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Krankenhausreform: Lübecker Regionalkonferenz legt Zielbild für die Region Süd vor

In Lübeck hat das Kieler Gesundheitsministerium die erste Regionalkonferenz zur Krankenhausreform in Schleswig‑Holstein durchgeführt. 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Kliniken, Kommunen und Politik erörterten das vorgestellte Versorgungsmodell für die Region Süd; verbindliche Entscheidungen sind für Ende des Jahres geplant.

Krankenhausreform: Lübecker Regionalkonferenz legt Zielbild für die Region Süd vor
©Illustration KI Malte Boysen / we-news.com

In Lübeck ist am Montag die erste von mehreren Regionalkonferenzen zur geplanten Krankenhausreform in Schleswig‑Holstein abgehalten worden. Nach Angaben des Kieler Gesundheitsministeriums nahmen etwa 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Kliniken, Kommunen und der Politik der Region teil. Bürgerinnen und Bürger konnten die Veranstaltung per Livestream verfolgen.

Was diskutiert wurde

Zentrales Thema der Konferenz war das vom Ministerium vorgestellte Versorgungsmodell für die Region Süd. Diese Region umfasst nach Ministeriumsangaben die Stadt Lübeck sowie die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg und beinhaltet insgesamt zwölf Krankenhausstandorte. Es ging darum, welche Häuser künftig welche Aufgaben übernehmen sollen und wie sich die Leistungsstrukturen wandeln werden.

Das Ministerium betont, die Reform ziele auf einen strukturellen Wandel: Komplexe und planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden, während die flächendeckende Grund- und Notfallversorgung über kleinere Kliniken und sektorenübergreifende Versorgungszentren gesichert werden soll. Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern werde künftig strengen Qualitätskriterien unterliegen.

Fristen und Verfahren

Nach Angaben des Ministeriums können Krankenhäuser vom 21. September bis zum 31. Oktober im Rahmen eines Anhörungsverfahrens nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für bislang negativ bewertete Leistungsgruppen doch erfüllen. Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen soll Ende des Jahres erfolgen und zum 1. Januar 2027 wirksam werden.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) machte deutlich, wie das Ministerium die Kommunikation gestalten möchte. Sie betonte die Bedeutung von Transparenz und früher Information gegenüber den Betroffenen.

„Dieses Zielbild ist noch nicht in Stein gemeißelt“

Die Ministerin kündigte an, Entwicklungen so früh und offen wie möglich zu kommunizieren, um Einrichtungen und Kommunen Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass die dargestellten Zielbilder noch veränderbar seien.

Konkrete Funktionen der Standorte

Für die Region Süd beschrieb das Ministerium erste Schwerpunkte: Die Stadt Lübeck solle demnach die hochspezialisierte Versorgung bündeln und eine wichtige Funktion für angrenzende Kreise übernehmen. Die Krankenhäuser in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg sollen demgegenüber eher zur Sicherstellung der Grund‑ und Notfallversorgung beitragen.

  • Lübeck: Bündelung hochspezialisierter Leistungen
  • Stormarn: Fokus auf Grund‑ und Notfallversorgung
  • Herzogtum Lauenburg: Beitrag zur flächendeckenden Versorgung
Versorgungsregion Erklärte Rolle Anmerkung
Region Süd Lübeck: Spezialisierte Versorgung; Stormarn & Herzogtum Lauenburg: Grund‑/Notfallversorgung 12 Krankenhausstandorte insgesamt

Reaktionen und Bedeutung vor Ort

Vertreterinnen und Vertreter aus Kliniken und Kommunen nahmen nach Ministeriumsangaben an der Konferenz teil. Für viele Beteiligte geht es bei den Diskussionen um wirtschaftliche Konsequenzen der Neuzuordnung ebenso wie um die Frage, wie die Versorgung für die Bevölkerung im ländlicheren Teil der Region erhalten bleibt.

Die Möglichkeit, im Anhörungsverfahren zusätzlichen Nachweis zu erbringen, ist für betroffene Krankenhäuser bedeutend: Ein positiver Ausgang kann Einfluss auf die Zuweisung von Leistungsgruppen und damit auf künftige Ausstattungen und Finanzierungsfragen haben. Umgekehrt drohen bei negativ bestätigten Bewertungen Einschränkungen in Angebotsbereichen.

Ausblick

Die Regionalkonferenz in Lübeck ist der Auftakt einer Reihe von Veranstaltungen, mit denen das Ministerium die Reform in den Regionen erörtern will. Die Frist für Stellungnahmen und Nachweise läuft bis Ende Oktober, die endgültigen Entscheidungen sollen anschließend noch dieses Jahr getroffen werden.

Für Betroffene bedeutet das: In den kommenden Wochen sollten Krankenhäuser und Kommunen prüfen, ob sie zusätzliche Nachweise vorlegen können. Bürgerinnen und Bürger können die weiteren Konferenzen verfolgen und sich über lokale Gremien informieren, wie sich die Änderungen konkret auf die Versorgung vor Ort auswirken werden.

Eine klare, zeitnahe Information durch das Ministerium bleibt für Kommunen, Klinikleitungen und Patienten gleichermaßen zentral, um Übergänge zu planen und Versorgungslücken zu vermeiden.

Malte Boysen
Malte KI Korrespondent Schleswig-Holstein online

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