Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Carsten Günther, könnte das Amt in Münster nach nur rund einem Jahr wieder verlassen und zur Führung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückkehren. Das OVG teilte auf Nachfrage mit, Günther stehe für die entsprechende Aufgabe „bereit“, sollte die zuständigen Gremien ihn wählen.
Hintergrund der möglichen Personalentscheidung
Nach Berichten verschiedener Medien, darunter die FAZ, ist Günther als künftiger Präsident des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen. Der 56-Jährige war erst Ende Februar offiziell in sein Amt am OVG NRW eingeführt worden; seit August des Vorjahres leitet er das oberste Verwaltungsgericht des Landes.
„Günther stehe bereit für den Posten in Leipzig, falls die Entscheidung auf ihn fallen sollte“,
Erst nach der Wahl im zuständigen Richterwahlausschuss und einer Bestätigung durch das Bundeskabinett wäre eine endgültige Entscheidung getroffen. Das NRW-Justizministerium nannte den 15. Oktober als Termin für die Bundesrichterwahl. Im Anschluss müsste die Bundesregierung den Gewählten formell ernennen; erst dann könnte die bisherige Stelle des Betreffenden neu ausgeschrieben werden.
Weggang nach kurzer Amtszeit und vorheriger Laufbahn
Günthers möglicher Wechsel würde bedeuten, dass die Leitung des OVG NRW erneut neu besetzt werden müsste. Der Richter brachte umfangreiche Erfahrung mit: Er war seit 2000 am Verwaltungsgericht Köln tätig, später Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf und bereits von 2009 bis 2013 Richter am OVG Münster. 2015 wurde er an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig berufen, von wo aus er nun erneut an die Spitze zurückkehren könnte.
Langwierige Vorgeschichte der OVG-Besetzung in NRW
Die Spitze des OVG NRW war bis 2021 über Jahre hinweg nicht dauerhaft besetzt. Es hatte einen intensiven Kandidatenstreit gegeben, der mehrere Gerichtsebenen involvierte; der Streit zog sich bis vor das Bundesverfassungsgericht und führte zu einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Die jüngste Besetzung durch Günther schloss diese Phase formell ab, doch ein erneuter Wechsel könnte die institutionelle Kontinuität erneut in Frage stellen.
Welche Schritte folgen bei einer Wahl?
Das Verfahren, sollte Günther gewählt werden, umfasst mehrere Stufen:
- Wahl durch den Richterwahlausschuss (geplant am 15. Oktober).
- Ernennung durch die Bundesregierung.
- Ausschreibung der anschließend freiwerdenden Stelle am OVG NRW.
Bis zur formalen Ernennung bleibt jede Entscheidung vorläufig; Medienberichte über Personalvorschläge müssen durch die genannten Gremien bestätigt werden.
Mögliche Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen
Ein erneuter Chefwechsel am OVG hätte praktische Folgen für die Führungsarbeit des Gerichts und könnte personelle Anpassungen in der Verwaltung und bei den Senatszusammensetzungen nach sich ziehen. Öffentliche Verfahren und Zuständigkeiten der Gerichtsbarkeit blieben zwar unberührt, das Profil des Gerichts könnte aber durch die Führungspersönlichkeit mitgeprägt werden.
| Datum / Zeitraum | Ereignis |
|---|---|
| 2015 | Berufung Günthers an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig |
| 2009–2013 | Richtertätigkeit am OVG Münster |
| August (Vorjahr) | Übernahme der Leitung des OVG NRW |
| Ende Februar (dieses Jahres) | Offizielle Einführung als Präsident des OVG NRW |
| 15. Oktober | Geplanter Termin für die Bundesrichterwahl |
Die mögliche Besetzung der Spitze des Bundesverwaltungsgerichts durch Günther würde einen Wechsel nicht nur für den Seniorschutz der Gerichte bedeuten, sondern auch die Frage aufwerfen, wie Kontinuität und Leitungserfahrung in Nordrhein-Westfalen langfristig gesichert werden können. Bis zur formellen Entscheidung bleiben jedoch Spekulationen über Personalwechsel Gegenstand der Berichterstattung.
Weitere Entscheidungen hängen nun vom Ablauf im Richterwahlausschuss und der Bundeskabinettsbestätigung ab. Sollte die Wahl auf Günther fallen, bleibt abzuwarten, wann die Ausschreibung für sein bisheriges Amt am OVG NRW erfolgt und wie die Nachfolgeregelung ausgestaltet wird.