhalten des Beschuldigten als Hinweis auf ein geplantes Handeln aus niedrigeren Motiven.

Die Tat hatte im April 2025 in einem Waldstück bei Flensburg große Aufmerksamkeit ausgelöst, nachdem eine Spaziergängerin den kleinen Rüden aufgehängt an einem Baum entdeckt hatte. Die Obduktion ergab gemäß Gerichtsaussagen eine Todesursache durch Strangulation.

  • Hund „Buddy“ wurde im April 2025 in einem Wald bei Flensburg gefunden.
  • Der Angeklagte (38) bestritt die Tat, die Richterin sah Widersprüche.
  • Als Motive nannte die Staatsanwaltschaft unter anderem das „Genervtsein" des Angeklagten und Umzugspläne in eine hundefreie Wohnung.

Verlauf der Aussagen und Reaktion des Angeklagten

Der Angeklagte gab an, er habe das Tier nicht getötet, sondern habe es zum Einschläfern bringen wollen. Er behauptete, dabei einen Bekannten getroffen zu haben, der den Hund übernommen habe. Nach Ansicht der Richterin ergaben sich aus dieser Behauptung sowie aus dem Verhalten nach dem Fund des Hundes Zweifel an der Darstellung. Die Richterin sah die Existenz des von ihm benannten Bekannten als fraglich an.

„Ich wollte sagen, dass es mir leidtut, was das verursacht hat und wie das gekommen ist.”

Diese kurze Entschuldigung äußerte der Angeklagte, als ihm vor der Urteilsverkündung das letzte Wort eingeräumt wurde. Weitere Angaben machte er nicht.

Widersprüche und mögliche Motive

Die Staatsanwaltschaft führte in ihrem Plädoyer aus, dass der Angeklagte geplant gehandelt habe. Als Motive nannte sie das angebliche „Genervtsein” des Mannes von dem Hund sowie den Umstand, dass er und seine Partnerin in eine Wohnung ziehen wollten, in der Hunde nicht erlaubt seien. Die Richterin folgte dieser Bewertung in ihrer Begründung und bezeichnete das Vorgehen als aus egoistischen, niederen Motiven erfolgt.

Datum Ereignis
Frühjahr 2025 / 1. April 2025 Spaziergängerin findet Hund aufgehängt im Wald bei Flensburg; Obduktion: Strangulation
11. August 2026 Verhandlung und Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht Flensburg

Während der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte mehrfach unterschiedliche Versionen geliefert, so die Gerichtsprotokolle. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Ablauf spreche gegen eine spontane Handlung oder einen Unfall und stattdessen für eine vorsätzliche Tat.

Lokale Folgen und Reaktionen

Der Fall hatte bereits bundesweit Empörung ausgelöst, als die Umstände der Tötung öffentlich wurden. Für die lokale Öffentlichkeit und das Tierheim in Flensburg war der Fund des toten Hundes ein belastendes Ereignis. Der Prozess vor dem Amtsgericht zielte nun darauf ab, die Verantwortlichkeit rechtlich zu klären und die Tat entsprechend zu bewerten.

Das Verfahren zeigt, dass der Umgang mit Tierschutzdelikten nicht nur Emotionen weckt, sondern auch vor Gericht detailliert geprüft wird. Die Entscheidung des Amtsgerichts sowie die Begründung der Richterin unterstreichen die juristische Aufarbeitung solcher Vorfälle in der Region.

Die Verhandlung endete mit der Urteilsverkündung am Dienstag. Weitere rechtliche Schritte oder Reaktionen von Beteiligten wurden im Verhandlungssaal nicht mitgeteilt.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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