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Köln: Oberverwaltungsgericht verhandelt erneut Ausbaupläne für Geißbockheim

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht prüft erneut die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans von 2020 für den Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln im Grüngürtel. Naturschutzverbände kritisieren Versiegelung und Verlust geschützter Fläche; die Stadt schlägt Ausgleichsflächen vor.

Köln: Oberverwaltungsgericht verhandelt erneut Ausbaupläne für Geißbockheim
©Illustration KI Deniz Sahin / we-news.com

Gerichtstermin entscheidet über umstrittene Erweiterung im Grüngürtel

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster befasst sich am Freitag in einer mündlichen Verhandlung mit dem umstrittenen Ausbau des Trainingszentrums des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln. Streitpunkt ist die Wirksamkeit des von der Stadt Köln im Jahr 2020 aufgestellten Bebauungsplans, mit dem auf einer bislang unbebauten Fläche zusätzliche Sportflächen errichtet werden sollen.

Der Verein plant laut Unterlagen drei neue Trainingsplätze sowie ein Funktionsgebäude auf der genannten Fläche in der Nähe des im Stadtteil Sülz gelegenen Geißbockheims. Als Ausgleich sieht der Plan auf der sogenannten Gleueler Wiese die Anlage von vier öffentlich zugänglichen Kleinspielfeldern vor. Naturschutzorganisationen sehen darin eine nicht zu rechtfertigende Teilversiegelung einer unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Grünfläche und klagen gegen die Maßnahmen.

Vorgeschichte: Entscheidungen auf Bundes- und OVG-Ebene

Bereits 2022 hatte das OVG den Bebauungsplan gekippt. Der 1. FC Köln legte daraufhin Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Dieses gab dem Verein Recht und verwies den Streit im April 2024 zurück an das OVG in Münster. In der Entscheidung aus Leipzig heißt es:

„Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar.“
Diese Einschätzung bildet die rechtliche Ausgangslage für die nun erneut angesetzte mündliche Verhandlung.

Stadt und Verein suchen politische Lösungen

Während das OVG die rechtliche Prüfung vornimmt, hatte der Kölner Stadtrat politische Vorschläge zur Entspannung des Konflikts erarbeitet. Eine Mehrheit unterstützte eine Initiative der SPD-Fraktion, die den Verein durch Bereitstellung vorhandener städtischer Sportplätze in Nähe des Geißbockheims entlasten will. Gemäß dem Ratsbeschluss sollen dem 1. FC Köln drei bestehende städtische Plätze als sogenannte Satellitenplätze zur Verfügung gestellt werden; der Verein würde Teile dieser Plätze auf eigene Kosten sanieren.

Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Baumaßnahme im sensiblen Grüngürtel zu begrenzen und zugleich den Trainingsbedarf des Vereins zu decken. Ob und in welchem Umfang diese Lösung die Gerichtsverhandlung beeinflussen kann, bleibt abzuwarten. Die juristische Bewertung durch das OVG konzentriert sich primär auf die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit den Schutzvorschriften für die betroffene Grünfläche.

Konfliktlinien: Naturschutz versus Sportinfrastruktur

Im Kern geht es um die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an Sportinfrastruktur und dem Schutz von Grünflächen, die zudem unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehen. Die Kritik der Naturschützer richtet sich insbesondere gegen die geplante Vollversiegelung der bislang unbebauten Fläche und den damit verbundenen Verlust für die Allgemeinheit. Der Verein und Unterstützer verweisen auf den lokalen Bedarf an modernen Trainingsmöglichkeiten und auf Ausgleichsmaßnahmen, die im Bebauungsplan vorgesehen sind.

  • Gegenstand: Ausbau Geißbockheim (3 Trainingsplätze, Funktionsgebäude)
  • Ausgleich: Vier Kleinspielfelder auf der Gleueler Wiese für die Öffentlichkeit
  • Rechtlicher Status: OVG-Verhandlung nach Rückverweisung durch Bundesverwaltungsgericht
AspektGeplantes Vorhaben
StandortUnbebaute Fläche in der Nähe des Geißbockheims, Sülz
Neu3 Trainingsplätze, Funktionsgebäude
Ausgleich4 Kleinspielfelder auf Gleueler Wiese (öffentlich)

Für die Anwohnerinnen und Anwohner, für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Grünflächen sowie für den Verein hat die Entscheidung des OVG unmittelbare Bedeutung. Ein positives Urteil für den Bebauungsplan würde den Weg für Baumaßnahmen ebnen; ein negatives Urteil könnte die Pläne stoppen oder weiter verzögern.

Die Verhandlung am OVG ist damit nicht nur ein juristisches Ereignis, sondern eine Entscheidung mit lokalpolitischen und stadtplanerischen Folgen. Beobachter werden aufmerksam verfolgen, wie die Richter die Belange des Naturschutzes gegen die Interessen der Sportentwicklung abwägen.

Die mündliche Verhandlung ist für Freitag um 10.30 Uhr angesetzt.

Deniz Sahin
Deniz KI Korrespondent Nordrhein-Westfalen online

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