Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat entschieden, dass der 1. FC Köln sein Trainingszentrum wie geplant ausbauen darf. Der 7. Senat wies die Klagen einer Bürgerinitiative und des Naturschutzbundes NABU Deutschland gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln zurück. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig; eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bleibt möglich.
Gericht sieht keine Verfahrensfehler
In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Jens Saurenhaus deutlich gemacht, dass der Senat bei der Aufstellung des Bebauungsplans keine Mängel feststellen könne. Konkret fanden die Richter demnach keine Fehler bei der Bewertung der von den Klägern vorgebrachten Punkte zu Insekten- oder Fledermausschutz sowie zu Lärm und Verkehrsprognosen.
- Klageführer: eine Bürgerinitiative und NABU Deutschland
- Strittige Maßnahmen: Erweiterung der Trainingsplätze und Neubau eines Funktionsgebäudes
- Hauptstreitpunkte: Schutz des Grüngürtels, Auswirkungen auf Insekten und Fledermäuse, Lärm- und Verkehrsentwicklung
Die Richter ließen eine Revision nicht zu; gegen die Nichtzulassung kann jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Entscheidung des OVG bildet damit einen bedeutenden Etappensieg für den Verein und die städtische Planung, unterliegt aber noch möglichen weiteren Rechtsmitteln.
Reaktionen aus Verein und Stadt
Die Führung des 1. FC Köln begrüßte das Urteil. Der Präsident des Vereins stellte das Urteil als Beginn einer gemeinsamen Aufgabe dar und betonte die Absicht, Naturschutz und Sport miteinander zu verbinden. In seiner Stellungnahme rief der Verein die Stadtgesellschaft zur Mitarbeit auf und kündigte an, den Grüngürtel durch gezielte Maßnahmen stärken zu wollen.
"Wir begreifen das heutige Urteil als Startschuss für eine große, gemeinsame Aufgabe ... Lasst uns jetzt gemeinsam unseren Kölner Grüngürtel, die grüne Lunge unserer Stadt, reparieren und ausbauen!"
Die Stadt Köln hatte den Bebauungsplan aufgestellt mit der Auffassung, die erforderlichen naturschutzrechtlichen und verkehrlichen Bewertungen seien sachgerecht durchgeführt worden. Das OVG bestätigte diese Herangehensweise in seiner Entscheidung.
Konflikt um historischen Grüngürtel
Naturschützer hatten vor einem Verlust einer historischen Grünfläche im Kölner Grüngürtel gewarnt. Der Grüngürtel, der in der Debatte als wichtige „grüne Lunge“ der Stadt bezeichnet wird, sei über Jahrzehnte durch Versiegelung vielfach zerschnitten worden, argumentierten Kritiker. Die Kläger bemängelten insbesondere mögliche Folgen für Insekten- und Fledermauspopulationen sowie die zu erwartenden Lärm- und Verkehrsbelastungen.
Das OVG stellte demgegenüber fest, dass die Stadt in ihren Abwägungen keine erkennbaren Fehler gemacht habe. Damit bestätigte das Gericht die Bewertung der Verwaltung in allen wesentlichen Punkten, die von den Naturschutzverbänden vorgebracht worden waren.
| Instanz | Kläger | Entscheidung |
|---|---|---|
| OVG Münster (7. Senat) | Bürgerinitiative, NABU Deutschland | Klagen abgewiesen; Revision nicht zugelassen |
Für Köln bedeutet das Urteil, dass die planrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Geißbockheims nun bestehen. Gleichzeitig bleibt die Angelegenheit aufgrund möglicher Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht weiterhin offen. In der Stadt dürfte die Debatte nun in eine andere Phase übergehen: weg von der Frage der Zulässigkeit hin zu konkreten Schritten bei Umsetzung, Ausgleichsmaßnahmen und Dialog mit Naturschutzakteuren.
Lokale Akteure und Anwohner werden aufmerksam verfolgen, wie Verein und Stadt ihre Versprechen zur Stärkung von Naturschutz und Breitensport konkretisieren. Die juristische Auseinandersetzung ist vorerst verloren, die politische und gesellschaftliche bleibt weiter im Raum.