Düsseldorf/Köln. Die grüne Landesministerin für Flüchtlinge und Integration, Verena Schäffer, hat die Kölner Ausländerbehörde dafür gerügt, dass sie einem offenbar vorliegenden Angebot zur Unterstützung bei Abschiebungen nicht gefolgt sei. Nach Recherchen einer regionalen Zeitung soll die Stadtverwaltung Hilfe bei der Beschaffung von EU-Reisedokumenten für Menschen aus Westbalkanstaaten zurückgewiesen haben. Die Stadt erklärt, den Fall derzeit zu prüfen.
Ministerin fordert konsequente Überprüfung
Schäffer betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, es sei unverständlich, weshalb eine kommunale Behörde auf ein solches Angebot verzichte. Sie verwies zugleich auf die rechtliche Situation: Duldungen könnten nicht unbegrenzt fortgeschrieben werden. Nach Auffassung der Ministerin gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis die regelmäßige Prüfung, ob Gründe für eine Duldung noch bestehen und ob gegebenenfalls eine vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen sei.
"Duldungen können nicht einfach fortgeschrieben werden. Wenn Duldungsgründe nicht mehr vorliegen, ist die vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen."
Die Ministerin ergänzte, dass Prüfungen auch die Überprüfung von Bleibeperspektiven umfassen müssten – etwa bei Personen, die gut integriert seien und einer Ausbildung oder Arbeit nachgehen. Diese Aussage setzt ein Spannungsfeld in den Fokus, das zwischen humanitären Erwägungen, Integrationsleistungen der Betroffenen und rechtlichen Vollzugsanforderungen besteht.
Was genau war angeboten worden?
Nach den vorliegenden Informationen hatte die Zentrale Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld im Auftrag des NRW-Flüchtlingsministeriums angeboten, für etwa 500 ausreisepflichtige Personen aus Westbalkanstaaten notwendige EU-Reisedokumente zu beschaffen. Dieses Angebot datiert aus dem Jahr 2024. Ziel der Maßnahme war offenbar, die Voraussetzungen für die Rückführung von Personen zu schaffen, deren Duldungsgründe weggefallen seien.
Die Kölner Stadtverwaltung habe diese Unterstützung zur Vorbereitung von Abschiebungen abgelehnt, berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger. Zu den Gründen für die Ablehnung äußerte die Stadt bislang nicht im Detail; sie gibt an, den Sachverhalt zu prüfen.
Praktische und rechtliche Dimensionen
Hinter dem Vorgang stehen mehrere Ebenen: Zum einen die praktische Frage, wie Beschaffungen von Passersatzpapieren und Reisedokumenten organisiert werden können. Zum anderen die politische und rechtliche Debatte darüber, wie Kommunen mit Menschen umgehen, die einerseits integriert wirken, andererseits ausreisepflichtig sind.
- Wer bietet die Unterstützung an: Zentrale Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld im Auftrag des NRW-Fluchtministeriums.
- Für wen war das Angebot gedacht: Personen aus Westbalkanstaaten mit ausreisepflichtigem Status.
- Umfang: Angeblich rund 500 Personen (Angebot aus 2024).
Die Beschaffung von Reisedokumenten ist oft ein langwieriger Prozess, der Kooperation mit Herkunftsbehörden und diplomatischen Stellen erfordert. Ablehnungen seitens einer Kommune können daher erhebliche Folgen haben, etwa Verzögerungen bei Verwaltungsverfahren sowie politische Spannungen zwischen Landes- und Kommunalbehörden.
Reaktionen und politischer Kontext
Die Veröffentlichung der Recherchen und die anschließende Kritik der Landesministerin bringen die Praxis kommunaler Ausländerbehörden in den Blick. Während das Land Unterstützung bei der Dokumentenbeschaffung als pragmatisches Mittel zur Durchsetzungsfähigkeit bezeichnet, könnten kommunale Behörden andere Prioritäten setzen – zum Beispiel den Erhalt der sozialen Stabilität oder individuelle Härtefallprüfungen.
Die Stadt Köln hat angekündigt, den Vorgang intern zu prüfen. Konkrete Zeitpläne oder Ergebnisse dieser Prüfung nannte die Verwaltung bisher nicht. Sollte sich bestätigen, dass ein Angebot zur Unterstützung bei Abschiebungen vorsätzlich abgelehnt wurde, könnten politische Auseinandersetzungen zwischen Landesregierung und Kommune folgen.
| Angebot | Auftraggeber | Zielgruppe | Jahr | Anzahl |
|---|---|---|---|---|
| Beschaffung von EU-Reisedokumenten | Zentrale Ausländerbehörde Kreis Coesfeld (im Auftrag des NRW-Fluchtministeriums) | Ausreisepflichtige Personen aus Westbalkan | 2024 | rund 500 |
Für Betroffene und deren Unterstützer bleiben offene Fragen: Welche Kriterien legte die Kölner Ausländerbehörde zugrunde? Wurden individuelle Bleibeperspektiven oder humanitäre Aspekte bewertet? Und wie will das Land künftig die Zusammenarbeit mit Kommunen verbessern, damit rechtliche Vorgaben einheitlich umgesetzt werden?
Die Debatte ist exemplarisch für die Herausforderungen der Migrationsverwaltung in NRW: Sie fordert klare Absprachen zwischen Landes- und Kommunalbehörden, transparente Entscheidungswege und eine Balance zwischen Rechtsdurchsetzung und sozialer Verantwortung.