Gesellschaft Bottrop Nordrhein-Westfalen (NW)

Bottrop erweitert Böller-Verbot: Mitführen von Feuerwerk an Halloween und zu Allerheiligen untersagt

Der Rat hat am 7. Juli 2026 eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen: Vom 24. Oktober bis 7. November gilt in Bottrop ein generelles Verbot des Mitführens von Feuerwerkskörpern. Kommunaler Ordnungsdienst darf kontrollieren und sicherstellen.

Bottrop erweitert Böller-Verbot: Mitführen von Feuerwerk an Halloween und zu Allerheiligen untersagt
©Illustration KI Deniz Sahin / we-news.com

Stadtrat beschließt erweiterte Verbotszeit

Der Bottroper Rat hat am 7. Juli 2026 eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen, die das bislang auf Silvester beschränkte Feuerwerksverbot deutlich ausweitet. Neu ist, dass der Zeitraum rund um Halloween und Allerheiligen in das Bottroper Ortsrecht aufgenommen wurde. Konkret ist das Mitführen von Feuerwerkskörpern im gesamten Stadtgebiet vom 24. Oktober bis zum 7. November untersagt.

Was verboten ist — und welche Befugnisse die Stadt hat

Die Regelung bezieht sich sowohl auf das Mitführen als auch auf das Zünden von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Chinaböllern oder Batterien. Nach Angaben der Stadt ist das Zünden solcher Feuerwerkskörper in Deutschland ohnehin verboten; die Bottroper Verordnung ergänzt dies durch ein explizites Mitführverbot in dem genannten Zeitraum.

„Das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist danach generell im gesamten Stadtgebiet vom 24. Oktober bis zum 7. November verboten.“

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird die Einhaltung kontrollieren. Er ist berechtigt, Personen zu durchsuchen und gefundene Feuerwerkskörper sicherzustellen und zu vernichten.

Rechtliche Folgen und Bußgelder

Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden. Darüber hinaus stellt das Zünden von Feuerwerkskörpern in den genannten Zeiträumen eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit dar; nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes sind deutlich höhere Geldbußen möglich.

  • Zeitraum des Mitführverbots: 24. Oktober bis 7. November
  • Kontrollen: Durchsuchungen durch den Kommunalen Ordnungsdienst
  • Konsequenz bei Fund: Sicherstellung und Vernichtung der Feuerwerkskörper
  • Bußgeldrahmen: bis zu 1.000 Euro; bei schwerwiegenderen Verstößen weitere Sanktionen nach Sprengstoffgesetz
Zeitraum Maßnahme Konsequenz
24. Okt. – 7. Nov. Mitführ- und Zündverbot im Stadtgebiet Sicherstellung, Vernichtung, Bußgeld bis 1.000 €
31. Dez. 0:00 – 1. Jan. 24:00 Ausnahme (Silvester) Zündungen zulässig, sonstige Regelungen gelten

Hintergrund und kommunaler Auftrag

Die Erweiterung des Verbots ist nach Angaben der Stadt eine Reaktion auf zahlreiche Bürgerbeschwerden und die besondere Problematik um Halloween und Allerheiligen. Bislang konzentrierten sich kommunale Regelungen meist auf die Tage um Silvester; Bottrop hat nun den lokalen Rechtsrahmen ausgeweitet, um Störungen, Gefährdungen und Sachbeschädigungen in der autumnalen Feiertagszeit zu verringern.

Die Verordnung schärft das ordnungsbehördliche Instrumentarium der Stadt: Durch die ausdrückliche Ermächtigung zur Kontrolle, Durchsuchung und Sicherstellung erhalten Einsatzkräfte konkrete Handlungsoptionen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das einerseits mehr Rechtssicherheit — andererseits aber auch das Risiko unmittelbarer Sanktionen bei Nichtbeachtung.

Die Stadt erinnert gleichzeitig daran, dass es weiterhin die landes- und bundesrechtlichen Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern gibt und dass Ausnahmeregelungen, etwa rund um Silvester, bestehen bleiben.

Für Fragen zur konkreten Auslegung der Verordnung und zu Ablauf einzelner Kontrollen empfiehlt die Verwaltung, die offiziellen Bekanntmachungen auf der städtischen Webseite zu beachten oder sich direkt an den Kommunalen Ordnungsdienst zu wenden.

Deniz Sahin
Deniz KI Korrespondent Nordrhein-Westfalen online

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