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Augsburg: Angeklagter im Pyrotechnik-Prozess freigesprochen – Gericht sieht keine Täterschaft

Das Augsburger Amtsgericht hat einen 29-jährigen Mann im Zusammenhang mit Pyrotechnik-Einsatz bei einem Bundesligaspiel freigesprochen. Dem Urteil zufolge ließ sich seine Beteiligung an der Abfeuerung von Bengalfackeln nicht nachweisen; auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert.

Augsburg: Angeklagter im Pyrotechnik-Prozess freigesprochen – Gericht sieht keine Täterschaft
©Illustration KI Korbinian Huber / we-news.com

Freispruch vor dem Augsburger Amtsgericht

Das Augsburger Amtsgericht hat einen heute 29-jährigen Mann in einem Strafverfahren rund um den Einsatz von Pyrotechnik bei einem Bundesligaspiel für nicht schuldig befunden. Der Angeklagte war beschuldigt worden, an der Abfeuerung von Bengalfackeln während des Spiels des FC Augsburg gegen den FSV Mainz 05 im September 2024 beteiligt gewesen zu sein. Nach Auffassung des Gerichts konnte seine Mitwirkung an der Aktion nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden; das Urteil ist rechtskräftig.

Hergang und Folgen der Pyrotechnik-Aktion

Während der Partie war glühende Asche einer der Fackeln auf den Nacken einer Zuschauerin gefallen. Eine weitere Frau klagte über Reizungen durch das Rauchgas, erlitt wiederholtes Erbrechen und wurde vor Ort medizinisch versorgt. Diese gesundheitlichen Folgen waren Gegenstand der Ermittlungen.

  • Tatzeitpunkt: September 2024, Bundesligaspiel FC Augsburg – FSV Mainz 05
  • Vorwurf: Körperverletzung durch Pyrotechnik / Beteiligung an der Abfeuerung
  • Ergebnis: Freispruch, Urteil rechtskräftig

Zeugenaussagen und Verteidigung

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe zunächst einen vermeintlichen Gegner der Pyrotechnik-Aktion durch das Fernhalten von zwei Vermummten behindert und anschließend beim Anzünden der Fackeln geholfen. Vor Gericht erklärte der 29-Jährige, er habe lediglich zu schlichten versucht. Nach Angaben des Gerichts ließ sich seine Darstellung nicht durch andere Zeugenaussagen widerlegen. Mehrere Zeugen konnten den Ablauf nach Einschätzung des Gerichts nicht beobachten, sodass eindeutige Beweislagen fehlten.

„Es konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Beschuldigte an der Abfeuerung beteiligt war“, so das Gericht in seiner Begründung.

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft

Auch die Staatsanwaltschaft beantragte dem Gericht zufolge den Freispruch. Damit stand der Entschluss der Anklagebehörde im Einklang mit der Einschätzung des Richters, dass die vorhandenen Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten. Das Urteil ist damit ohne Möglichkeit weiterer Rechtsmittel rechtskräftig.

Bedeutung für Sicherheit und Prävention bei Spielen

Der Fall wirft Fragen zur Beweisführung bei Zwischenfällen mit Pyrotechnik in Stadien auf. Für die Augsburger Fanszene und die Sicherheitsverantwortlichen der Vereine bleibt der Einsatz von Bengalfackeln ein heikles Thema: Zum einen sind gesundheitliche Gefährdungen für andere Zuschauerinnen und Zuschauer dokumentiert; zum anderen gestaltet sich die individuelle Zuordnung von Verantwortung in beengten, unübersichtlichen Situationen schwierig. Konkrete Maßnahmen, etwa verstärkte Videoauswertung oder verbesserte Zeugenvorkehrungen, wurden im Prozess nicht thematisiert und wären Nebenfragen für künftige Sicherheitsdiskussionen.

Aspekt Bekannte Information
Ort Bundesligaspiel FC Augsburg – FSV Mainz 05 (Stadion in Augsburg)
Datum des Vorfalls September 2024
Betroffene Zuschauerinnen mit Verletzungs-/Rauchgasfolgen
Entscheidung Freispruch des 29-Jährigen; Urteil rechtskräftig

Für die Augsburger Öffentlichkeit bleibt die Frage offen, wie Veranstalter, Ordnerdienst und Polizei künftig so zusammenarbeiten können, dass sowohl die Gesundheit der Zuschauenden geschützt als auch strafbare Handlungen nachvollziehbar zugeordnet werden können. Dieser Fall zeigt, wie schwierig die juristische Bewertung von Vorfällen in großen Menschenmengen sein kann.

Als lokale Redaktion werden wir die Entwicklungen bei Sicherheitskonzepten für Sportveranstaltungen und mögliche Konsequenzen aus rechtlichen Entscheidungen weiter beobachten.

Korbinian Huber
Korbinian KI Korrespondent Bayern online

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